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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 19. und 20. Januar

Plenarsaalebene

(© DBT/Unger)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar, und Freitag, 20. Januar 2012, folgende Beschlüsse gefasst:

Gesetzlicher Mindestlohn: Der Bundestag hat am 20. Januar einen Gesetzentwurf der SPD über die Festsetzung des Mindestlohnes (17/4665 neu) gegen das Votum der Opposition abgelehnt. Nach dem Willen der SPD sollte eine Kommission die Höhe des verpflichtenden allgemeinen Mindestlohnes festlegen. Bei Enthaltung der SPD wies die Koalitionsmehrheit im Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/7483) zurück. Die Grünen wollen den verpflichtenden allgemeinen Mindestlohn von einer Kommission nach britischem Vorbild festlegen lassen. Beiden Voten lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8385) zugrunde. Mit 190 Nein-Stimmen bei 138 Ja-Stimmen fand während der Aussprache ein Antrag der Linksfraktion, Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) herbeizurufen, keine Mehrheit.

Barrierefreier Tourismus: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. Januar einen Antrag der SPD (17/7827) abgelehnt, einen „Tag des Barrierefreien Tourismus“ während der jährlich Anfang März in Berlin stattfindenden „Internationalen Tourismusbörse“ (ITB) zu unterstützen. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, sich bei den beteiligten Organisationen dafür einzusetzen, dass ein solcher Tag von 2012 an dauerhaft bei der ITB stattfindet.

Düngegesetz geändert: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 19. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (17/7744) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/8205) unverändert angenommen. Damit werden Regelungen zur „Verkehrsfähigkeit“ von Düngemitteln an EU-Vorgaben angepasst. Düngemittel, die in anderen EU-Staaten sowie Staaten der Europäischen Freihandelszone sowie des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Türkei rechtmäßig vermarktet werden, können damit grundsätzlich auch in Deutschland verkauft werden. Im Saatgutverkehrsgesetz wird die Ermächtigung zum Erlass spezieller Anforderungen an den Verkauf von Saatgut, das zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bestimmt ist, präzisiert. Künftig kann auch der fahrlässige Verstoß gegen bestimmte Straftatbestände des Lebensmittel- und Futtermittelrechts geahndet werden.

Westsahara-Konflikt: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 19. Januar einen Antrag der Linksfraktion (17/4271) abgelehnt, in dem gefordert worden war, die „völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Marokkos in der Westsahara“ nicht zu unterstützen. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4932). Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, das Vorgehen Marokkos gegenüber der Westsahara zu verurteilen und sich für ein baldiges Referendum über die Unabhängigkeit des Gebiets einzusetzen.

Jugendförderprogramme: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 19. Januar einen Antrag der SPD (17/6103) abgelehnt, die Jugendförderprogramme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ zu erhalten. Die beiden Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind Teil der Initiative „Jugend stärken“ des Bundesjugendministeriums, mit der Unterstützungsangebote der Jugendhilfe zur sozialen, schulischen und beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher gefördert werden. Die SPD hatte moniert, dass der durchschnittliche Fördermittelbetrag für die beiden Programme nur noch bei 34,29 Millionen Euro im Jahr liege, was eine Kürzung um mehr als 13 Millionen Euro bedeute. Die Fraktion hatte die Regierung aufgefordert, die Kürzungen zurückzunehmen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Hände weg von der Initiative ‚Jugend stärken‘“ (17/6393). Auch Die Linke  wollte die Finanzierung beider Programme sowie des Programms „Stärken vor Ort“ in gleicher Höhe wie in der Vergangenheit gewährleisten. Der Bundestag folgte bei seiner Entscheidung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/8329).

Kinderrechte: Der Bundestag hat am 19. Januar zwei Anträge der Linksfraktion und einen Antrag der Grünen zur Stärkung der Kinderrechte auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/8382) abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung in ihrem Antrag (17/7643) aufgefordert, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bei Flüchtlingskindern anzuwenden und die Bundesländer dabei „in die Pflicht“ zu nehmen. In einem weiteren Antrag (17/7644) hatte die Fraktion gefordert, Kinderrechte umfassend zu stärken und ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Grünen hatten in einem Antrag (17/7187) einen Forderungskatalog zur Stärkung der Kinderrechte formuliert. In allen drei Fällen votierten die Oppositionsfraktionen für die Anträge, die Koalitionsfraktionen lehnten sie ab.

