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Petitionen

Petent sieht ärztliche Versorgung unterfinanziert

Stetoskop auf Geldscheinen

(picture alliance / dpa Themendienst)

Der Allgemeinmediziner Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, sieht die Bevölkerung durch eine Unterfinanzierung der ärztlichen Versorgung gefährdet. In einer Petition, die am Montag, 5. März 2012, in öffentlicher Sitzung vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) diskutiert wurde, fordert er daher eine verbindliche Regelung, damit „ab dem Jahr 2012 alle Kassenärztlichen Vereinigungen mindestens den bundesdurchschnittlichen Behandlungsbedarf je Versicherten des Jahres 2011 – bezogen auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung – erhalten“.

Unterschiedliche Finanzvolumina

Derzeit, so der Mediziner, stellten die gesetzlichen Krankenkassen den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) höchst unterschiedliche Finanzvolumina für die Finanzierung des ärztlichen Behandlungsaufwandes je Versichertem zur Verfügung. So stünden im Land Berlin durchschnittlich 386 Euro im Jahr zur Verfügung.

Im Landesteil Westfalen-Lippe, der am schlechtesten ausgestatteten Region, seien es lediglich 321 Euro, während der jährliche bundesdurchschnittliche Behandlungsbedarf zurzeit 348 Euro betrage.

Ungleiche Honorierung

Vor dem Ausschuss verwies der Petent darauf, dass durch die ungleiche Honorierung Nachteile im Wettbewerb um ärztlichen Nachwuchs entstünden. Schon jetzt habe der KV-Bereich Westfalen-Lippe die bundesweit niedrigste Hausarztdichte, sagte Dryden. Gerade in Grenzregionen zu Hessen oder Niedersachsen sei es schwer, ärztliche Praxen nachzubesetzen.

„Ich kann es keinem Kollegen vorhalten, wenn er sich aus wirtschaftlichen Gründen fünf Kilometer über die Grenze hinweg orientiert“, sagte der KV-Chef. Seine Forderung lautet daher: „Gleiche Vergütung für die Behandlung gleicher Morbiditätslasten (Krankheitshäufigkeit) bundesweit.“

„Honorar je Behandlungsfall unterdurchschnittlich“

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), verwies darauf, dass es zwischen 2007 und 2009 im KV-Bereich Westfalen-Lippe einen „überdurchschnittlichen“ Honoraranstieg von 17,3 Prozent gegeben habe. Der bundesweite Durchschnitt habe bei elf Prozent gelegen. Der Honorarumsatz pro Arzt sei 2009 im Vergleich zu 2007 um 6,41 Prozent gestiegen, der Bundesdurchschnitt habe bei 5,44 Prozent gelegen.

Das Honorar je Behandlungsfall, so räumte die Staatsekretärin, sei 2009 mit 53,38 Euro im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich gewesen. Dies habe mit der hohen Patientenzahl zu tun, sagte sie. Damit würde die Ärzteschaft nicht unter die Armutsgrenze rutschen, sagte Flach. Gleichwohl sei festzustellen, dass sie schlechter abgeschnitten hätten, als in anderen KV-Bereichen.

„Es ist genügend Potenzial da“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe eine Lösung der Problematik vorgeschlagen, die bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem Minus zu 514 Millionen Euro führen würde, sagte Flach weiter. Das hätte Zusatzbeiträge zur Folge.

Dem widersprach Petent Dryden. Angesichts einer Morbidität von 102 Prozent in Westfalen-Lippe erhielten die Krankenkassen auch Zuschüsse in dieser Höhe. Der ambulanten Versorgung würden aber weniger als 92 Prozent zur Verfügung gestellt, kritisierte er. „Es ist genügend Potenzial da, um die Ansprüche auszugleichen, ohne die Versicherten mit Zusatzbeiträgen zu belasten“, machte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe deutlich.

„Gleiche Chancen bei Vertragsverhandlungen“

Auf die Frage, ob er mit der Petition eine Zurückverlagerung der Aufgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung an den Gesetzgeber wolle, antwortete er mit einem klaren Nein. „Ich erwarte aber vom Gesetzgeber, dass er gleiche Chancen bei den Vertragsverhandlungen schafft.“ Derzeit könne die KV entweder mit den Krankenkassen zu einem übereinstimmenden Ergebnis kommen, oder in ein Schiedsverfahren gehen.

In einem solchen würde jedoch nach Betrachtung von Urteilen des Bundessozialgerichtes die Bedrohung der Versorgungslage der Bevölkerung „nicht als schiedsamtsfähig betrachtet“. „Wir brauchen den ,good will’ der Krankenkassen, den ich aber derzeit nicht sehe“, sagte Dryden. (hau)

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