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Landwirtschaft

„Wir sollten Aufklärungskampagnen finanzieren“

Hans-Michael Goldmann (FDP)

(© DBT/Zumbansen)

Aus Sicht von Hans-Michael Goldmann (FDP) könnte eine präzisere Formulierung des missverständlichen Begriffs Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmittelverpackungen helfen, das Wegwerfen von Nahrungsmitteln einzudämmen. Der Vorsitzende des Ernährungsausschusses des Bundestages verweist im Interview darauf, dass für die Erzeugung nicht verzehrter Produkte wertvolle Ressourcen wie Wasser sinnlos verbraucht werden. Auch stelle die Entsorgung von Lebensmittel im Müll angesichts einer Milliarde hungernder Menschen ein ethisches Problem dar. Am Donnerstag, 27. Oktober 2011, ist ein  SPD-Antrag für eine Strategie gegen die Verschwendung von Nahrungsmitteln Thema im Bundestag (17/7458), die Reden werden allerdings zu Protokoll gegeben. Das Interview im Wortlaut:


Rechtfertigt die Vergeudung von Lebensmitteln eine Plenardebatte? Ist dieses Phänomen wirklich so gravierend?


Das ist zunächst einmal ein ethisches Problem. Eine Milliarde Menschen leiden an Hunger, Afrikaner müssen bis zu 70 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben. Dazu passt nicht, wenn in der Bundesrepublik laut Stiftung Warentest jährlich 20 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall landen, EU-weit sind es nach Brüsseler Berechnungen 90 Millionen Tonnen. Eine Umfrage des Ministeriums ergab, dass hierzulande fast 60 Prozent der Bürger Nahrungsmittel regelmäßig wegwerfen.

Laut Ministerin Ilse Aigner entsorgt jeder Deutsche im Jahr solche Produkte im Wert von im Schnitt 310 Euro. Nun ist jeder selbst dafür verantwortlich, wie er mit seinem Geld wirtschaftet.

Sicher ist es die Sache jedes Einzelnen, wie er mit seinem Geld umgeht. Aber darauf darf man den Blick nicht verengen. Die Vergeudung von Lebensmitteln bedeutet, dass für deren Herstellung sinnlos wertvolle Ressourcen verbraucht werden, man denke an Wasser, Energie oder Dünger. Der Blick auf Wasser beleuchtet dieses Dilemma exemplarisch. In den USA werden jährlich 30 Prozent der Nahrungsmittel weggeworfen. Für die Erzeugung dieser ungenutzten Lebensmittel sind 40 Billionen Liter Wasser erforderlich, die damit verloren gehen. Weltweit wird die Hälfte des in der Landwirtschaft benötigten Wassers umsonst eingesetzt.

Nach Umfragen kippen über 80 Prozent der Deutschen Nahrungsmittel in den Abfall, wenn sie verdorben sind oder wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Die Leute sind sich eben nicht mehr sicher, ob Lebensmittel nach diesem Termin noch genießbar sind.

Viele Verbraucher wissen nicht genau, was es mit dem MHD auf sich hat. Es handelt sich nicht um ein Verfallsdatum, weswegen Nahrungsmittel auch nach dem MHD noch verzehrt werden können. Das MHD ist eine Gütegarantie, bis zu diesem Termin sind Lebensmittel bei ungeöffneter Verpackung und sachgerechter Aufbewahrung ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren. Die Festlegung des MHD liegt im Ermessen des jeweiligen Herstellers, weshalb diese Kennzeichnung bei gleichartigen Produkten unterschiedlicher Firmen differieren kann. Das stiftet natürlich Verwirrung.

Sie schlagen vor, den missverständlichen Begriff des MHD durch eine präzisere Kennzeichnung zu ersetzen, etwa nach dem britischen Muster „best before“. Verschafft eine solche Formulierung den Verbrauchern aber tatsächlich mehr Klarheit?

Es ist gut, dass sich viele Konsumenten jetzt allein wegen der öffentlichen Debatte über das MHD mit diesem Begriff auseinandersetzen. Mir schwebt eine veränderte Ausgestaltung des Begriffs vor, in Anlehnung an das englische „best before ...“. Somit wären  Formulierungen wie „voller Genuss bis ...“ und „essbar bis zum Tag Y“ denkbar. Dieses ist aber noch ausgestaltungsfähig. Das Ministerium lässt derzeit die Wegwerfpraxis der Deutschen gründlich untersuchen, danach sollten wir über das MHD näher diskutieren, auch mit Verbraucherverbänden, Herstellern und Handel. Sollte es zu einer Änderung des MHD kommen, so muss dies mit einer breiten Information der Bürger gekoppelt werden. Das A und O sind Verbraucherbildung und -aufklärung.

Hat eine solche Neuformulierung des MHD eine Realisierungschance?

Das wird sich nach dem Vorliegen der Studie des Ministeriums zeigen. Jedenfalls herrscht im Ausschuss fraktionsübergreifend Einigkeit, dass etwas geschehen muss. Wir sollten uns auch Erfahrungen mit dem MHD in anderen Ländern anschauen. In Polen heißt es „Am besten verzehren vor dem ...“, in Österreich wird eine „empfohlene Aufbrauchsfrist“ aufgedruckt. Aber bei der Vergeudung von Nahrungsmitteln spielt nicht nur das MHD eine Rolle. Wir sollten Aufklärungskampagnen zum Wegwerfen von Lebensmitteln finanzieren. Abhilfe schaffen würden vielleicht kleinere Verpackungsgrößen. Nicht mehr verwendbare Lebensmittel könnten recycelt werden, etwa bei der Herstellung von Biogas. Der Handel sollte Nahrungsmittel nicht vor Ablauf des MHD aus den Regalen nehmen.

Auf Verpackungen mancher Waren wie etwa von Fisch oder Hackfleisch ist statt eines MHD ein Verfallsdatum angegeben. Sollte man einen solchen Verzehrtermin nicht generell einführen? Dann wissen die Konsumenten präzise, woran sie sind.

Die Unterscheidung zwischen MHD und Verfallsdatum ist wichtig, weil Letzteres für rasch verderbliche Produkte gilt, die nach Ablauf dieses Termins zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen nicht mehr verkauft und verzehrt werden dürfen. Andere Waren wie Zucker oder Nudeln sind hingegen über Monate haltbar. Beispielsweise ist bei Milch nicht genau geregelt, wie lange sie haltbar ist. Das entscheiden die Hersteller individuell anhand eigener Versuchsreihen.

(kos)

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