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Arbeit

Blaue Karte EU soll qualifizierte Zuwanderer anlocken

Mann mit Koffer auf Straße gen Horizont

(dpa)

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 27. April 2012, ab 9 Uhr abschließend mit mehreren Vorlagen zur Zuwanderung ausländischer Akademiker und Fachkräfte.  Neben einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (17/8682) geht es in der auf anderthalb Stunden angesetzten Debatte um einen Antrag der SPD-Fraktion für ein „Programm zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs mit Mitteln des Aufenthaltsrechts“ (17/9029) und um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung der „Fachkräfteeinwanderung durch ein Punktesystem“ (17/3862).

Deutlich niedrigeres Einkommen erforderlich

Die Bundesregierung will hoch qualifizierten Ausländern die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern und dazu als neuen Aufenthaltstitel eine „Blaue Karte EU“ einführen. Neben der Umsetzung der sogenannten Hochqualifizierten-Richtlinie diene ihr Gesetzentwurf dem Ziel, den „Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten“, schreibt die Regierung.

Die Blaue Karte EU soll laut Vorlage künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine „durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt“. Eine weitere Voraussetzung für den neuen Aufenthaltstitel ist demnach, dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von derzeit 66.000 deutlich abgesenkt.

Gehaltsgrenze für IT-Fachkräfte 33.000 Euro

Für Berufe, in denen „ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen“ besteht, ist die Gehaltsgrenze nochmals niedriger: Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte soll die Gehaltsgrenze 33.000 Euro pro Jahr betragen. Die Blaue Karte EU soll bei der erstmaligen Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet sein oder für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt werden. Zudem will es die Bundesregierung ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtern, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen.

Dem SPD-Antrag zufolge sollen unter anderem die Bemühungen um ausländische Hochschulabsolventen verstärkt sowie die bislang einjährige Frist, innerhalb derer ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule sich einen Arbeitsplatz suchen können, auf 18 Monate verlängert werden. Neben „nachfrageorientierten Regelungen werden in dem Antrag auch “angebotsorientierte Regelungen„ gefordert.

Punktesystem im Rahmen eines Modellprojekts

Danach soll im Rahmen eines Modellprojekts ein Punktesystem eingeführt werden. Mit ihm sollen Ausländer, die anhand ihrer Qualifikationen einen bestimmten Punktestand erreichen, unabhängig von einem konkreten Arbeitsplatzangebot eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis erhalten können.

Auch nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll die Einwanderung ausländischer Fachkräften durch ein Punktesystem geregelt werden. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, “baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für die Fachkräfte-Einwanderung ein Auswahlverfahren mit Punktesystem einführt„.

Entschließungsantrag der Grünen

Der Innenausschuss hat am Mittwoch, 25. April, grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen billigte das Gremium den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (17/9437) vorgelegt, über den nach der Plenardebatte abgestimmt wird. Darin fordern sie, dass auch Personen die Blaue Karte EU erhalten können, die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen, deren Niveau mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist. Auch sollten Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte schon nach zwei und nicht erst nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beanspruchen können. (sto)

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