Die Beschlüsse des Bundestages am 26. und 27. April
Der Bundestag hat amDonnerstag, 26. April,undFreitag, 27. April 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Anti-Streik-Paragraf: Keine Mehrheit hat am 27. April ein Antrag der Linksfraktion (17/9062 neu) im Bundestag gefunden, der darauf abzielte, die Kampfkraft der Gewerkschaften zu stärken und den sogenannten Anti-Streik-Paragrafen 160 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) abzuschaffen. Dieser verhindere, so Die Linke, dass sich Tarifvertragsparteien auf Augenhöhe begegnen und erschwere es den Gewerkschaften, an einer sinnvollen Organisation der Arbeitsbeziehungen mitzuwirken. Nach der Vorschrift erhalten ausgesperrte Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld mehr, wenn streik- und aussperrungsbedingte Produktionsausfälle dazu beitragen, dass in einem nicht umkämpften Betrieb die Arbeit ebenfalls ruhen muss.
Stabilisierungsmechanismusgesetz geändert Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. April einen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (17/9145) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/9435) geändert. Die Änderung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 (Aktenzeichen: 2 BvE 17/8682) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/9436) bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen. Damit wird ein neuer befristeter Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für ausländische Arbeitnehmer mit einer akademischen oder einer vergleichbaren Qualifikation und einem bestimmten Mindestabkommen eingeführt. Ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen soll ein hindernisfreier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt werden. Die erlaubnisfreie Beschäftigung von Studierenden wird von 90 auf 120 Tage erhöht. Die Frist zur Arbeitsplatzsuche wird von zwölf auf 18 Monate mit uneingeschränkter Erwerbstätigkeit in dieser Zeit verlängert. Für Absolventen von Berufsausbildungen wird eine einjährige Suchphase mit uneingeschränkter Erwerbstätigkeit in dieser Zeit eingeführt. Zudem wird für arbeitsplatzsuchende Akademiker ein sechsmonatiges Visum ausgestellt. Inhaber der Blauen Karte erhalten grundsätzlich nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, die unter Umständen schon nach zwei Jahren erteilt werden kann. Abgesenkt werden die Anforderungen für Aufenthaltstitel an Unternehmensgründer. Die Investitionssumme von 250.000 Euro und die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen werden als Voraussetzungen gestrichen. Gegen das Votum von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9039) ab, ein Programm aufzulegen, um den Fachkräftebedarf mit Mitteln des Aufenthaltsrechts zu sichern. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen fand ein Antrag der Grünen (17/3862) keine Mehrheit, in dem vorgeschlagen wurde, die Fachkräfteeinwanderung durch ein Punktesystem zu regeln. Schließlich lehnte der Bundestag auch einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9437) ab, auch Personen, die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen und deren Niveau mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte zu geben.
Transparenz im Rohstoffsektor: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 26. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8354) abgelehnt, der Transparenz im Rohstoffsektor und die Umsetzung von EU-Vorschlägen zur Überarbeitung der Transparenz- und Buchhaltungsrichtlinien im Rohstoff- und Forstsektor zum Ziel hatte. Die Regierung sollte sich dafür einsetzen, dass vorgesehene Ausnahmeregelungen, wonach Rohstoffunternehmen ihre Zahlungen nicht offenlegen müssen, wenn dies in dem Land verboten ist, in dem sie ihre Zahlungen leisten, aus dem Brüsseler Richtlinienvorschlag entfernt werden. Die Offenlegung weiterer länderbezogener Referenzdaten sollte stattdessen rechtlich verankert und der Geltungsbereich der EU-Vorschriften auf Unternehmen ausgedehnt werden, die außerhalb des Rohstoffsektors agieren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/8914).
Prozess gegen Kubaner in den USA: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 26. April mit Koalitionsmehrheit einen Antrag der Linksfraktion (17/7416) abgelehnt, der auf die Freilassung der sogenannten “Miami Five” abzielt. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, sich für die Freilassung von vier seit 1998 in den USA inhaftierten kubanischen Gefangenen und für die Ausreise eines fünften Kubaners einzusetzen. Die Linke äußert Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses gegen die “Miami Five”, die der Spionage und in einem Fall der Verschwörung zum Mord angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8395 neu).
Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an Banken (Basel III): Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 26. April einen Antrag der SPD (17/9167) abgelehnt, Finanzmärkte zu stabilisieren, die Realwirtschaft zu stärken und die Kommunalfinanzierung zu sichern. Der Antrag bezog sich auf die Umsetzung der Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute (Basel III), die von der EU-Kommission in EU-Recht (Ratsdokumente 13285/11 und 13284/11) umgesetzt werden sollen. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, sich bei der Umsetzung von Basel III dafür einzusetzen, dass die neuen Anforderungen auf Größe und Geschäftsmodell der Kreditinstitute Rücksicht nehmen und die Auswirkungen auf die Kreditvergabe für den Mittelstand durch Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie die Funktionsfähigkeit der Kommunalfinanzierung berücksichtigt werden. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der SPD (17/6294) ab, wonach die Basel-III-Regelungen durch eine EU-Richtlinie und nicht durch eine Verordnung umgesetzt werden, weil eine Verordnung keinen Spielraum für die Besonderheiten nationaler Bankensektoren ließe. Es sollten gleichwertige, aber keine uniformen europäischen Vorgaben für alle Mitgliedstaaten angestrebt werden, so die SPD.
Nationales Waffenregister beschlossen: Bei Enthaltung der Linkfraktion hat der Bundestag am 26. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (17/8987) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/9217) angenommen. Damit wird die EU-Waffenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, die vorsieht, dass alle Mitgliedstaaten bis Ende 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt haben, das stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Das Gesetz regelt im Wesentlichen, welche Waffen erfasst werden müssen und welche Daten dazu gespeichert werden. Das deutsche Waffenregister muss bereits bis Ende 2012 errichtet sein. Die Kosten für den Aufbau des Registers beim Bundesverwaltungsamt belaufen sich auf rund 1,75 Millionen Euro.
Bildung für nachhaltige Entwicklung: Der Bundestag hat am 26. April einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/9186) mit dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung dauerhaft sichern — Folgeaktivitäten zur UN-Dekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘ ermöglichen“ angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich international für diese Folgeaktivitäten einzusetzen und dem Kernanliegen der Bildung für nachhaltige Entwicklung noch mehr Nachdruck zu verleihen. In allen Bildungsbereichen sollten nachhaltiges Lernen, Leben und Wirtschaften gelehrt und praktiziert werden. Die Aktivitäten sollten bundesweit koordiniert werden, heißt es weiter. Zugleich lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion ab, Bildung für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und gleiche Bildungsteilhabe zu sichern (17/9395). Dazu müsse das öffentliche Bildungssystem ausreichend finanziert werden. Die Hürden für eine gemeinsame Finanzierung wichtiger Bildungsaufgaben müssten fallen, die Mittel für Bildung in Bund, Ländern und Kommunen auf sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts angehoben werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 26. April einen Antrag der Sozialdemokraten (17/5758) mit dem Titel „Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten aufnehmen — Verantwortung des Bundes für den Ruf des Forschungsstandortes Deutschland wahrnehmen“. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, zusammen mit Ländern, Universitäten und Forschungseinrichtungen wissenschaftlichem Fehlverhalten durch eine Reihe von Maßnahmen entgegenzuwirken. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5195), die wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen zu stärken. Die Fraktion hatte die Regierung aufgefordert, die Überprüfung und Stärkung der wissenschaftsinternen Regelungen und Mechanismen für eine Qualitätssicherung wissenschaftlicher Praxis zu unterstützen. Der Bundestag folgte mit seinem Votum einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/9388).
Europaweite Pressefreiheit: Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 26. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6126) abgelehnt, die Pressefreiheit europaweit umzusetzen und Medien als wichtigen Grundpfeiler der Demokratie zu stärken. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/8203). Die Grünen hatten in ihrem Antrag Ungarn, Frankreich und Italien als Beispiele für europäische Partnerländer genannt, in denen die jeweilige politische Führung die Pressefreiheit einschränke, um kritische Berichterstattung zu vermeiden. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich kritisch gegenüber der ungarischen Regierung und deren Mediengesetz zu positionieren und auf EU-Ebene ihren Einfluss zur Durchsetzung von Medienfreiheit, Medienpluralismus und unabhängiger Medienverwaltung geltend machen.
Deutsche nukleare Abrüstungspolitik: Der Bundestag hat am 26. April einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (17/9438) zur Antwort der Bundesregierung (17/8843) auf eine Große Anfrage der Sozialdemokraten (17/7226) abgelehnt. Thema war die deutsche nukleare Abrüstungspolitik. Die SPD hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eine Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen einzusetzen und dafür einzutreten, dass die Nato „negative Sicherheitsgarantien“ in ihre Politik übernimmt.
Betriebliche Altersversorgung: Der Bundestag hat am 26. April einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9394) mit den Stimmen der Koalition und der SPD angenommen, der eine Sicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland im Zusammenhang mit der Überprüfung des EU-Rahmens für die Vorsorgesysteme in den Mitgliedstaaten zum Ziel hat. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass die betriebliche Altersversorgung nicht geschwächt wird und deren Besonderheiten wie die unbegrenzte Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrentenzusagen und der Schutz von Betriebsrenten über den Pensionssicherungsverein berücksichtigt werden. Quantitative Vorschriften für Versicherungsunternehmen (sogenannte Solvabilität II) sollen nicht auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden dürfen.
