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Menschenrechte

Erfolgsaussichten von Friedensmissionen umstritten

Die Erfolgsaussichten für den Schutz der Menschenrechte bei UN-Friedensmissionen sind unter Experten umstritten. Das wurde am Mittwoch, 24. Oktober 2012, in einer Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unter Vorsitz von Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich. Bei UN-Mandaten für Friedensmissionen stelle sich stets die Frage, ob „Menschenrechte im Paket drin sind, oder vielleicht nur die Schleife“, sagte Dr. Wolfgang Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Erfahrung zeige, dass die Aufrechterhaltung oder Herstellung von unmittelbarer Sicherheit und Ordnung bei den Einsätzen im Vordergrund stehe, der Komplex Menschenrechte aber häufig nach hinten rücken würde. Zudem lenkte Heinz den Blick auf die weitgehend noch ungeklärte Frage, wie Entsendestaaten mit möglichen Menschenrechtsverletzungen ihrer Soldaten umgehen.

„Bewertungssystem fehlt“

Wibke Hansen vom Zentrum für Internationale Friedenseinsätze nannte UN-Friedensmissionen „das Schweizer Taschenmesser“ der internationalen Krisenbewältigung: Es sei ein flexibles Instrument. Allerdings liege genau darin auch die Gefahr, solche Einsätze zu überfrachten. Für die Einschätzung von Friedensmissionen fehle bisher ein „umfassendes Bewertungssystem“, wenngleich sich durchaus aus den Erfahrungen von bisherigen Missionen Erfolgsfaktoren benennen ließen.

Dazu gehören laut Hansen politische Legitimität und die Unterstützung möglichst vieler UN-Staaten, der politische Wille, die Mission angemessen auszustatten, die Einbindung der Bevölkerung und der politischen Kräfte im Krisenland sowie die Einbettung der UN-Mission in einen politischen Prozess.

„Mehrdimensionaler Einsatz“

Dr. Ekkehard Griep von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen sprach von einem „krassen Missverhältnis zwischen den Anforderungen an UN-Missionen und den ihnen zugebilligten Kapazitäten“. Als positives Beispiel hob Griep die UNMIL-Mission in Liberia hervor und nannte die aus seiner Sicht wesentlichen Gründe für den Erfolg des Einsatzes. So habe über das Mandat Einigkeit im UN-Sicherheitsrat geherrscht, es habe ein „inklusives Friedensabkommen“ gegeben, das heißt, sämtliche Konfliktparteien in Liberia hätten sich angeschlossen.

Zudem sei der Einsatz „mehrdimensional“ angelegt, verfolge also nicht nur die Befriedung und Entwaffnung ehemaliger Rebellen, sondern trage auch zum Wiederaufbau staatlicher Institutionen und der durch den Bürgerkrieg zerrütteten Wirtschaft bei.

„Militarisierung friedenserhaltender Missionen“

Der Sachverständige Prof. Dr. Claus Kreß (Universität Köln) hingegen sprach von einer „Militarisierung der friedenserhaltenden Missionen“. Heutige Mandate würden die in der UN-Charta in Kapitel VI und VII niedergelegten „fundamentalen Prinzipien“ – etwa des Selbstschutzes der Mission und der Unparteilichkeit – mittlerweile weit auslegen und über sie hinausgehen.

Die Aufgabenstellung heutiger Missionen würde vielmehr mit der Überschrift eines „robusten Peacekeepings“ umrissen. „Aber besteht der politische Wille und die Einigkeit der UN-Mitgliedstaaten, deutlich zu machen, was ‚robust’ heißt?“, fragte Kreß.

Überforderung wegen neuer Aufgaben und Ziele

Auf eine Diskrepanz zwischen Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung wies auch der Sachverständige Prof. Dr. Norman Paech in seiner schriftlichen Stellungnahme hin. Die Überforderung von Friedensmissionen liege nicht nur an mangelndem politischen Willen, unzureichender Ausstattung, unscharfer Mandatierung und häufig auch verspäteter Entsendung, sondern vor allem an einer „Neuausrichtung der Aufgaben und Ziele (Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit, good governance) die mit der ursprünglichen Konstruktion und den Mitteln der Friedenmissionen nicht zu erreichen“ seien.

Richard Bennett (UN-Mission Süd-Sudan, UNMISS) berichtete in seiner schriftlichen Stellungnahme von detaillierten Leitlinien für die Umsetzung der Menschenrechte bei Friedensmissionen, die von den zuständigen UN-Sekretariaten ausgearbeitet wurden. Bennett empfahl darüber hinaus, die mit dem Schutz von Menschenrechten Befassten bei UN-Missionen in die „Entscheidungsprozesse auf  höchste Ebene, einschließlich der strategischen Planung, Budgetierung und operativen Angelegenheiten“ einzubeziehen. (ahe/25.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Richard Bennett, UN-Mission Süd-Sudan (UNMISS)
  • Dr. Wolfgang Heinz, Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
  • Dr. Ekkehard Griep, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)
  • Wibke Hansen, Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF)
  • Prof. Dr. Claus Kreß, LL.M. (Cantab.), University of Cologne, Faculty of Law Chair of German and International Criminal Law, Institute for International Peace and Security Law
  • Prof. Dr. Norman Paech

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