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Finanzen

Linksfraktion will höhere Einkommen stärker belasten

Abrechnungen

(pa/Bildagentur online)

Um den Umbau des deutschen Steuersystems und auch um die Einschränkung steuerlicher Verlustverrechnungen geht es in einer Debatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 11. November 2011. Anlass sind zwei Anträge der Linksfraktion, die die steuerpolitische Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen wieder herstellen. Die Debatte dauert voraussichtlich 75 Minuten und soll gegen 10.25 Uhr aufgerufen werden.

In einem Antrag der Linksfraktion (17/2944) heißt es, die Steuerpolitik habe maßgeblich zur wachsenden Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen beigetragen. Große Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögen seien entlastet worden, während die große Mehrheit der Steuerzahler belastet worden sei. Daher verlangt die Fraktion unter anderem die Einführung einer Vermögensteuer, die oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro fünf Prozent betragen soll. Für Erben soll ein gleicher Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeführt werden. Die unterschiedlichen Steuerklassen sollen abgeschafft werden, aber je nach Höhe des Erbes sollen unterschiedliche Steuersätze gelten.

Linke: Steuersenkungen für Unternehmen zurücknehmen

Bei der Besteuerung von Unternehmen sollen die Steuersenkungen der letzten zehn Jahre zurückgenommen werden. Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 25 Prozent. Eine „konsequente Reform“ der Unternehmensbesteuerung werde ein Mehraufkommen von 34 Milliarden Euro bringen.

Die Gewerbesteuer solle in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden. Jede selbstständige nachhaltige Betätigung soll in diese Steuer einbezogen werden. Durch die Gemeindewirtschaftsteuer werden Mehreinnahmen für die Kommunen in Höhe von sieben bis 14 Milliarden Euro erwartet. Die von der Fraktion geforderte Finanztransaktionssteuer soll bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zu Mehreinahmen von 27 Milliarden Euro führen.

„Gerechtigkeit schaffende Reform der Einkommensteuer“

Verändern will die Linksfraktion auch die Mehrwertsteuer-Gesetzgebung. So soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Zukunft auf „Produkte und Dienstleistungen für Kinder“, apothekenpflichtige Arzneimittel, arbeitsintensive Handwerkerleistungen sowie für den Schienenpersonenverkehr eingeführt werden. Im Gegenzug soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen aufgehoben und durch den vollen Satz ersetzt werden.

Neben einer Kerosin-, Schiffsbenzin- und Flugticketabgabe sowie einer Boni-Steuer und Bankenabgabe verlangt die Linksfraktion eine „Gerechtigkeit schaffende Reform der Einkommensteuer“, durch die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen entlastet und Bezieher höherer Einkommen stärker besteuert werden.

„Grundfreibetrag anheben“

So soll der Grundfreibetrag bei einem unveränderten Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf 9.300 Euro angehoben und der Tarifverlauf durchgängig linear-progressiv gestaltet werden. „Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro angehoben“, heißt es in dem Antrag. Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge soll entfallen. Statt dessen sollen Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Der Finanzausschuss hat bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen (17/7555).

In einem weiteren Antrag (17/5525) fordert die Linksfraktion Einschränkungen bei der Verlustverrechnung im Steuerrecht. Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung der steuersenkenden Verrechnung von Verlusten, heißt es weiter. Dies habe zu einer von Jahr zu Jahr größeren Anhäufung von steuerlichen ungenutzten Verlusten bei Großunternehmen geführt. Insbesondere für Städte und Gemeinden beständen erhebliche und unkalkulierbare Steuerausfallrisiken. Eine Einschränkung der Regelungen zur steuerwirksamen zeitlichen Verlustverschiebung sei daher dringend geboten. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. (hle)

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