+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Petitionen

Start für das neue elektronische Petitionssystem

Eröffnung des Petitionsportals

(DBT/Klonk)

Das neue Internetportal des Petitionsausschusses ist online. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammertgab am Sonntag, 9. September 2012, den offiziellen Startschuss für das überarbeitete elektronische Petitionssystem des Deutschen Bundestages. „Ich freue mich, dass wir wieder einmal einen kleinen, weiteren Schritt zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit gehen können“, sagte Lammert. Immer mehr Nutzer - vor allem junge Leute -, „die täglich mit dem Internet umgehen, wenden sich auch an den Bundestag über das Internet“.

„Die Brücke zwischen Parlament und Wählern“

Das neu überarbeitete System des Petitionsportals erleichtert ab jetzt Nutzern, sich barrierefrei am Politikgeschehen zu beteiligen. Dabei soll der stärkere Fokus auf die Diskussionsforen ermöglichen, dass aktuelle Themen aktiv mitgestaltet werden können. „Der Petitionsausschuss ist besonders wichtig, weil er die intensivste, unmittelbarste Brücke zwischen dem Parlament und den Wählerinnen und Wählern ist“, sagte der Bundestagspräsident. Der Ausschuss stelle sicher, dass sich jeder Bürger direkt an seine Volksvertretung wenden könne.

Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) begründete die Überarbeitung damit, dass mittlerweile „rund ein Drittel aller Petitionen den Deutschen Bundestag über das Internet erreichen“. Das seien im vergangenen Jahr über 5.000 gewesen. „Das Internet nimmt an Bedeutung zu, dem haben wir uns als Petitionsausschuss gestellt“, sagte Steinke. Für den Bundestagspräsidenten ist wichtig, dass durch die Internetpetition die Möglichkeit ausgeschöpft wird, den Zugang zum Parlament zu erleichtern und auch zu nutzen.

„Über eine Million registrierte Nutzer“

Dass das E-Petitionssystem gut angenommen wird, belegen Zahlen: Mit über eine Million registrierten Nutzern, 250.000 verfassten Diskussionsbeiträgen und etwa 50 Millionen Klicks im Jahr ist das Internetportal ein fester Bestandteil in der Arbeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Bereits am 5. September 2005 erreichte die erste E-Petition den Deutschen Bundestag. Von diesem Tag an konnten Petitionen nicht nur per Brief, sondern auch über das Internet an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet werden.

Der Einsender dieser ersten E-Petition sprach sich dafür aus, „Personalausweise auf das übliche Scheckkartenformat zu verkleinern, damit diese vom Bürger ohne großen Aufwand in der üblichen Geldbörse mit den anderen Karten mitgeführt werden können“. Der Ausschuss beschloss seinerzeit einstimmig, das Anliegen dem Bundesinnenministerium „zur Erwägung“ zu überweisen. Mit Erfolg: Seit November 2010 gibt es den „Perso“ im Scheckkartenformat. Mehr als 25.000 elektronische Eingaben fanden seitdem über das Web-Formular auf www.bundestag.de den Weg zu den Abgeordneten.

„Demokratie lebt von der Zustimmung und Mitwirkung“

Begonnen hat die Erfolgsgeschichte als Modellversuch. Schon 2004 hatten sich die damaligen Regierungsfraktionen in einem Antrag für die Schaffung „öffentlicher Petitionen“ ausgesprochen. „Die parlamentarische Demokratie lebt von der Zustimmung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen daher durch die Möglichkeit, Sammel- und Massenpetitionen im Internet zu lesen und gegebenenfalls mitzuzeichnen, eine größere Transparenz des Petitionsverfahren schaffen und den Partizipationsgedanken stärken“, hieß es in der Vorlage.

Im Juni 2005 wurde Einigkeit darüber erreicht, einen zweijährigen Modellversuch zu starten. Dabei orientierte sich der Bundestag am Vorbild des schottischen Parlaments. Schon im Petitionsbericht für das Jahr 2006 zog der Ausschuss ein erstes positives Fazit der Neuerungen, zu denen nicht nur die Einreichung der Petition via Internet gehörte, sondern auch die Möglichkeit der Mitzeichnung und Diskussion.

Die dritte Neuerung bestand darin, dass bei einem bestimmten Quorum - seinerzeit 50.000 Unterstützer innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Petition - eine öffentliche Sitzung zu dem Thema stattfinden soll. Erstmals kam es im Jahr 2007 dazu.

„Hebammen, Internetsperren, Finanztransaktionssteuer“

Die größte öffentliche Unterstützung (186.356 Mitzeichner) erfuhr bislang die Petition des Deutschen Hebammenverbandes vom 28. Juni 2010 gegen steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen. Auch die Eingabe gegen Internetsperren, die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer und der Antrag für ein bedingungsloses Grundeinkommen zählten zu den Petitionen, die den Weg in eine öffentliche Sitzung geschafft haben.

In einer solchen Sitzung können aber auch Themen behandelt werden, die zwar nicht das erforderliche Quorum erreicht haben, aus Sicht des Ausschusses dennoch von großem öffentlichem Interesse sind. Gleichzeitig kann sich der Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit auch gegen eine öffentliche Anhörung bei erreichtem Quorum entscheiden.

Immer wieder Neuerungen

Im Laufe der Jahre wurden die Regelungen zu den E-Petitionen an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Wichtigste Neuerung: Seit dem 1. Januar 2012 gilt bei öffentlichen Petitionen eine neue Mitzeichnungsfrist von vier statt wie zuvor drei Wochen, um das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu erfüllen. Gleichzeitig wurde die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu einzelnen öffentlichen Petitionen im Internetforum des Ausschusses verändert.

Damit können alle im Internet veröffentlichten Petitionen ebenfalls vier Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden. Zuvor war dies sechs Wochen lang möglich, ohne dass aber die Mitzeichnungen der letzten drei Wochen für das Erreichen des Quorums relevant gewesen wären. (hau/eis/10.09.2012)

Marginalspalte