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Familie

Frühe Hilfen und Mindestandards im Kinderschutz

Ein besserer Schutz von Kindern ist Ziel des Gesetzes.

Ein besserer Schutz von Kindern ist Ziel des Gesetzes. (pa/ beyond)

Als „Meilenstein für einen besseren Kinderschutz“ hat Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) das Bundeskinderschutzgesetz (17/6256) bezeichnet, das der Bundestag am Donnerstag, 27.  Oktober 2011, mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen verabschiedet hat. Das Gesetz soll mehr „frühe Hilfen“ und „Mindeststandards des Kinderschutzes“ gewährleisten. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Familienausschusses (17/7522) an. Entschließungsanträge der SPD (17/7529), der Linken (17/7530) und der Grünen (17/7531) wurden ebenso abgelehnt wie ein Antrag der SPD-Fraktion zur Verbesserung des Kinderschutzes (17/498) aus dem vorigen Jahr.

Regierung: Gesetz behebt Lücken und Schwachstellen

Ministerin Schröder erinnerte an die Fälle der verhungerten Lea-Sophie und des kleinen Kevin, der von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt wurde: Sie hätten dazu geführt, dass alle Beteiligten sich einig darin gewesen seien, „dass es künftig nicht so weit kommt“. Das nun vorliegende Kinderschutzgesetz hätte beiden Kindern vielleicht helfen können, weil es Lücken und Schwachstellen der bisherigen Gesetzgebung behebe.

Schröder bedankte sich bei den Parlamentariern für die gute Zusammenarbeit, ging aber sehr kritisch auf Wortmeldungen aus den Bundesländern aus den vergangenen Tagen ein, die Schwierigkeiten bei der Verabschiedung des Gesetzeswerks im Bundesrat angekündigt hatten: Es sei „beschämend“, wenn einige Länder den Versuch unternähmen, sich „auf Kosten des Kinderschutzes in den Medien zu profilieren“. Wer das Gesetz jetzt blockiere, mache sich „mitschuldig“, dass lange bekannte Fehler bei der Früherkennung von Misshandlungen nicht behoben werden könnten.

FDP: Mehr Augenmerk auf Prävention

Die Koalition betonte in der Debatte, der große Vorteil des Gesetzes sei es, dass künftig mehr Augenmerk auf Prävention gelegt werde. So unterstrich die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, die Familienhebammen, deren Einsatz im Gesetz geregelt wird, spielten mit ihrer speziellen Ausbildung und ihren „besonderen Fähigkeiten“ dabei eine wichtige Rolle.

Dass nun im Gesetz verankert worden sei, dass nach einer Phase von vier Jahren geprüft werde, inwieweit das Projekt weiter vom Bund gefördert werden könne, sei ausdrücklich zu begrüßen.

CDU/CSU: 120 Millionen Euro für Familienhebammen

Auch Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, sagte, ihr wäre es lieber, wenn die Mittel für die Familienhebammen, für die der Bund nach dem Gesetz in den kommenden vier Jahren insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird, fest in den Haushalt eingestellt werden könnten und nicht über eine Projektförderung erbracht würden.

Sie sei aber froh, dass das Gesetz nach einer „sechsjährigen Geschichte“ nun abgeschlossen werden könne und begrüßte ausdrücklich, dass es dafür im Ausschuss keine Gegenstimme gegeben habe.

SPD: Initiative darf kein Modellprojekt bleiben

Die Finanzierung der Familienhebammen ist der Hauptkritikpunkt der Opposition, die das Vorhaben insgesamt unterstützt, sich bei der Abstimmung aber enthielt. Die Initiative dürfe kein Modellprojekt bleiben, „sondern muss weitergehen“, unterstrich Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion.

Sie hätte sich gewünscht, dass der Anspruch auf 26 Besuche von einer Hebamme nicht wie bislang nur acht Wochen, sondern ein halbes Jahr lang gelte. Wichtig wäre es auch gewesen, den Gesundheitssektor in das Gesetzeswerk aufzunehmen.

Grüne vermissen Transparenz bei der Kostenschätzung

Für Bündnis 90/Die Grünen betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ekin Deligöz, sie habe bei Kristina Schröder den Einsatz gegenüber dem Gesundheitsminister vermisst. Sie regte einen Runden Tisch der Familien- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern an. Schröder solle diejenigen, die Kritik an dem Gesetz äußerten, nicht „beschimpfen“, sondern auf Augenhöhe mit ihnen beraten.

Ein weiteres Versäumnis sei, so Deligöz, dass es kein transparentes Verfahren für eine Kostenschätzung gebe. Dies hätte die Verhandlungen im Bundesrat sicher erleichtert. Die Abgeordnete kritisierte zudem, dass es keinen Rechtsanspruch auf frühe Hilfen gebe.

Linke: Länder und Kommunen nicht im Regen stehen lassen

Diana Golze, Familienexpertin der Fraktion Die Linke, betonte, ihre Fraktion unterstütze das Gesetz im Grundsatz und lobte die „hohe Sachlichkeit“ der Debatte. Es sei aber bedauerlich, dass der gesamte Bereich des Sozialgesetzbuchs V - also Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - außen vor geblieben sei. Es sei jetzt schon klar, dass es auch in drei Jahren noch Bedarf an Familienhebammen geben werde, man müsse sich darum bereits heute Gedanken machen und dürfe die „Länder und Kommunen nicht im Regen stehen lassen“.

Golze appellierte zudem an die Parlamentarier von der SPD, Initiativen, nach denen in den Bundesländern Hilfe zur Erziehung „eingedampft“ werden sollten, zu stoppen. Es dürfe „keinen Kinderschutz nach Kassenlage“ geben. (suk)

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