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Wirtschaft

SPD und Grüne wollen die Energieeffizienz steigern

Techniker an Müllofen

(dpa-Report)

Der Bundestag wird sich am Donnerstag, 27. Oktober 2011, ab 10.40 Uhr mit der Kraft-Wärme-Kopplung beschäftigen, die nach dem beschlossenen Atomausstieg eine bedeutendere Rolle für die Energieversorgung zukommen soll. Grundlage der Debatte sind zwei Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung. Im Antrag der SPD (17/6084) wird die Bundesregierung aufgefordert, Eckpunkte für eine Novelle des Gesetzes über die Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vorzulegen. Das KWKG sieht nach Angaben der SPD vor, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln und damit 20 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen einzusparen. Es sei aber unstrittig, dass dieses Ziel mit dem KWKG nicht erreicht werde.

SPD fordert Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Daher fordert die SPD-Fraktion neben der Erhöhung des Zielwertes von 25 auf 30 Prozent der Stromerzeugung eine Reihe von Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, die die effizienteste Nutzung von sowohl fossilen als auch biogenen Energieträgern darstelle. So soll die Anmeldefrist für die Förderung neuer KWK-Anlagen bis 2020 verlängert werden. Netzbetreiber sollten zum Anschluss dieser Anlagen und zur Abnahme der Energie verpflichtet werden, fordert die Fraktion. Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/7516).

Ablehnung empfohlen hat der Wirtschaftsausschuss (17/4492) auch im Fall eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (17/3999), über den der Bundestag ebenfalls abstimmen wird. Darin verlangt die Fraktion, am Ausbau der „hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung“ festzuhalten.

Grüne: Energieeffizienz senkt Energiekosten

Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7462) verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu verringern. Dazu sollen alle Energieversorgungsunternehmen zu verbindlichen Energieeinsparungen von jährlich 1,5 Prozent bezogen auf den Vorjahresverbrauch verpflichtet werden.

Die Fraktion weist darin auf die enormen wirtschaftlichen Potenziale der Energieeffizienz hin. Sie senke die Energiekosten für die privaten Haushalte, Unternehmen und öffentliche Hand und vermindere den Kapitalabfluss in Exportländer für Öl und Erdgas. Trotz der herausragenden Bedeutung für Klima-, Wirtschafts- und Energiepolitik verzichte die Bundesregierung jedoch auf effektive Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz.

Kompensationszahlungen in einen Energiesparfonds

Weiter heißt es in dem Antrag, wenn Energielieferanten die Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent nicht erbringen würden, sollten sie die Möglichkeit zu Kompensationszahlungen in einen Energiesparfonds erhalten, mit dem zusätzliche Einsparprojekte finanziert würden. Dieser Fonds soll ein Volumen von mindestens drei Milliarden Euro haben, die aus Einsparungen durch Subventionsabbau und den Kompensationszahlungen der Unternehmen stammen sollen. Der Fonds soll schwerpunktmäßig der Senkung des Stromverbrauchs und der Förderung einkommensschwacher Haushalte beim Energiesparen dienen.

„Klimawohngeld“ für einkommensschwache Haushalte

Finanziert werden sollen unter anderem die energetische Stadtsanierung in Wohnquartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte sowie ein Marktanreiz- und Beratungsprogramm mit Zuschüssen für stromsparende Haushaltsgeräte. Dazu soll auch ein Austauschprogramm für Stromheizungen gehören. Einkommensschwache Haushalte sollen durch ein „Klimawohngeld“ bei ihren Wohnkosten in energieeffizienten Wohnungen unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Geldern aus dem Energiesparfonds sollen die Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramme auf zwei Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden. Für alle Neubauten der öffentlichen Hand soll ab 2016 der Standard „Nullenergiehaus“ eingeführt werden. Außerdem soll die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vorangebracht werden.

Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan

Der Bundestag will die Initiative zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Dies gilt auch für den Zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (17/6927), den die Bundesregierung vorgelegt hat und der ebenfalls Gegenstand der Aussprache ist. (hle)

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