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Entwicklung

„Öffentliche Petitionen sollten zur Regel werden“

Frau an Laptop

(© pa/image Source)

Die öffentliche Petition sollte von der Ausnahme zur Regel erklärt werden. So lautet eine der Anregungen aus dem Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zum Thema „Elektronische Petitionen und die Modernisierung des Petitionswesens in Europa“, über den der Petitionsausschuss am Montag, 7. November 2011, in öffentlicher Sitzung diskutiert hat. TAB-Experte Ulrich Riehm sagte vor den Abgeordneten, mit 81 Prozent habe sich die überwiegende Mehrheit der Petenten für eine solche grundsätzlich öffentliche Behandlung der Petitionen ausgesprochen. Im Übrigen, so Riehm, würde man damit dem Modell anderer Parlamente folgen, in denen alle Petitionen grundsätzlich veröffentlicht und in öffentlichen Ausschusssitzungen behandelt werden.

„Schwach in der Durchsetzung von Bürgerinteressen“

In ihrem Bericht schätzen die Wissenschaftler ein, dass der Petitionsausschuss für die Bürger „relativ einfach erreichbar, gleichzeitig aber schwach in der Durchsetzung von Bürgerinteressen ist“. Neben der Kraft der Argumente in direkter Auseinandersetzung mit der Exekutive sei es vermutlich sein größtes Kapital, wenn der Ausschuss die Öffentlichkeit und die Medien – und damit auch die Bürger und Wähler – auf seine Seite ziehen könne, heißt es weiter.

Eine grundlegende Bedingung dafür sei die Öffentlichkeit aller Petitionen und eine weitgehende Transparenz des Petitionsverfahrens. Derzeit, so kritisierte Riehm vor dem Ausschuss, werde von den eingereichten öffentlichen Petitionen nur jede siebte als eine solche anerkannt, was „kritisch diskutiert wird und bei den Unterstützern auf Unmut stößt“. Riehm räumte andererseits auch ein, dass eine Hinwendung zur grundsätzlichen Öffentlichkeit von Petitionen einen zusätzlichen Personalaufwand zur Folge haben könne.

„Einführung eines Ombudsmannes prüfen“

Zu überprüfen sei zudem, ob nicht die Einführung eines Ombudsmannes sinnvoll erscheine, sagte TAB-Experte Riehm weiter. 26 von 29 der untersuchten europäischen Parlamente besäßen eine solche Funktion, erläuterte er.

Dadurch könnte der Petitionsausschuss seine Tätigkeit auf politische Initiativen beschränken, während der parlamentarische Ombudsmann sich um Petitionen, die kein „Anliegen von allgemeinem Interesse“ seien, kümmere. Dies, so Riehm, könne jedoch zu überlappenden Zuständigkeiten führen und einen Bedeutungsverlust des Petitionsausschusses mit sich bringen.

Petitionsrecht als Instrument direkter Demokratie

Die Fortentwicklung des Petitionsrechts zu einem Instrument direkter Demokratie sei ein dritter Pfad, der möglicherweise in der Zukunft zu gehen sei, heißt es im TAB-Bericht weiter. Die 2005 erfolgte Einführung eines Quorums von 50.000 Mitzeichnungen für die Behandlung einer Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung könne durchaus als erster Schritt interpretiert werden.

Die vielfach diskutierte Variante, wonach bei einer Unterstützerzahl von 100.000 die Petition im Plenum des Bundestages diskutiert werden muss, sei ein weiterer Schritt, der das Petitionsrecht aufwerten würde, urteilen die Experten. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die Bindung von Verfahrensschritten an Quoren das Petitionsrecht als ein ausgesprochenes Individualrecht in den Hintergrund drängen könnte. Schließlich solle es gerade auch Minderheiten einen Zugang zum Staat und zur Volksvertretung gewähren.

„Öffentliche Petitionen der richtige Weg“

Sie freue sich, dass die Experten bei ihren Handlungsempfehlung „das Für und das Wider“ betrachtet hätten, sagte im Anschluss an die Vorstellung des Berichts die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Steinke (Die Linke). Die Aussage in dem Bericht, dass der Petitionsausschuss zwar etwas Besonderes sei, aber keinen besonderen Status habe, muss ihrer Ansicht nach den Ausschussmitgliedern zu denken geben.

Der TAB-Bericht bestätige, dass die öffentlichen Petitionen, die es seit der Reform 2005 gibt, „der richtige Weg sind“, sagte Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen). Er sei zudem ein Auftrag, die Modernisierung und Reformierung des Petitionswesens weiter voranzutreiben. Bedauerlich sei es, so Kilic, dass viele der im Bericht geäußerten Vorschläge von der Ausschussmehrheit nur „unzureichend und bruchstückhaft“ aufgegriffen würden.

„Plenardebatte ab 100.000 Unterschriften“

Auch Klaus Hagemann (SPD) äußerte sein Bedauern, dass der Ausschuss nicht zu einem größeren Schritt hin zu Transparenz und Öffnung bei elektronischen und öffentlichen Petitionen bereit sei. Seine Fraktion, so machte Hagemann deutlich, unterstütze die Forderung, „bei 100.000 Unterschriften die Petition im Plenum zu diskutieren“.

Auch die Freien Demokraten seien an der Stärkung der direkten Demokratie interessiert, sagte der FDP-Abgeordnete Peter Röhlinger. Die Friedrich-Naumann-Stiftung untersuche derzeit wissenschaftlich die genannte Forderung. „Wir haben den Eindruck, da wächst ein Bedarf über die Fraktionsgrenzen hinaus“, sagte Röhlinger. (hau)

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