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Petitionen

Bundestag berät Bericht 2011 des Petitionsausschusses

Petitionen können auch online eingereicht werden.

(© DBT)

Die Arbeit des Petitionsausschusses steht am Donnerstag, 27. September 2012, ab etwa 18.10 Uhr im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte. Dann nämlich diskutieren die Abgeordneten den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 (17/9900). Der nennt eindrucksvolle Zahlen: 15.191 Petitionen gingen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr ein. Bei 254 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 60 Zuschriften. 5.112 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de., eingegangen.

Einer, der immer wieder ein Lob für die Arbeit des Petitionsausschusses übrig hat, ist Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Auch wenn der Ausschuss eher unauffällig arbeite, erledige er dennoch eine der zentralen Aufgaben des Parlaments, sagte Lammert bei der Übergabe des Jahresberichts Ende Juni. „Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass gegenüber anderen Aufgaben, die scheinbar wichtiger sind, die Arbeit des Petitionsausschusses Verfassungsrang hat“, machte der Bundestagspräsident deutlich.

Jede fünfte Petition zum Thema Arbeit und Soziales

Wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht, liegt in der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerium das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 22 Prozent der Eingaben (3.346) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (zwölf Prozent, 1.885) und dem Finanzministerium (9,7 Prozent, 1.478).

Am Eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt. Die „Phalanx der ostdeutschen Bundesländer“, so heißt es in dem Bericht weiter, sei aber durch Rheinland-Pfalz auf Platz fünf gebrochen worden.

„Wichtiger Beitrag zu mehr Demokratie“

In seinem Jahresbericht geht der Petitionsausschuss auch auf das Instrument der öffentlichen Petitionen ein. Ursprünglich als Modellversuch gestartet, habe sich das Instrument inzwischen zu einer ständigen Einrichtung entwickelt, heißt es. Zu den Themen, denen ein großer Zuspruch im Internet zuteilwurde, hätten öffentliche Beratungen stattgefunden, bei denen es den Petenten möglich war, das Anliegen vor den Abgeordneten eingehender darzustellen.

Im Jahr 2011 seien in vier öffentlichen Sitzungen insgesamt zehn Eingaben beraten worden. Der Bericht nennt als hervorzuhebende Themen die Forderung, den Klimaschutz als Staatsziel im Grundrecht zu verankern, die Finanztransaktionssteuer, die Petitionen für und gegen die Forderung, Deutsch als Amtssprache ins Grundgesetz aufzunehmen, sowie die nukleare Ver- und Entsorgung. In seinem Bericht kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass „das Petitionswesen mit dem Instrument der öffentlichen Petitionen einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie leistet“.

1,1 Millionen Bürger angemeldet

Von einem „Erfolg der E-Petitionen“ sprach während der Übergabe des Jahresberichts an den Bundestagspräsidenten auch die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke). Bis Ende 2011 hätten sich etwa 1,1 Millionen Bürger auf der Internetseite des Petitionsausschusses angemeldet, sagte Steinke.

Mit der Möglichkeit der Veröffentlichung von Petitionen im Internet fördere und unterstütze der Petitionsausschuss die Kommunikationsprozesse zwischen den Bürgern und ermögliche ein öffentliches und aktives bürgerschaftliches Einwirken auf politische Entscheidungsprozesse, befand die Ausschussvorsitzende. Gleichzeitig, so machte sie deutlich, würden aber auch Einzelbeschwerden „ebenso ernst genommen, wie eine von vielen Bürgern unterstützte Massenpetition“.

Technikfolgenabschätzungsbericht zu E-Petitionen

Neben dem Jahresbericht des Petitionsausschusses behandelt der Bundestag in der 45-minütigen Debatte auch den Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zum Thema „Elektronische Petitionen und die Modernisierung des Petitionswesens in Europa“ (17/8319), den der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben hat.

Darin regen die TAB-Experten an, die öffentliche Petition von der Ausnahme zur Regel zu erklären. Laut TAB-Bericht hätten sich 81 Prozent der befragten Petenten für eine solche grundsätzlich öffentliche Behandlung der Petitionen ausgesprochen. Außerdem würde man damit dem Modell anderer Parlamente folgen, in denen alle Petitionen grundsätzlich veröffentlicht und in öffentlichen Ausschusssitzungen behandelt werden, schreiben die Experten. (hau)

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