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Ernährung

Konsens zur Reform des Weingesetzes bleibt aus

Hilfe zur Selbsthilfe ist notwendig, wenn auch in Zukunft Wein auf Steillagen in Deutschland angebaut werden soll. „Das ist allerdings eine  Frage, die von einer Änderung des Weingesetzes unabhängig betrachtet werden muss“, sagte Prof. Dr. Dieter Hoffmann von der Forschungsanstalt Geisenheimin einer öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) am Mittwoch, 9. Mai 2012, zum Thema „Die Änderung des Weingesetzes und die Auswirkungen auf die deutsche Weinwirtschaft“.

„Unrentable Standorte werden nicht rentabel“

Für den Weinanbau in Steillagen sei zu befürchten, dass unattraktive und schwer zu bewirtschaftende Flächen in Zukunft mehr und mehr aufgegeben werden. Ein mögliches Instrument des Erhalts solcher Kulturflächen wäre die Fortsetzung der derzeit praktizierten Begrenzung der Gesamtanbauflächen für Reben in der Bundesrepublik, sodass auch unattraktive Flächen zum Beispiel in Flusslandschaften durch Angebotsmangel nachgefragt und erhalten bleiben.

Doch die Kritiker dieses Weges glauben nicht daran, dass Anbaustoppregeln helfen. Der zum Beispiel aus touristischen Gründen von vielen gewünschte Erhalt der Steillagen könne nur noch durch politische und finanzielle Unterstützung im internationalen Wettbewerb unter Berücksichtigung der Produktionskosten bestehen, die auf großen, ebenen Anbauflächen viel günstiger seien als in Hanglagen.

„Wenn wir nur Kleinstbetriebe erhalten wollen, sind wir naiv“, sagt Hoffmann mit Blick auf den Strukturwandel der vergangenen 40 Jahre. Die Begrenzung der Anbauflächen für Weinreben würde unrentable Standorte nicht rentabel machen. Deshalb forderte der Wissenschaftler mehr Flexibilität  für die Weinwirtschaft.  

„Deutliche Fehlentwicklung auf dem Weinmarkt“

Doch gerade die Frage danach, wie viel Flexibilität der Weinmarkt und die Produzenten vertragen, war ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung unter den eingeladenen Sachverständigen. Steffen Christmann vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter stellte eine „deutliche Fehlentwicklung auf dem Weinmarkt“ fest.

Zwei Drittel der in Deutschland produzierten Weinmenge werde in Discountmärkten in einem Preisbereich unter zwei Euro gehandelt und mache maximal 30 Prozent des Umsatzes aus. „Weine im Preisbereich von über fünf Euro machen aber 60 Prozent des Umsatzes aus.“ Christmann zog den Schluss daraus: „Die mittleren Preisanbieter müssen gestärkt werden.“

Auch Johannes Hübinger vom Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels sah darin ein Problem. Es gebe in Deutschland nur die Direktvermarktung und den Verkauf über Lebensmittelmärkte. Weil der Weinmarkt ein „sehr preissensibler Markt ist“, sei es wichtig für die Weinanbaubetriebe, dass „alle Preisklassen bedient werden können“.

„Der Luxusmarkt funktioniert hervorragend“

Christmann forderte, dass in Deutschland das Regionalweinkonzept weiterentwickelt werden muss. „Das bestehende Weinrecht lässt Konsumenten orientierungslos zurück, wenn wir nur den Begriff Qualitätswein verwenden“, sagte er. Viel wichtiger sei für den Konsumenten jedoch, dass alle Herkunftsstufen erkennbar sind. Hübinger wies darauf hin, dass es einen Markt für geschützte geografische Markenweine neben Weinen aus sogenannten Großlagen gebe. Der Experte Christmann forderte sogar, mit dem Regionalweinkonzept die Großlagen zu ersetzen.

Prof. Dr. Dieter Hoffmann warnte davor, dass die Weinproduzenten aufgrund des sehr fragmentierten Weinmarktes in Deutschland „unterschiedlichen Spielregeln“ unterliegen. „Wir verzeichnen eine deutliche Trennung in Massenmarkt und Premiummarkt.“ Und der Luxusmarkt funktioniere hervorragend. Insofern seien in diesem Segment keine Regelungen erforderlich.

