+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Bundestag soll Rechtsschutz vor Wahlen verbessern

Wahlkabine in einer Schule

(dpa)

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 24. Mai 2012, ab 9.05 Uhr eine halbe Stunde lang abschließend mit zwei gemeinsamen Gesetzentwürfen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ (17/9391) und zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 93 über die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (17/9392).


„Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ermöglichen“

Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft. Für die Debatte ab 9.10 Uhr sind 90 Minuten angesetzt.

Auch sollen nach den Vorstellungen der vier Fraktionen im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl „Rechtsverletzungen des Einsprechenden beziehungsweise des Beschwerdeführers künftig vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht im Entscheidungstenor festgestellt“ werden, auch wenn sie keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben.

„Wahlausschüsse um Richter ergänzen“

Vorgesehen ist zudem, den Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts zu ergänzen. Ferner soll bei einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anders als bisher in Zukunft ein einzelner Wahlberechtigter allein Beschwerdeführer sein können. Bislang ist dafür der Beitritt von 100 weiteren Wahlberechtigten erforderlich.

Auch nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von Vereinigungen als Parteien der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet werden.

Linke will „Sonneborn-Regelung“ einführen

Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/7848) sieht zudem vor, gegen ablehnende Entscheidungen von Kreiswahlvorschlägen durch die Landeswahlausschüsse oder von Landeslisten durch den Bundeswahlausschuss den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zu eröffnen. In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass der Bundeswahlausschuss vor der Bundestagswahl 2009 der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ (Die Partei) unter ihrem Vorsitzenden Martin Sonneborn die Anerkennung als politische Partei versagt habe.

Zu dieser Wahl habe die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erstmalig Wahlbeobachter nach Deutschland geschickt. In dem Abschlussbericht der OSZE vom 14. Dezember 2009 werde „nachdrücklich empfohlen, zumindest einige grundlegende Entscheidungen, wie die Anerkennung von Vereinigungen als Parteien oder die Kontrolle von ablehnenden Entscheidungen zu Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle vor der Wahl zuzuführen“, heißt es in dem Entwurf, der ebenfalls am 24. Mai zur Abstimmung steht.

Abgestimmt wird über zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/9733) und im Fall des Antrags der Linken über eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/9748). (sto)

Marginalspalte