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Bildung

SPD will neue Bund-Länder-Kooperation in der Bildung

Grundschulkinder in der Schule

(picture alliance / Frank May)

Die Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich soll gestärkt werden. Diese Forderung der SPD-Fraktion steht am Donnerstag, 26. Januar 2012, auf der Tagesordnung des Plenums. In einem entsprechenden Antrag (17/8455) schlagen die Abgeordneten einen neuen Grundgesetzartikel vor, der dem Bund dauerhafte Finanzhilfen im gesamten Bildungsbereich ermöglichen soll. Die Aussprache beginnt um 10.40 Uhr und soll 90 Minuten dauern. Anschließend wird der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Hintergrund der Forderung ist das 2006 mit der ersten Föderalismusreform eingeführte Kooperationsverbot, das dem Bund Investitionen im Bildungsbereich untersagt. Mittlerweile wird das Kooperationsverbot in allen Fraktionen kritisch gesehen. Eine Verfassungsänderung ist jedoch umstritten.

Bildungshoheit der Länder soll nicht eingeschränkt werden

Nach Willen der SPD-Abgeordneten sollen dauerhafte Finanzhilfen jedoch nur auf Grundlage einer Vereinbarung von Bund und Ländern möglich sein. Diese Vereinbarung soll zudem nur einstimmig beschlossen werden können. Die Bildungshoheit der Länderdürfe nicht eingeschränkt werden, betonen die Abgeordneten in dem Antrag.

Die von ihnen vorgeschlagene Regelung sei geeignet, den „kooperativen Bildungsföderalismus zu stärken und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur gemeinsamen und nachhaltigen Verbesserung des Bildungswesens zu fördern“, heißt es weiter. Die primäre Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich bleibe unberührt.

Bildungspolitischen Herausforderungen begegnen

Bislang seien befristete und projektbasierte Maßnahmen nur begrenzt zulässig und im Sinne der Planungssicherheit grundsätzlich ungeeignet, kritisiert die SPD-Fraktion. Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Bildungszusammenarbeit seien in der gegenwärtigen Form unzureichend, um den bildungspolitischen Herausforderungen zu begegnen.

So erzeugten die Internationalisierung der Bildung und die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes zwar Chancen, aber auch einen „länderübergreifenden Anpassungsbedarf“. Als weitere Herausforderungen nennen die Abgeordneten unter anderem den Bedeutungszuwachs der frühkindlichen Bildung, die Weiterentwicklung kommunaler Bildungsinfrastrukturen und die Bewältigung des Strukturwandels in der Hochschullandschaft. (tyh)

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