Rechte von Arbeitsuchenden: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 26. April einen Antrag der Linken (17/5174) abgelehnt, Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abzuschaffen. In namentlicher Abstimmung votierten 429 Abgeordnete gegen den Antrag, 68 dafür, 67 enthielten sich. Ziel der Linksfraktion war es, alle Sanktionen in der Grundsicherung (Hartz IV) ersatzlos zu streichen und eine Unterschreitung des Existenzminimums gesetzlich auszuschließen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/3207) ab, die Rechte der Arbeitsuchenden zu stärken und Sanktionen auszusetzen. 308 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung gegen den Antrag, 144 dafür, 112 enthielten sich. Die Grünen hatten eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert, um deren Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern. so sollten Arbeitsuchende zwischen angemessenen Qualifizierungen wählen und ihren Ansprechpartner im Konfliktfall wechseln können. Zwischenzeitlich sollten Sanktionen nach dem SGB II ausgesetzt werden. Auch sollte der Grundbedarf für die gesellschaftliche Teilhabe durch Sanktionen nicht mehr angetastet werden. Der Bundestag folgte bei seinem Abstimmungsverhalten einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6391).
Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 26. April einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (17/8988) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/9258) angenommen. Damit werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Die Fraktionen hatten im Verkehrsausschuss betont, das EU-Recht mache eine für die Bundesrepublik unübliche Regelung notwendig, weil man Selbstständigen normalerweise keine Arbeitszeiten vorschreibe. Selbstständige Kraftfahrer dürfen nicht länger als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn er innerhalb von vier Monaten im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeitet. Bei Nacharbeit darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden und nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten. Die Arbeit muss durch eine mindestens 30-minütige Pause bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden und eine 45-minütige Pause bei einer Arbeit von mehr als neun Stunden unterbrochen werden. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Rechte kommunaler Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren: Der Bundestag hat am 26. April einstimmig beschlossen, dass den kommunalen Spitzenverbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss, wenn ein Bundestagsausschuss federführend Gesetzentwürfe berät, durch die „wesentliche Belange“ von Gemeinden und Gemeindeverbänden berührt werden. Auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/9387) änderte er den Paragrafen 69 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Bundestages, indem aus der bisherigen „Soll-Vorschrift“ eine „Ist-Vorschrift“ wird. „Wesentliche Belange“ werden von Gesetzen berührt, die ganz oder teilweise von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden auszuführen sind, die ihre öffentlichen Finanzen unmittelbar betreffen oder auf ihre Verwaltungsorganisation einwirken, heißt es erläuternd. Zudem wird nun in einem neuen Absatz 4 des Paragrafen 70 der Geschäftsordnung geregelt, dass den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an einer öffentlichen Anhörung zu entsprechenden Gesetzentwürfen gegeben werden muss – wobei deren Vertreter nicht auf die die Zahl der von den einzelnen Fraktionen vorzuschlagenden Sachverständigen in einer Anhörung angerechnet wird.
Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9409) abgelehnt, die Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz anzupassen und Mitnahmeeffekte zu streichen. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Managementprämie für Wind- und Solarstrom bis 1. Juni auf bis zu 0,7 Cent pro Kilowattstunde und ab 1. August auf 0,1 Cent zu senken. Betreiber größerer Bioenergieanlagen sollten wählen können, ob sie das Modell nutzen. Außerdem sollte die Marktprämie evaluiert werden. Nach Ansicht der Fraktion führt die Marktprämie vor allem zu Mitnahmeeffekten bei alten Bioenergieanlagen, bietet aber keine Impulse für den Neubau von anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Eurojust-Gesetz geändert: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 26. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (17/8728) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/9434) angenommen. Eurojust ist die „Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union“, eine 2002 gegründete Einrichtung der EU mit Sitz im niederländischen Den Haag. Ihre Aufgabe ist, die laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Justizbehörden der EU zu fördern und zu verbessern. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Informationsübermittlung an Eurojust sowie Vorgaben zur Verwaltung und Nutzung des Fallbearbeitungssystems bei Eurojust.
Kein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 26. April einen SPD-Antrag (17/2480) abgelehnt, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen und Chancen zu nötigen Veränderungen zu nutzen. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/7082) an. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, über ihre Überprüfung der möglichen Auswirkungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf die Gestaltung der Pflegeversicherung an andere Leistungssysteme zu berichten und einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorzulegen. Ziel sollte eine ganzheitliche Sicht auf den pflegebedürftigen Menschen sein, der seinen sozialen Teilhabeanspruch verwirklichen kann und eine höhere individuelle Selbstständigkeit erfährt.