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Petitionen

Kurdische Arbeiterpartei PKK bleibt verboten

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bleibt in Deutschland verboten. Das stellte Dr. Christoph Bergner (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), am Montag, 15. Oktober 2012, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) klar. „Die PKK unterminiert das friedliche Zusammenlaben von Kurden und Türken in Deutschland und ist ein destruktiver Faktor für die hiesige Sicherheit“, sagte Bergner. Seit drei Jahrzehnten werde versucht, den in der Türkei mit terroristischen Mitteln geführten Konflikt zeitgleich in Europa präsent zu halten. Derzeit sei eine wachsende Zahl militanter Aktionen auch in Deutschland zu verzeichnen, so der BMI-Staatssekretär.

Petition der Föderation kurdischer Vereine

Damit stellte sich Bergner in der von Kersten Steinke (Die Linke) geleiteten Sitzung gegen eine der zwölf Forderungen aus einer öffentlichen Petition der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (Yek-Kom), die von 53.657 Personen mitgezeichnet wurde. Vor dem Ausschuss sagte der Yek-Kom-Vorsitzende Yüksel Koc, eine Aufhebung des PKK-Verbotes könne dazu führen, dass Kurden und Türken gelassener miteinander umgehen können, weil das „Damoklesschwert der Kriminalisierung“ sie nicht mehr blockiere. „Der Integrationsprozess der Kurden könnte so erleichtert und beschleunigt werden“, sagte Koc.

Er forderte die Bundesregierung zudem auf, sich verstärkt für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage einsetzen. Gerade zu Zeiten des Arabischen Frühlings böte sich die Chance, den Konflikt zu lösen. Um Missverständnissen vorzubeugen machte der Petent klar, dass die Kurden keinen Minderheitenstatus in Deutschland forderten, wie teilweise berichtet worden sei. Es gehe lediglich darum, als eigenständige Immigrationsgruppe anerkannt zu werden, sagte Koc. „Wir sind keine Türken, keine Araber und keine Perser“, führte er aus.

Regierungsvertreter: Unklar beschriebene Forderung

Für Staatssekretär Bergner eine „unklar beschriebene Forderung“. Es gebe kein Verfahren für eine hoheitliche Anerkennung bestimmter Immigrationsgruppen, sagte er. Was die Kurdenfrage angeht, so setze sich die Bundesregierung für eine politische Lösung des Konflikts ein. Insofern begrüße man die von der Türkei erklärte demokratische Öffnung, die zur Stärkung der kulturellen Rechte der Kurden geführt habe, betonte Bergner unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes.

Zur Kritik des Kurden-Vertreters am Vorgehen deutscher Standesbeamter, die es kurdischen Eltern verweigert hätten, ihren Kindern kurdische Vornamen zu geben, da diese „nicht auf einer Namensliste des türkischen Konsulates“ gestanden hätten, verwies Bergner auf die türkische Rechtslage, die hier zur Anwendung komme. Die Aussage des türkischen Konsulates habe aber für den deutschen Standesbeamten nur den Wert einer gutachterlichen Stellungnahme, so dass es in der Regel möglich sein müsse, kurdische Vornamen zu vergeben.

Yek-Kom verweist auf „Vorbildrolle des Bundes“

Auf den Einwand der Abgeordneten, viele der Forderungen der Yek-Kom, wie etwa jene nach kurdischem Schulunterricht oder der Pflege kurdischer Kultur seien „Ländersache“, verwies Koc auf die „Vorbildrolle des Bundes“.

Es sei gut, wenn der Petitionsausschuss auf Bundesebene ein politisches Signal an die Länder senden könnte, sagte Koc. Er habe die Erfahrung gemacht, dass viele Länder nicht weiter gingen als es der Bund vormache. (hau/15.10.2012)

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