+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

1. Untersuchungsausschuss

„Akten weitergegeben, die der Ausschuss nicht hatte“

Erkundungsbergwerk Gorleben

(dpa)

Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) hat der Zeuge Walter Kühne am Donnerstag, 8. März 2012, über Zeugengespräche und eine Aktenweitergabe berichtet. „Ich muss den Umstand als unglücklich bezeichnen, dass Herr Matting Akten hatte und der Ausschuss nicht.“ Walter Kühne ist Regierungsdirektor im Arbeitskreis Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung im Bundesumweltministerium (BMU) und arbeitete in den neunziger Jahren als Referent in der Rechtsabteilung des Ministeriums. Er hatte bereits in der öffentlichen Ausschusssitzung am 19. Januar 2012 als Zeuge ausgesagt.

Erneut als Zeuge geladen

Er trat nun erneut vor die Abgeordneten, da in der Zwischenzeit der Zeuge Arnulf Matting, ehemaliger Unterabteilungsleiter im BMU, von Gesprächen mit Walter Kühne im Vorfeld seiner Vernehmung berichtet hatte – und dass er von ihm Akten erhalten habe. Diese Akten standen zu diesem Zeitpunkt dem Untersuchungsausschuss nicht zur Verfügung.

Der Ausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich im Jahr 1983 bei der Suche nach einem atomaren Endlager auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.

„Gespräche unter Zeugen sind nicht verboten“

Kühne berichtete, er habe zudem mit zwei weiteren Zeugen telefonischen Kontakt sowie ein persönliches Gespräch gehabt. „Gespräche unter Zeugen sind nicht verboten“, sagte Kühne, „es wurden keine Absprachen zu Vernehmungen getroffen.“ Zweien dieser Zeugen habe er lediglich Verfahrenshinweise gegeben und nicht inhaltlich über Ausschussfragen gesprochen. Auf Mattings Bitte hin habe er mit ihm zwei Gespräche geführt.

„Bei Herrn Matting war die Situation schlicht dadurch bedingt, dass er mit besonders persönlicher Betroffenheit zu mir kam – wegen des aus meiner Sicht falschen Vorhalts.“ Kühne war bei seiner Zeugenvernehmung von Abgeordneten eine handschriftliche Notiz Mattings gezeigt worden, die Abgeordnete damals als Aufforderung Mattings lasen, Akten zu entfernen.

„Schlicht und ergreifend meine Auffassung mitgeteilt“

Bei seiner späteren Vernehmung wies Matting diesen Verdacht vehement zurück und sagte aus, die Abgeordneten hätten die Notiz falsch gelesen. Statt „aus den Akten nehmen“ stehe geschrieben: „aus den Akten suchen“, also das Gegenteil.

„Ich fand es fair, einen Scan der Notiz zur Verfügung zu geben. Ich hatte bei meiner Vernehmung nur eine Schwarz/Weiß-Kopie“, sagte Kühne – der bei seiner Vernehmung der Lesart der Abgeordneten nicht widersprochen hatte. Er habe Matting die Unterlagen gegeben, damit dieser sich ein eigenes Bild machen könne. „Ich habe ihm schlicht und ergreifend meine Auffassung mitgeteilt. Damit konnte er seine eigenen Rückschlüsse ziehen.“

Akten an Matting weitergegeben

Ferner sagte Kühne über die Weitergabe von Akten an Matting aus, welche die Gespräche zwischen Ministerien und Energieversorgungsunternehmen zur Endlagersuche in den neunziger Jahren zum Thema haben. „Da der Ausschuss großes Interesse an den Gesprächen hatte, informierte ich Herrn Matting“, sagte Kühne. „Ich wusste nicht, dass der Ausschuss bis dahin die Akten nicht haben würde.“ Es seien Papiere gewesen, die er für sich zusammengestellt habe.

Zu den Vermerken über die betreffenden Gespräche sagte Kühne, die Schwierigkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums, diese Unterlagen für den Ausschuss zusammenzustellen, seien ihm bekannt gewesen. Nach der Weitergabe der Akten an Matting habe er aber nicht daran gedacht, das Wirtschaftsministerium darüber zu unterrichten. „Mein Fehler war, Herrn Matting eine Unterlage in die Hand zu geben, die der Ausschuss noch nicht hatte.“ (jr)

Geladener Zeuge
  • Walter Kühne, Regierungsdirektor im Arbeitskreis Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung im Bundesumweltministerium

Marginalspalte