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Technologie

Experten unterstützen Verbot der Preis-Kosten-Schere

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den Tankstellen haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie unter Vorsitz von Ernst Hinsken (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Juni 2012, begrüßt. Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland und der Bundesverband freier Tankstellen lobten in einer gemeinsamen Stellungnahme die unbefristete Weitergeltung des Verbots der sogenannten Preis-Kosten-Schere. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/9852) sieht mit diesem Instrument eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen.

 Diskussion um Preis-Kosten-Schere

Das Bundeskartellamt unterstützte die Aufhebung der Befristung des Verbots der Preis-Kosten-Schere. Die Monopolkommission wandte sich gegen eine völlige Entfristung der Regelung. Sie plädierte für eine Verlängerung um fünf Jahre. Differenzierter äußerte sich der Mineralölwirtschaftsverband. Man akzeptiere die Entfristung des Verbots, aber es gebe in der Praxis eine Reihe von Auslegungsfragen und Grenzfällen. Der Abschlussbericht des Kartellamts zur Anwendungspraxis des Verbots könne nicht dahingehend bewertet werden, dass es hier erhebliche Missstände gebe.

Von insgesamt 14.700 Tankstellen seien beim Amt rund 20 Fälle aufgelaufen. Das seien nicht einmal 0,15 Prozent der Tankstellen, hieß es in der Stellungnahme. Die mittelständischen Betriebe beklagten das Fehlen einer wirksamen Regelung für den Fall, dass freie Tankstellen von Konzerntankstellen behindert würden, die Kraftstoffe unter dem eigenen Einstandspreis abgeben. Das sei zwar eigentlich verboten, aber die Konzerntankstellen argumentierten, dass sie keine Einstandspreise hätten, da sie ihren Kraftstoff im eigenen Unternehmen herstellten.

Verbraucherzentrale: Unzureichende Regelungen

Beim Thema Einzelhandel und Verbraucherschutz begrüßte Prof. Dr. Helmut Köhler (Universität München) die Einführung einer Klagebefugnis für Verbraucherverbände zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wiederum hielt die vorgeschlagenen Regelungen für unzureichend. Insbesondere die Beteiligung der Verbraucherverbände bei der privaten Rechtsdurchsetzung beseitige nicht die bestehenden Hürden bei der Entschädigung von Verbrauchern, „die allein in der jüngeren Vergangenheit bereits bei einzelnen Kartellen Schäden im dreistelligen Millionenbereich erlitten haben“.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) verlangte unter anderem eine Streichung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis. Mindestens müsse die Verschärfung aus dem Jahr 2007 planmäßig auslaufen und dürfe nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, bis 2017 verlängert werden. Dem widersprach der Markenverband in seiner Stellungnahme und verlangte, das bisher nur bei Lebensmitten geltende Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis auf alle Produktgruppen auszudehnen und unbefristet festzuschreiben.

Kartellamt warnt vor eingeschränkter Pressevielfalt

Kritisch setzte sich das Bundeskartellamt mit den Regelungen zum Pressefusionsrecht in dem Entwurf auseinander. Durch die Anhebung der Anmeldeschwellen fielen rund 20 Prozent der bisher anmeldepflichtigen Pressezusammenschlüsse aus der Fusionskontrolle heraus. „Es ist zu befürchten, dass dadurch der Wettbewerb und die Pressevielfalt insbesondere im Bereich der regionalen und lokalen Zeitungen und Anzeigenblätter eingeschränkt wird“, warnte das Kartellamt. Die Monopolkommission bezeichnete die Vorschläge zur Pressefusionskontrolle als „in ihrer Gesamtheit wettbewerbspolitisch vertretbar“.

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und der Verband deutscher Lokalzeitungen begrüßten die Anhebung der Anmeldeschwellen. Der Bundesverband Presse-Grosso verlangte eine gesetzliche Absicherung des heutigen Grosso-Systems. Auch Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut für Medienforschung) empfahl eine gesetzliche Absicherung des Presse-Grossos. (hle)

Liste der geladenen Sachverständigen

Block I: Pressefusionsrecht/Presse-Grosso

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
  • Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V.
  • Hubert Burda Media GmbH & Co. KG
  • Bauer Vertriebs KG
  • WAZ Mediengruppe
  • Bundeskartellamt
  • Monopolkommission
  • Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln

Block II: Preis-Kosten-Schere/Wettbewerb im Kraftstoffmarkt

  • Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW)
  • Mineralölwirtschaftsverband e. V.
  • Prof. Dr. Kurt Markert
  • Bundeskartellamt
  • Monopolkommission

Block III: Einzelhandel/Verbraucherschutz

  • Markenverband e. V.
  • Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
  • Prof. Dr. Helmut Köhler, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Konstanz
  • Bundeskartellamt
  • Monopolkommission
  • Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung

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