Verkehrssicherheit verbessern: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 19. Januar aufgefordert, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern und dabei 14 Empfehlungen zu folgen, die CDU/CSU und FDP in einem Antrag (17/5530) formuliert haben. Der Antrag wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8341) bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen angenommen. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte die Koalitionsmehrheit einen SPD-Antrag (1/5772) ab, der 30 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umfasst. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für einen Masterplan Verkehrssicherheit (17/7466), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein ambitioniertes nationales Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020 vorzulegen. Die SPD enthielt sich, Die Linke unterstützte den Antrag, Union und FDP lehnten ihn ab. Der Bundestag folgte bei allen drei Voten einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8341).

Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 19. Januar ohne Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 17. Mai 2011 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 3. Mai 2006 mit Slowenien (17/8204) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/8204). Damit werden die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für den Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft gesetzt. Für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, müssen vom jeweils anderen Staat beschafft und übermittelt werden. Das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer oder Begünstigten intransparenter Rechtsträger.

Deutsche Krankenpflegeausbildungen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag die Bundesregierung am 19. Januar aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die bisherigen Zugangsvoraussetzungen einer zehnjährigen abgeschlossenen allgemeinen Schulausbildung für eine automatische Anerkennung der deutschen Ausbildungen in der allgemeinen Krankenpflege innerhalb der EU erhalten bleiben. Die auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/8181) gefasste Entschließung bezieht sich auf das Grünbuch der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen (Ratsdokument 12111/11). Hintergrund ist, dass in der EU die Anhebung der schulischen Anforderungen an den Zugang zur Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege von zehn auf zwölf Schuljahre diskutiert wird. Der Bundestag hält eine solche Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für nicht angezeigt. Würde eine solche EU-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt, damit die deutschen Ausbildungen weiterhin automatisch anerkannt werden können, würde zugleich der potenzielle Bewerberkreis eingeschränkt, heißt es in der Entschließung. Für den Hebammenberuf seien höhere schulische Zugangsvoraussetzungen genauso wenig wünschenswert, heißt es weiter. Die Regierung solle prüfen, wie die automatische Anerkennung der deutschen Ausbildungen gewährleistet werden kann, falls die EU höhere Zugangsvoraussetzungen beschließen sollte.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 19. Januar, bei Enthaltung von SPD und Grünen beschlossen, im Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 9/11) Stellung zu nehmen und Prof. Dr. Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Organstreitverfahren macht die Partei Bündnis 90/Die Grünen geltend, der Bundestag habe sie durch die Verabschiedung des 19. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes am 25. November 2011, das am 3. Dezember 2011 in Kraft trat, ihren Rechten aus Artikel 21 Absatz und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt. Der Bundestag folgte mit dem Beschluss einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8361). In einem weiteren Streitverfahren (2 BvF 3/11) beschloss der Bundestag ebenfalls, Stellung zu nehmen. Als Prozessbevollmächtigter wird Prof. Dr. Bernd Grzeszick bestellt. Bei Enthaltung von SPD und Grünen folgte das Parlament auch hier einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8632). Der Normenkontrollantrag von 214 Bundestagsabgeordneten (alle Mitglieder der SPD- und der Grünen-Fraktion) richtet sich gegen die vom Bundestag am 29. September 2011 beschlossenen Änderungen der Paragrafen 6 und 7 des Bundeswahlgesetzes. Diese Änderungen seien mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl nicht vereinbar, heißt es zur Begründung. Schließlich beschloss der Bundestag bei Enthaltung von SPD und Grünen auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8363), im Streitverfahren 2 BvR 2670/11 Stellung zu nehmen und Prof. Dr. Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Diese Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Paragraf 6 des Bundeswahlgesetzes (Wahl nach Landeslisten), wie er am 25. November vom Bundestag beschlossen wurde. 3.063 Beschwerdeführer machen geltend, dass diese geänderte Vorschrift die von Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes umfassten Grundsätze der Unmittelbarkeit, der Gleichheit und der Freiheit der Wahl sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine folgerichtige, verständliche und widerspruchsfreie Regelung des Wahlrechts verletze. (vom)