„Das Pflanzrecht ist ein bürokratischer Moloch“

Die Politik müsse deshalb darauf achten, was durch gesetzliche Regeln überhaupt gesteuert werden soll. Mit der derzeit praktizierten Mengensteuerung durch das sogenannte Pflanzrechtsystem und auch durch die geltende Hektarertragsregelung unterliege der Weinanbau zwei komplizierten Systemen.

„Das Pflanzrecht ist ein bürokratischer Moloch, denn wo die Rechte viel kosten, wird viel gepflanz, und wo sie nicht viel kosten, brauchen wir sie nicht“, so der Wissenschaftler. Junge Winzer hätten in beiden Systemen das Nachsehen, weil sie darin nur schwer wettbewerbsfähige Betriebe etablieren könnten. Aus diesem Grund plädierte Hoffmann dafür, die Begrenzung der Anbauflächen und Produktionsmengen aufzuheben.

Johannes Hübinger unterstützte die Forderung, denn die Hektarertragsmengenregelung sei zu restriktiv und reduziere die Wettbewerbsstärke. „Die geschürte Angst vor der Erweiterung der Flächen ist unbegründet“, meinte er, weil Deutschland in Europa nur ein kleines Produktionsland sei und „niemand seine Produktion erweitert, wenn er nicht zusätzliche Lieferverträge hat, oder glaubt, diese Mengen nicht absetzen zu können“. Der Weinkonsum in der Welt steigt, der Bedarf wird aber nicht gedeckt, unterstrich er die Chancen.

„Ein Rückfall in die Überschussproduktion“

In den Augen DieterWeidmannsvom Deutschen Raiffeisenverband gingen diese Forderungen zu weit. Weidmann trat für die Beibehaltung des Pflanzrechtsystems ein, „denn es ist ein erneuter Rückfall in die Überschussproduktion zu befürchten“. Außerdem kritisierte er, dass in den vergangenen Jahren rund 300.000 Hektar Rebflächen in Europa mithilfe öffentlicher Mittel stillgelegt wurden. „Und nun sollen diese Fläche wieder aktiviert werden“, kritisierte er.

Die Ausweitung der Produktion in anderen Teilen der Welt lasse für die Zukunft eine weltweite Überproduktion erwarten. Deshalb dürfe nicht das Heil ausschließlich in hohen Produktionszahlen und Export gesucht werden. Weidmann sprach sich dafür aus, das Marketingmaßnahmen für deutsche Weine auf dem inländischen Markt erforderlich seien und Impulse geben könnten.

Derzeit gebe es in Deutschland einen Bedarf von rund 20 Millionen Hektolitern am Markt. Die Eigenproduktion decke die Nachfrage von neun Millionen ab. Eine Erweiterung der Kapazitäten sei mit hohem Risiko behaftet. Der heimische Markt habe in früheren Zeiten Überproduktionen in Deutschland durch Konsum nicht auffangen können, denn auch ausländischer Wein sei gefragt.

Warnung vor der Liberalisierung

Vor der „totalen Liberalisierung“ warnte auch Dr. Rudolf Nickenig vom Deutschen Weinbauverband. Er unterstützte die Forderung  nach der Förderung regionaler Marken und der seit Jahren stattfindende Strukturwandel bezeugt seiner Ansicht nach, dass das bestehende Recht viel erlaubt.

„Seit 30 Jahren beträgt die deutsche Anbaufläche rund 100.000 Hektar“, die heute von Betrieben bewirtschaftet würden, die im Vergleich zu früher vier Mal größer seien. Damit beweise die Branche ihre Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität.

„Auf die Besonderheit der Weinproduktion eingehen“

Nickenig machte sich dafür stark, dass mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in der EU auf die Besonderheit der Produktion von Wein und die Anpflanzung von Reben eingegangen wird. „Dafür bedarf es spezifischer Förderungsmaßnahmen“, sagte er mit Blick auf die zum Beispiel komplizierten Anbaubedingungen an Hängen.

Insofern seien bereits praktizierte Maßnahmen wie die Bereitstellung für die Umstrukturierung von Rebflächen und Absatzförderungsprogramme für Drittlandmärkte die „besten Instrumente, die sich in den letzten Jahren bewährt haben“. Ihr Erhalt sei deshalb wichtig. (eis)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Johannes Hübinger, Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V.
  • DieterWeidmann, Deutscher Raiffeisenverband e.V.
  • Dr. Rudolf Nickenig, Deutscher Weinbauverband
  • Steffen Christmann, Verband Deutscher Prädikatsweingüter
  • Prof. Dr. Dieter Hoffmann, Forschungsanstalt Geisenheim

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