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Europäische Union

Bundestag stimmt über Hilfen für Griechenland ab

griechische Ein-Euro-Münze

(dpa)

Der Bundestag stimmt am Montag, 27. Februar 2012, namentlich über einen Antrag des Bundesfinanzministeriums zu den Finanzhilfen zugunsten Griechenlands (17/8730, 17/8731) ab. Der Abstimmung geht ab 15 Uhr eine 20-minütige Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) voraus, an die sich eine 90-minütige Aussprache anschließt. Die Kanzlerin wird dabei auch auf den Europäischen Rat am 1. und 2. März in Brüssel eingehen. Das Bundesfinanzministerium beantragt die Zustimmung des Bundestages zum Abschluss einer Vereinbarung über die Gewährung einer Notmaßnahme der Europäischen Finanzstabilisierungfazilität (EFSF) zugunsten der Hellenischen Republik in Form von Darlehen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Das Bundesfinanzministerium hat zur Debatte am Montag ergänzend eine Unterrichtung „Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik; Vorläufiges Troika-Update zur griechischen Schuldentragfähigkeit und zur öffentlichen Finanzierung“ (17/8735) vorgelegt.

Darlehen von bis zu 130 Milliarden Euro

Diese Darlehen haben eine Gesamthöhe von bis zu 130 Milliarden Euro. Hinzu kommen 24,4 Milliarden Euro, die unter dem ersten Programm für Griechenland nicht ausgeschöpft wurden und künftig ebenfalls durch die EFSF, auch „Euro-Rettungsschirm“ genannt, ausgereicht werden sollen, heißt es in dem Antrag. Deutschland habe seinerzeit seinen Anteil an den koordinierten bilateralen Finanzhilfen über die KfW-Bankengruppe erbracht. Die dafür nach dem Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz übernommenen Gewährleistungen blieben in entsprechendem Umfang ungenutzt.

Zur Begründung schreibt das Ministerium, Griechenland habe den Präsidenten der Gruppe der Finanzministerinnen und Finanzminister der Eurostaaten (sogenannte Eurogruppe), Jean-Claude Juncker (Luxemburg), am 8. Februar um Nothilfedarlehen aus der EFSF gebeten. Die Eurogruppe habe am 21. Februar festgestellt, dass die notwendigen Elemente bereitstünden, damit die Mitgliedstaaten die nationalen Zustimmungsprozesse einleiten, um Griechenland die Mittel für ein zweites Programm bereitstellen zu können.

„Freiwillige Umschuldung herbeiführen“

Grundlage seien die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 26. Oktober 2011, die sich damals bereit erklärt hatten, bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, um zum Erfolg der freiwilligen Umschuldung beizutragen.

Die Darlehen sollen Griechenland in die Lage versetzen, eine freiwillige Umschuldung seiner privaten Anleiheschulden herbeizuführen und so die Grundlage für eine tragfähgie Schudenentwicklung zu schaffen. Dafür sind bis zu 35,5 Milliarden Euro vorgesehen.

„Stabilität in der Eurozone sichern“

Bis zu 94,5 Milliarden Euro sollen die Zahlungsfähigkeit Griechenlands im Rahmen eines mehrjährigen Hilfsprogramms dauerhaft sichern. Schließlich sollen die ausstehenden 24,4 Milliarden Euro des ersten Hilfsprogramms für Griechenland auf die EFSF übertragen und im Rahmen des zweiten Programms als Darlehen an Athen vergeben werden.

Diese „Notmaßnahmen“ dienen nach Angaben des Ministeriums dazu, die Stabilität in der Eurozone zu sichern. Die Voraussetzungen des Stabilisierungsmechanismusgesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen seien erfüllt. Die Höhe der Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) stehe noch nicht fest und werde - nach einem IWF-Beschluss - den Betrag von 94,5 Milliarden Euro entsprechend verringern.

Koalition begrüßt Verhandlungsergebnis

Im Haushaltsausschuss hatte die CDU/CSU-Fraktion am Freitag, 24. Februar, das Verhandlungsergebnis der Eurogruppe begrüßt, das eine Absenkung des griechischen Schuldenstands auf 120 Prozent des Bruttoinlandsprodukts mit sich bringe. Begrüßt wurde auch die höhere Beteiligung des privaten Sektors auf jetzt 53,5 Milliarden Euro und die Einhaltung der Obergrenze von 130 Milliarden Euro für das zweite Griechanland-Paket.

Die FDP erwartet, dass die deutsche Finanzwirtschaft die Beteiligung des privaten Sektors gut verkraften kann, sorgte sich aber wegen der Lage in den anderen Ländern.

Opposition erwartet drittes Rettungspaket

Die SPD vermisste eine Schuldentragsfähigkeitsanalyse und erklärte, die Zustimmung werde ihr nicht ganz leicht gemacht. Man werde nach dem zweiten mit einem dritten Griechenland-Paket rechnen müssen. Es sei nicht erkennbar, wie aufgrund des Rückgangs des privaten und öffentlichen Konsums in dem Land Wachstum entstehen solle.

Die Linke wies darauf hin, dass die griechische Wirtschaft um sieben Prozent geschrumpft und der Schuldenstand von 130 auf 170 Prozent des Bruttoinlandsprudkts gestiegen sei, weshalb mit einem dritten Paket zu rechnen sei. Auch Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass „Griechenland zwei“ nicht das letzte Hilfspaket war. Der Schuldenschnitt sei richtig und auch die Reduzierung der Zinsen für Griechenland.

Entschließungsanträge der Fraktionen

Zur Abstimmung gestellt haben am 27. Februar CDU/CSU und FDP (17/8742), SPD (17/8738) und Bündnis 90/Die Grünen (17/8737) Entschließungsanträge zu den Finanzhilfen für Griechenland.

Zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel am 1. und 2. März in Brüssel stimmt der Bundestag über Entschließungsanträge von CDU/CSU (17/8739), der SPD (17/8740) und der Linksfraktion (17/8741, 17/8743) ab. (vom)

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