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Umwelt

Koalition will Kürzung der Solarförderung modifizieren

Die Koalitionsfraktionen haben Änderungen am geplanten Gesetz zur Kürzung der Solarförderung angekündigt. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, sagte während einer Anhörung des Umweltausschusses unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) am Mittwoch, 21. März 2012, dass unter anderem das System des „atmenden Deckels“ wieder eingeführt werden solle. Es sieht vor, dass die jeweilige Degression der Förderung im Verhältnis zum erfolgten Zubau von Anlagen vorgenommen wird. Gestrichen wird voraussichtlich auch eine geplante Verordnungsermächtigung zum sogenannten Marktintegrationsmodell. Dieses rechtliche Mittel gäbe der Regierung die Möglichkeit, bestimmte Fördersätze zu ändern, ohne zuvor das Parlament beteiligen zu müssen. Ob noch eine weitere Verordnung gestrichen wird, werde derzeit noch diskutiert, sagte Kauch.

Währenddessen stießen die Pläne der von Union und FDP zur Kürzung der Solarförderung bei vielen Experten grundsätzlich auf Verständnis. Die Mehrheit der Sachverständigen übte jedoch Kritik an einer Reihe von Details des Gesetzentwurfs (17/8877), den beide Fraktionen vor zwei Wochen ins Parlament eingebracht hatten.

„Vergütung von zwölf auf acht Monate begrenzen“

Das Marktintegrationsmodell war einer der Punkte, der von den Experten besonders kritisch hinterfragt wurde. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in Zukunft nicht mehr 100 Prozent, sondern nur noch zwischen 85 und 90 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen dürfen. Zwar sei das Ziel begrüßenswert, sagte Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die gegenwärtige Ausgestaltung sei jedoch „optimierbar“. Diese Regelung erfordere einen großen Abwicklungsaufwand. Daher schlug sie für ihren Verband vor, anstelle einer prozentualen Absenkung die Fotovoltaikvergütung von zwölf auf acht Monate zu begrenzen.

Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe versprochen, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht weiter steigen dürfe. Das von der Regierung angestrebte Maßnahmenpaket bezeichnete er daher „übereinstimmend als durchaus tragbar“. Hinsichtlich der Probleme der Netzparität, der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik, sprach er sich dafür aus, dass die dafür nötigen Nachrüstungen von den Betreibern der Anlagen finanziert werden.

„Verlässlichkeit des gesetzlichen Rahmens notwendig“

Hubert Aulich von der Firma PV Crystalox Solar, einem Unternehmen, das vor allem Siliziumscheiben produziert, äußerte die Befürchtung, dass „die Erfolgsgeschichte der Fotovoltaik gestoppt werden könnte“. Er betonte, dass gerade für die Industrie eine Verlässlichkeit hinsichtlich des gesetzlichen Rahmens absolut notwendig sei und kritisierte, dass das Gesetz einen mangelnden Vertrauensschutz zur Folge habe. „Wir haben uns auf den atmenden Deckel verlassen“, sagte er.

Martin Zembsch, Geschäftsführer der Belectrich Solarkraftwerke, forderte ebenfalls bessere Planungs- und Investitionssicherheit. Die vorgesehene Übergangsfrist für Freiflächen bis 30. Juni sei „nicht akzeptabel“, sagte Zembsch. Aufgrund bestehender Fristen und Verordnungen des Baurechts seien die Übergangsfristen nicht realistisch: „Selbst wenn Sie die Heinzelmännchen dazu nehmen, schaffen Sie das nicht“, sagte er.

„Zwischen Anlagetypen mehr differenzieren“

Auch Karl-Heinz Remmers vom Unternehmen Solarpraxis, kritisierte das Marktintegrationsmodell und die bislang vorgesehene Verordnungsermächtigung. Er forderte zudem, dass zwischen den einzelnen Anlagetypen mehr differenziert werden müsse. Er forderte, „aufzuhören, das Erreichte kaputt zu reden“, und regte ebenfalls eine Reihe von Nachbesserungen an dem Gesetz an. Remmers warnte zudem, dass die Vergütungsabsenkung zu einer Kreditklemme bei Investoren führen könne, da die Banken nur noch das finanzierten, was auch sicher vergütet würde.

Philippe Welter von Photon Europe betonte, dass im Bereich der Fotovoltaik „ in den letzten Wochen viel Porzellan zerschlagen“ worden sei. Er kritisierte, dass in dem Gesetzentwurf der Transformationsgedanke fehle und äußerte sich dennoch optimistisch über die Zukunft der Fotovoltaik. Sie habe in der Vergangenheit „die stärksten Lernkurven“ durchlaufen. Daher prognostizierte er: „Noch in diesem Jahrzehnt wird die Fotovoltaik die billigste Energiequelle werden – billiger als Kohle und Gas.“ (as)

Liste der Sachverständigen
  • Dr. Hubert A. Aulich, PV Crystalox Solar GmbH
  • Dr. Maren Hille, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
  • Dr. Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • Karl-Heinz Remmers, Solarpraxis AG
  • Philippe Welter, PHOTON Europe GmbH
  • Martin Zembsch, BELECTRIC Trading GmbH

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