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Technologie

Bundestag stimmt über Wissenschaftsfreiheitsgesetz ab

Wissenschaftler pipettiert in ein Glasgefäß

(picture alliance / Sigrid_Gombert)

Das deutsche Wissenschaftssystem muss sich immer größerem internationalem Wettbewerb stellen. Um sich mit seinen Stärken auch in Zukunft an der Weltspitze zu positionieren, braucht die Wissenschaft in Deutschland forschungsfreundliche Bedingungen: mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und eigene Verantwortung. Dies ist das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur „Flexibilisierung von haushaltrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz)“ (17/10037). Für die abschließende Aussprache im Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2012, ab etwa 14.40 Uhr ist eine Dreiviertelstunde vorgesehen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Weltweit mehr Ausgaben für Forschung und Innovation

Seit 1997 hätten sich weltweit die Ausgaben für Forschung und Innovation verdoppelt, so die Bundesregierung. Immer mehr Staaten würden erkennen, dass Investitionen in  Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand seien. An diese Entwicklung knüpfe Deutschland an, heißt es weiter.

In einer Anhörung, die Ende September im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Thema stattfand, ist deutlich geworden, dass die Mehrheit der dort eingeladenen Sachverständigen den vorliegenden Entwurf in seinen Grundlinien für richtig und notwendig hält. Einzig die Rahmenbedingungen für die Verträge der Mitarbeiter, so die Meinung einiger Sachverständiger, müssten optimiert werden, damit ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beschäftigten sichergestellt wird.

Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege

Bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen hat die Bundesregierung bereits in der vergangenen Wahlperiode gehandelt. Mit der Phase I der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, die 2008 im Bundeskabinett beschlossen wurde, sind durch befristete Regelungen Rahmenbedingungen geschaffen worden, die es den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ermöglichen sollen, ihre Potenziale besser zu entfalten.

Der Ausbau der begonnen Maßnahmen soll nun in Phase II erweitert werden. Wissenschaft und Forschung müssten zunehmend auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren können. Deshalb solle den Wissenschaftseinrichtungen mehr Eigenverantwortung zugestanden werden, die Entscheidungswege sollen sich verkürzen. Dies soll vor allem für den Haushalt, das Personal und die Beteiligung an Bauvorhaben gelten. (rol/12.10.12)

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