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1. Untersuchungsausschuss

Beamter wendet sich gegen Verschwörungstheorien

Brennlementezwischelager Gorleben

(dpa-Report)

Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss hat am Donnerstag, 26. Januar 2012, der Zeuge Dr. Horst Schneider von seinen Tätigkeiten als mit Atomrecht und Ver- sowie Entsorgungsfragen betrauter Beamter in verschiedenen Bundesministerien berichtet. In öffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) sagte der 62-Jährige: „Die Bundesregierung war sich stets bewusst, dass die Erkundung Gorlebens eine Nichteignung ergeben könnte.“ Bisher habe man aber keine Ergebnisse gefunden, die eine Nichteignung feststellen würden.

„Kein Nachweis einer Verschwörung“

Der 1. Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem atomaren Endlager auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist. „Mir ist aus meiner Tätigkeit und Akteneinsicht sowie vielen Gesprächen nie der Nachweis im Sinne einer Verschwörung gekommen, man habe die Augen zugemacht nach dem Sinne: ‚Es könnte ja gut gehen‘“, sagte Schneider.

Zu Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus den neunziger Jahren über alternative Standorte sagte Schneider: „Man konnte nie sicher sein, was herauskommt.“ Daher habe es Endlagerforschung in mehreren Ministerien gegeben für den Fall, dass Gorleben nicht zur Verfügung stehen würde.

„Einmal rund um den Globus schauen“

Befragt zu den Kriterien der Endlagersuche sagte Schneider: „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Formel gebraucht wurde, man müsse das am besten geeignete Endlager suchen, sondern das bestmögliche.“ Daraufhin habe er im Bundesumweltministerium (BMU) gemeint, dass „man auch einmal rund um den Globus schauen und eine Endlagerungsmöglichkeit im Ausland betrachten sollte“.

Ferner berichtete Schneider über die Rechtsstreite, welche der Bund mit dem Land Niedersachsen im Zuge der Endlagererkundung in den neunziger Jahren führte. „Wir haben die Rechtsprechung des Bundes – Gorleben sollte weitergeführt werden – umgesetzt.“

„Übliches Verfahren“

Der gesetzliche Auftrag sei vorhanden gewesen. „Das Vorgehen sehe ich als übliches Verfahren an.“ Die Schadensersatzforderungen des Bundes an das Land Niedersachsen wegen verzögerten Erkundungsarbeiten habe das BMU als Ultima Ratio angesehen. „Das war aber in Gorleben notwendig.“

Er habe mehrfach gehört, dass mit Hinblick auf Risiken des verwaltungsrechtlichen Verfahrens die Referate, der Abteilungsleiter und gar der Staatssekretär im niedersächsischen Landesumweltministerium dafür plädiert hätten, den bergrechtlichen Anträgen des Bundes zur Erkundung zu folgen. Die Ministerin habe indes anders entschieden. „Das habe ich aber nie nachprüfen können.“

„Gespräche persönlich nicht in Erinnerung“

Im Fokus der weiteren Vernehmung Schneiders standen Gespräche, die das Bundesumweltministerium (BMU) unter seiner Ressortchefin Angela Merkel (CDU) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in den neunziger Jahren mit den Energieversorgungsunternehmen geführt haben. „Konkret war mir das nicht bekannt. Das war laufendes Geschäft“, sagte Schneider.

Als Abgeordnete dem Zeugen von ihm abgezeichnete Vermerke vorhielten, die Bezug auf die Gespräche nahmen, antwortete er: „Die Gespräche habe ich persönlich nicht in Erinnerung.“

„Eigentlich müssten die dabei sein“

Dem Ausschuss liegen zu den Gesprächen zwischen den Bundesministerien und den Energie-Unternehmen bisher keine Protokolle vor. Auf die Frage, warum in einem Ministeriumsvermerk zu den Gesprächen Bezug auf Anlagen genommen wird, die aber nicht dem vorhandenen Vermerk beigelegt waren, sagte Schneider: „Eigentlich müssten die dabei sein.“ Er würde sich nicht erinnern, was damals abgestimmt worden sei.

Schneider erläuterte auch einen Vermerk, den er 1995 für die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel verfertigt hatte, und der sich um die Salzrechte von Gorleben drehte. „Das, was man an verfügbaren und bergfreien Flächen zugrunde legt, würde eine Erkundung sinnvoll machen, unter möglicher Kapazitätseinschränkung“, sagte er. „Schon 1993 wurde klar, dass die früheren Kapazitätsprognosen nicht mehr haltbar waren.“ Auf die Abgeordnetenfrage, warum nicht nach den optimalen Bedingungen gesucht worden sei, antwortete Schneider: „Das Ziel war: Entscheidend ist, dass es sich um einen besonders geeigneten Standort handelt.“ (jr)

Liste der geladenen Zeugen

Dr. Horst Schneider, ehemaliger Ministerialrat im Bundesumweltministerium
Dr. Manfred Bloser, ehemaliger Ministerialrat im Bundesumweltministerium

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