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Parlament

Ausschuss soll Neonazi-Mordserie aufarbeiten

Springerstiefel

(© dpa)

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Bundestages zur Neonazi-Mordserie ist beschlossene Sache. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag, 26. Januar 2012, einstimmig einen entsprechenden Antrag (17/8453) aller fünf Fraktionen. Dem Untersuchungsausschuss sollen elf ordentliche und elf stellvertretende Mitglieder angehören, jeweils vier von CDU/CSU, drei von der SPD, zwei von der FDP und je ein Mitglied von der Linksfraktion und von den Grünen.

Ausschuss soll Ermittlungsdefizite klären

Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linksfraktion (17/8463) und der Grünen (17/8464) zur Größe des Ausschusses. Nach dem Willen der Linksfraktion sollte das Gremium acht ordentliche Mitglieder haben, während die Grünen in ihrer Vorlage für 15 Ausschussmitglieder plädierten. Der Untersuchungsausschuss kommt am Freitag, 27. Januar 2012, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Er soll sich ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten. Auf der Grundlage so gewonnener Erkenntnisse soll das Gremium Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen.

Alle Fraktionen einig

In der Debatte begrüßten Vertreter von Koalition und Opposition, dass sich alle Fraktionen gemeinsam auf die Einsetzung des Untersuchungsausschusses verständigt haben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU/CSU), verwies zugleich darauf, dass seine Fraktion nicht zu 100 Prozent überzeugt sei, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „das naheliegende und am besten geeignete Instrument“ für die anstehende Aufklärungsarbeit ist.

Vielmehr hätte man einer Expertenkommission von Bund und Ländern den Vorzug gegeben. Da aber zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss für angezeigt hielten, „waren wir der Auffassung, dass es nicht wert ist, sich an dieser Stelle zu zerstreiten“. Es sei ein „Beweis für die Tragfähigkeit unseres Grundkonsenses“ dass man sich auf Gesamtlösung geeinigt habe, die den Anliegen aller Seiten gerecht werde: Nun werde es die Expertenkommission und den Untersuchungsausschuss geben.

Ermittlungsgruppe für Bund und Länder

Altmaiers SPD-Kollege Thomas Oppermann nannte es eine „wichtige Voraussetzung“ für die Aufklärungsarbeit, dass man hier einen „Konsens der demokratischen Parteien“ habe. Es wäre falsch gewesen, einen Untersuchungsausschuss „als Kampfinstrument der Opposition gegen die Regierung“ einzusetzen. Auch habe ein solcher Ausschuss des Bundestages nur begrenzte Möglichkeiten, um „Sachverhalte zu überprüfen, die im Bereich der parlamentarischen Verantwortlichkeit von Landesregierungen liegen“.

Deshalb sei es eine richtige Idee, eine Bund-Länder-Ermittlungsgruppe aufzustellen und mit den Ländern gemeinsam die dortigen Vorgänge zu untersuchen. Durchgesetzt habe sich eine „intelligente Verknüpfung von Untersuchungsausschuss und Bund-Länder-Kommission“.

Juristische Aufarbeitung und politische Aufklärung

Der Innenexperte Hartfrid Wolff (FDP) sagte, bei den Morden der „Zwickauer Zelle“ handele es sich um die bislang schwerwiegendsten neonazistischen Gewalttaten, die die Bundesrepublik erlebt habe. Dabei habe es „schon jetzt erkennbare, erhebliche und kaum fassbare Fehler und Versäumnisse auch der Sicherheitsbehörden“ gegeben. Neben der juristischen Aufarbeitung müsse nun auch eine politische Aufklärung erfolgen. Es wäre „unverantwortlich, wenn sich die Innenminister der Länder verweigern würden, ihren Beitrag zu politischen Aufarbeitung“ zu leisten.

Wolff verwies zugleich darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz „weite Kompetenzen“ habe, um „Informationen aus den Bundesländern einzuziehen“. Hier erwarte er im Ausschuss „erheblich mehr“ Informationen.

Kontrollrecht des Parlamentes

Für die Linksfraktion warnte ihre Innenexpertin Petra Pau, auch wenn sich alle Fraktionen weitgehend einvernehmlich auf den Untersuchungsausschuss geeinigt hätten, sei „die Gefahr noch nicht gebannt, dass sich maßgebliche Behörden auf ein angebliches Aussageverweigerungsrecht zurückziehen“. Ihre Fraktion sei aber darauf vorbereitet, „das Kontrollrecht des Parlamentes gegenüber den Bundesbehörden notfalls auch in Karlsruhe durchzusetzen“.

Die beiden Änderungsanträge der Links- und der Grünen-Fraktion begründete Pau damit, dass diese beiden Fraktion zusammen bei einer Ausschussstärke von acht oder 15 Mitgliedern ein eigenes Beweisantragsrecht hätten, bei elf Ausschussmitgliedern dagegen „drittrangig“ wären.

Recht des Untersuchungsausschusses

Der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, unterstrich, dass nur ein Untersuchungsausschuss Zeugen unter Wahrheitspflicht vorladen und sie zwingen könne zu sagen, was sie wissen, „damit alles auf den Tisch kommt“. Die Bund-Länder-Kommission könne eine parlamentarische Untersuchung nicht ersetzen, sondern allenfalls eine „Unterstützung dieser Aufklärungsarbeit“ bieten.

Beck zeigte sich zugleich „froh“ über den Konsens bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Wenn dieser Konsens aber richtig sei, frage er sich schon: „Warum fürchtet jemand das gemeinsame Beweisantragsrecht von zwei kleinen Fraktionen, damit sie vollständig und gleichberechtigt auf einer Augenhöhe im Untersuchungsausschuss mitwirken können.“

Der designierte Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte mit Blick auf die umstrittene Größe des Gremiums, er gehe davon aus, dass man dort „in großem Konsens Beweisanträge beschließen“ werde. (sto)

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