Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. September
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. September,undFreitag, 28. September 2012, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Kabinenluft in Flugzeugen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 28. September einen Antrag der SPD (17/7611) abgelehnt, Flugzeugbesatzungen und Reisende vor kontaminierter Kabinenluft zu schützen. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der SPD unter anderem Langzeitmessungen zur Belastung der Kabinenluft mit Schadstoffen veranlassen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7480), kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen zu unterbinden. Nur Die Linke unterstützte die Grünen, die die Regierung unter anderem auffordern wollten, die Gesundheitsbelastung durch Pestizide, Ozon und Triebwerköle zu reduzieren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/9451).
EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz beschlossen:Der Bundestag hat am 27. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausführung der EU-Verordnung Nr. 236/2012 vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (17/9665) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/10854) beschlossen. Dieses EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz dient dazu, die in wesentlichen Teilen ab dem 1. November 2012 gültige EU-Leerverkaufsverordnung umzusetzen, die unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von börsennotierten Aktien sowie von Staatsanleihen der EU-Mitgliedstaaten und der EU enthält. Verboten werden auch sogenannte Credit Default Swaps (Kreditausfall-Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Staaten sowie der EU, die nicht Absicherungszwecken dienen. Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien und Staatsanleihen sowie Credit Default Swaps auf Staatsanleihen müssen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte an Aufsichtsbehörden gemeldet, Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien beim Überschreiten weiterer Schwellenwerte auch veröffentlicht werden. Die nationalen Aufsichtsbehörden und die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA werden ermächtigt, in Krisensituationen weitere zeitlich befristete Transparenzvorschriften und Verbote zu erlassen. Der Bundestag stellte klar, dass die bisherige Praxis der Veröffentlichung von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger fortsetzt werden kann. Außerdem kann die Prüfung, ob die Leerverkaufsverbote eingehalten wurden, in die Jahresabschlussprüfung der Institute aufgenommen werden. Der Bundestag nahm ferner einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Bankenunion – Subsidiaritätsgrundsatz beachten“ (17/10781) an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die geldpolitische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in vollem Umfang bewährt wird und die Einlagensicherung der Banken nicht auf europäischer Ebene vergemeinschaftet wird. Die europäische Aufsicht über die Banken sollte sich auf große, systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentrieren und systemische Risiken jederzeit aufgreifen können.
Ausweitung der Assistenzpflege: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 27. September einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Ausweitung der Assistenzpflege auf Einrichtungen der stationären Vorsorge und Rehabilitation (17/3746) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/10207) abgelehnt. Die Linke wollte, dass der Assistenzanspruch nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus von 2009 künftig auch für den Bereich Vorsorge und Rehabilitation gelten soll. Nach dem Gesetz von 2009 können Menschen mit Behinderung ihre Assistenzleistungen auch im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts in Anspruch nehmen.
Europäisches Fürsorgeabkommen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9036) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, ihren Vorbehalt vom Dezember 2011 gegen das Europäische Fürsorgeabkommen zurückzunehmen. Dem Vorbehalt zufolge soll Zuwanderern aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie auf Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zustehen. Die Grünen wollten, dass alle arbeitsuchenden EU-Bürger Anspruch auf Grundsicherung erhalten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9474).
Regionale Wirtschaftsförderung: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 27. September einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9938) angenommen, die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ fortzusetzen und die Kohäsionspolitik „zukunftsorientiert“ zu gestalten. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/5185) ab, die Gemeinschaftsaufgabe zu stärken und deren Finanzierung langfristig zu sichern. Das Parlament schloss sich damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10848) an. Nach dem Willen des Bundestages soll die regionale Wirtschaftsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe finanziell so ausgestattet werden, dass sie strukturell wirksam bleibt. Die Länder sollen darin bestärkt werden, die Möglichkeiten der Breitbandförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe über technologieneutrale und wirtschaftliche Lösungen für Anschlüsse bei gewerblichen Unternehmen zu nutzen. Die SPD hatte gefordert, am Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse festzuhalten und die gezielte Regionalförderung strukturschwacher Regionen in ganz Deutschland fortzusetzen.
Reform der EU-Fischereipolitik: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 27. September aufgefordert, bei den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU dafür einzutreten, dass das Prinzip des nachhaltigen Dauerertrages MSY (Maximum Sustainable Yield) als Leitlinie für die Bewirtschaftung aller Bestände festgelegt wird. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10783) zu den Brüsseler Verordnungsvorschlägen (Ratsdokumente 12514/11, 12516/11, 17870/11). Mehrjährige Bewirtschaftungspläne müssten das zentrale Instrument eines nachhaltigen Fischerei-Managements sein. Die Fischbestände müssten weiterhin ein öffentliches Gut bleiben und die Mitgliedstaten müssten Überkapazitäten bei ihren Fischfangflotten abbauen. Abgelehnt hat der Bundestag hingegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10790), die Überfischung zu beenden und die Vorschläge zur Reform der EU-Fischereipolitik zu überarbeiten. Die Grünen wollten, dass künftig Gesamtfangmengen festgelegt werden, die fünf bis zehn Prozent unterhalb des MSY liegen, und dass der Rückwurf von Fischen ins Meer verboten wird.
Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Beziehern: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag gegen das Votum der Linksfraktion am 27. September einen Antrag der Linken (17/7847) abgelehnt, Mindeststandards in kommunalen Satzungsregelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Beziehern festzulegen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10199). Die Linke hatte auch gefordert, die Möglichkeit zur Pauschalierung dieser Kosten aufzuheben und Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsumzügen Betroffener vorzuschlagen.
Vorgaben für EU-Regelungen zur Berufsqualifikation: Der Bundestag hat die Bundesregierung beauftragt, bei den Verhandlungen über die Änderung der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems gewisse Punkte zu berücksichtigen. Einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Berufsqualifikation – Mobilität erleichtern, Qualität sichern“ nahm er am 27. September an. Zu den Punkten zählt unter anderem, dass der Beruf des Notars nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen wird, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung bei einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung bleiben müssen und nicht auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben werden.
Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse: Einstimmig hat der Bundestag am 27. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (17/10307) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10853) angenommen. Damit folgte der Bundestag einer Kritik des Bundesrechnungshofs und übertrug die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse auf die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und Beihilfeleisten an ehemalige Beamtinnen und Beamte des Sondervermögens Deutsche Bundespost, der Teilsondervermögen des Postdienstes, der Postbank und der Telekom sowie an Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen, denen aus einem Beamtenverhältnis Ansprüche auf Versorgung zustehen, und deren Hinterbliebene. Die Versorgungskasse (Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.) bleibt weiter bestehen. Das Gesetz enthält auch eine Regelung zur Verlängerung des Vorruhestandes für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten für weitere vier Jahre und eine Ermächtigung zum Erlass von Unternehmensregelungen zur Altersteilzeitbeschäftigung dieses Personenkreises.
Kampf gegen Glücksspielsucht: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. September einen Antrag der SPD zur Bekämpfung der Glücksspielsucht (17/6338) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/10695) abgelehnt. Die Fraktion hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Maßnahmen zur Suchtbekämpfung und zur Prävention der Sucht in die Wege zu leiten und bis zur Einführung eines neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten einzuführen.
Zivile Krisenprävention: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen haben CDU/CSU, FDP und die Linksfraktion am hat der Bundestag am 27. September Anträge der SPD (17/4532) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5910, 17/6351) zur zivilen Krisenprävention auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8711) abgelehnt. Die SPD hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine deutsche Strategie „Zivile Krisenprävention“ zu erarbeiten. Die Grünen forderten, zivile Krisenprävention, Abrüstung und Friedensförderung international und national zu stärken, die Haushaltsmittel für Krisenprävention anzuheben und eine umfassende Friedens- und Sicherheitsstrategie zu entwickeln.
Buslinienfernverkehr liberalisiert:Gegen die Stimmen der Linkfraktion hat der Bundestag am 27. September den Buslinienfernverkehr in Deutschland aufgrund von EU-Vorgaben liberalisiert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (17/8233) nahm er in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/10857) an. Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Änderung personenbeförderungs- und mautrechtlicher Vorschriften (17/7046) wurde für entbehrlich erklärt. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion (17/7487), den Buslinienverkehr nicht zu liberalisieren und den Schienenverkehr in der Fläche auszubauen. Durch die vom Bundestag vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung wurde klargestellt, dass die Personenbeförderung durch den Buslinienfernverkehr zwischen zwei Haltestellen unzulässig ist, wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Außerdem wurde festgelegt, dass im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der eigenwirtschaftliche Betrieb Vorrang haben soll. Insgesamt soll zudem besser auf die Belange behinderter Fahrgäste eingegangen werden. Außerdem soll es weder gegenüber den Eisenbahnen noch gegenüber anderen Fernbuslinien einen Konkurrenzschutz geben. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Linksfraktion (17/10858) ab, wonach Omnibusse im Linien- und Gelegenheitsverkehr in die Bundesfernstraßenmaut einbezogen werden sollten. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Linken (17/10860), wonach kommerzielle Verkehre keinen gesetzlichen Vorrang genießen sollten. Mit großer Mehrheit nahm der Bundestag dagegen einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/10859) an. Danach soll das Bundesamt für Güterverkehr durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen aufgrund neuer Fernbuslinien mehr Personal erhalten, um die Kontrollen, etwa der Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer, ausweiten zu können.
Entwicklungsorientierte private Wirtschaftstätigkeit:Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 27. September einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9423) angenommen, der darauf abzielt, den Beitrag der deutschen Wirtschaft zum Erreichen der Millenniumsziele der Vereinten Nationen zu unterstützen. Für die „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ vorgesehene Haushaltsmittel sollen zielgerichtet wirtschaftsnahen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Geprüft werden soll auch, ob und wie öffentlich-private Partnerschaften als Förderinstrument eingesetzt werden können. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an (17/9892) an.
