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Familie

Mängel im Steuerrecht gemeinnütziger Organisationen

Steuererklärung

(dpa-Themendienst)

Der geänderte Anwendungserlass zur Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen vom 17. Januar 2012 ist ein begrüßenswerter Fortschritt. Das sagte Prof. Dr. Hans Fleisch vom Bündnis für Gemeinnützigkeit während der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement unter Leitung von Markus Grübel (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Juni 2012. Die dennoch vorhandenen Unklarheiten, so Fleisch weiter, seien auch mit der sehr starken Zersplitterung des Rechts zu erklären. „Das Ganze ist objektiv kompliziert, auch für Juristen.“ Es sei daher schwierig, bürgerschaftliches Engagement „rechtssicher“ zu organisieren.

„Eine Reihe von Rechtsunklarheiten“

Dabei seien die Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement gut, urteilte Fleisch, der zugleich Generalsekretär beim Bundesverband Deutscher Stiftungen ist. Trotzdem gebe es „eine Reihe von Rechtsunklarheiten“, die erschwerend wirken. „Der Gesetzgeber muss aufräumen und vereinfachen“, forderte er. Damit schüfe man auch mehr Rechtssicherheit.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit habe dazu Vorschläge ausgearbeitet, die zu Bürokratieabbau beitragen könnten, sagte der Jurist. Schließlich gehe es auch darum, die Gefahr der Frustration bürgerlich Engagierter einzugrenzen.

„Nachweis der Hilfsbedürftigkeit ändern“

Als Beispiel für den Änderungsbedarf nannte Fleisch den in Paragraf 53 der Abgabenordnung geforderten Nachweis der Hilfsbedürftigkeit einer Person, um von einem „mildtätigen Zweck“ der Körperschaft reden zu können. Darauf sollte im Einzelfall verzichtet werden, „wenn nach den Gesamtumständen, insbesondere der Art der gewährten Unterstützungsleistung, hervorgeht, dass in der Tat nur wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützt werden“. Wenn etwa illegal in Deutschland lebende Kinder unterstützt werden, könnten von denen nicht Unterlagen über deren Vermögen eingezogen werden, wie derzeit gefordert, erläuterte Fleisch.

In Paragraf 55 wiederum gehe es darum, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn nicht „eigenwirtschaftliche Zwecke“ verfolgt werden. Besser wäre aber die Formulierung „eigenwirtschaftliche Zwecke der Mitglieder“, da sonst die Bemühungen, „vom Tropf der Förderung wegzukommen“, bestraft würden. Zwar sei der Brötchenverkauf zur Renovierung der Jugendeinrichtung auch eine „Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke“. Doch ziele das Gesetz eigentlich auf unternehmerische Tätigkeiten der einzelnen Mitglieder ab, sagte er.

„Konkurrenzsituationen am lokalen Markt messen“

Neben der Haftungsfrage, die nach Ansicht von Professor Fleisch besser gelöst werden könnte, sei auch die Regelung unglücklich, dass der Zweckbetrieb nur dann gegeben sei, „wenn es keine Konkurrenz zu Marktteilnehmern gibt“. So dürfte sich auch in Regionen, wo die Ansiedlung eines kommerziellen Kindergartens nicht zu erwarten ist, kein ehrenamtlich betriebener Kindergarten gründen. „Besser wäre es, wenn man hier den lokalen Markt heranzöge und nicht den bundesweiten“, sagte er.

Den Einwand, dass der Bundesfinanzhof hier potenzielle Wettbewerber schützen möchte, die sich sonst nicht in den Wettbewerb begäben, ließ Fleisch nicht gelten. „Potenziell kann sich auch in dem kleinen Brandenburger Dorf, in dem ich wohne, ein kommerzielles Musical-Theater ansiedeln. Es passiert aber nicht“, sagte er. So etwas müsse aber politisch entschieden werden, forderte er.

Union kündigt Gesetzentwurf an

Die Koalition führe derzeit Gespräche mit dem Finanz- und dem Justizministerium um steuerliche Vorschläge, aber auch das Haftungsrecht zu prüfen, sagte der Unionsabgeordnete Klaus Riegert. Ein Gesetzentwurf sei für den Herbst geplant, kündigte er an. Ute Kumpf (SPD) begrüßte die Koalitionsinitiative und sagte: „Wir würden das gerne begleiten.“

Kritik der Abgeordneten gab es an den komplizierten und kaum nachvollziehbaren Regelungen im Anwendungserlass. Wenn selbst das Finanzministerium einräume, dass insbesondere kleine Vereine wohl eine Beratung bräuchten, um damit klar zu kommen, sei dies ein schlechtes Zeichen, sagte Ulrich Schneider (Bündnis 90/Die Grünen). „Gerade kleine Vereine haben für Berater keine Mittel“, gab er zu bedenken.

SPD für „abgestimmte Beratungsbroschüre“

Gerold Reichenbach (SPD) sprach sich dafür aus, dass das Bundesfinanzministerium eine „abgestimmte Beratungsbroschüre herausgibt“. Schließlich könne man die Interpretationsfragen nicht den kleinen Vereinen zumuten.

Markus Grübel (CDU/CSU) hingegen vertrat die Ansicht, dass das Ministerium mit dem Erlass „seine Hausaufgaben gemacht hat“. Es sollten sich vielmehr zivilgesellschaftliche Initiativen der Aufgabe annehmen, hier Schulungen anzubieten. (hau)

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