Kampf gegen Kinderarbeit: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 27. September einen Antrag der Linksfraktion (17/5759) abgelehnt, ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu bekämpfen. Die Grünen stimmten mit der Linken, die Koalition lehnte den Antrag auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/6930) ab. Die Linke hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit weltweit umgesetzt wird und Kinderrechte zu einer Schwerpunktaufgabe der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit werden.
Kultur für alle: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 27. September einen Antrag der SPD (17/8485) abgelehnt, in dem die Fraktion einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation durch „klare gesetzliche Regelungen“ gefordert hatte. Barrierefreiheit sollte als Voraussetzung für kulturelle und mediale Teilhabe bei allen Bauvorhaben und kulturellen Einrichtungen des Bundes von Anfang an mitgedacht und verbindlich verankert werden, so die SPD. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zugrunde (17/10030).
Stromprivilegien der energieintensiven Industrie: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 27. September auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/9999) einen Antrag der Linksfraktion (17/8608) abgelehnt, „unberechtigte Privilegien der energieintensiven Industrie“ abzuschaffen und „kein Sponsoring der Konzerne durch Stromkunden“ zuzulassen. Die Linke hatte kritisiert, dass die energieintensive Industrie durch Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände bei Ökosteuern, bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder beim Emissionshandel von der Wirkung dieser umweltpolitischen Instrumente ganz oder teilweise befreit werde.
Eigenständige Jugendpolitik:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. September einen Antrag von CDU/CSU und FDP für eine eigenständige Jugendpolitik und mehr Chancen für junge Menschen in Deutschland (17/9397) angenommen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, Jugendliche im Nachgang von Projekten und Veranstaltungen einzubeziehen, um die Qualität der Projekte zu verbessern. Ein einfacheres und unbürokratisches Antragsverfahren soll auch kleineren Initiativen oder Initiativen mit Projekten von erheblichem Bundesinteresse einen Zugang zum Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung ermöglichen. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/7846) ab, am „Internationalen Tag der Jugend“ die jugendfreundlichste Kommune Deutschlands zu küren und dafür ein Preisgeld zu versehen, um die Lebenssituation der 14- bis 25-Jährigen in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken.Der Bundestag schloss sich bei diesen Beschlüssen einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/9840) an.
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 27. September mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der SPD (17/3178) abgelehnt, das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Linke unterstützte die SPD. Der Antrag enthält Forderungen zur besseren Gesundheitsförderung, Prävention, Inklusion und Teilhabe sowie zu Verbesserung der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen (17/3863), ein gesundes Aufwachsen für alle Kinder möglich zu machen. Die SPD enthielt sich, Die Linke stimmte mit den Grünen dafür. Auch die Grünen stellten Forderungen vor allem zur besseren Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen. Der Bundestag folgte bei diesen Beschlüssen einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/4754). Die Anträge bezogen sich auf den 13. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung (17/12860). Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/10777) fand bei Enthaltung von SPD und Grünen keine Mehrheit. Unter anderem hatte die Fraktion gefordert, den Bedarf für Kinder und Jugendliche neu zu ermitteln und die Hartz-IV-Regelsätze entsprechend anzuheben.
Statistik im produzierenden Gewerbe: Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 27. September einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im produzierenden Gewerbe (17/10493) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (17/10850) beschlossen. Zur besseren Einschätzung der Dynamik in den Konjunkturstatistiken wird künftig auch der Auftragsbestand bei Unternehmen abgefragt. Für die rund 13.300 betroffenen Unternehmen entstehen da dadurch Umstellungskosten von rund 400.000 Euro und ein laufender Mehraufwand von rund 160.000 Euro jährlich. unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von dieser Informationspflicht befreit.
Steuerabkommen mit Bermuda und Montserrat: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. September dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 3. Juli 2009 mit der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/10043) zugestimmt. Bei Enthaltung der Linken und der Grünen nahm das Parlament auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 28. Oktober 2011 mit der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in steuer- und Strafsachen durch Informationsaustausch an. Er folgte in beiden Fällen einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/10847). Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sich auf Ersuchen gegenseitig bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten auf der Basis der Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu unterstützen.
Außenwirtschaftsverordnung geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 27. September darauf verzichtet, eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/10542) aufzuheben. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (17/10851). Damit drohen bei Verstößen gegen die von der EU angeordneten restriktiven Maßnahmen gegen den Iran und angesichts der Lage in Syrien Bußgelder. Zugleich werden Sanktionen gegen Birma (Myanmar) teilweise ausgesetzt. Nicht ausgesetzt werden bis zum 30. April 2013 die Sanktionen bei Verstößen gegen das Waffenembargo und gegen die Ausfuhrbeschränkungen für Güter zur internen Repression.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 27. September Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 463 bis 472 übernommen (17/10671, 17/10672, 17/10673, 17/10674, 17/10675, 17/10676, 17/10677, 17/10678, 17/10679, 17/10680). (vom/27.09.2012)