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Recht

Pläne für ein EU-Kaufrecht stoßen auf Skepsis

Patrick Sensburg, Norbert Lammert

Patrick Sensburg, Norbert Lammert (© DBT/Melde)

„Heute könnte ein Tag der Initialzündung für die Vernetzung der nationalen Parlamente sein.“ Mit diesen Worten eröffnete der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg die rechtspolitische Konferenz zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) am Montag, 5. November 2012, im Bundestag. Neben deutschen Parlamentariern nahmen auch Mitglieder anderer europäischer Parlamente wie beispielsweise aus der französischen Nationalversammlung und dem belgischen Senat sowie des EU-Parlaments teil. Unter den Gästen der dreieinhalbstündigen Veranstaltung waren darüber hinaus Vertreter des Bundesrates, des Justizministeriums und des Wirtschaftsministeriums.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU/CSU), hatte die Konferenz anberaumt, um die in Artikel 12 des Vertrages über die Europäische Union verankerte interparlamentarische Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten zu stärken.

Wege der interparlamentarischen Zusammenarbeit

Da Kauder selbst verhindert war, übernahm sein Fraktionskollege Sensburg die Begrüßung und die Zusammenfassung der Ergebnisse am Ende der Veranstaltung. Dazwischen lagen drei Arbeitssitzungen, die sich mit dem „Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) im Lichte des Subsidiaritätsprinzips“, der „inhaltlichen Ausgestaltung des GEK“ und den „Möglichkeiten und Perspektiven der weiteren Zusammenarbeit nationaler Parlamente und des Europäischen Parlaments bei der Beratung des GEK und anderer künftiger EU-Vorhaben“ befassten.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert lobte die Konferenz eingangs als „sehr sinnvoll“. Sie zeige, „wie ernst die Parlamentarier die Gesetzgebung nehmen“. Er sei zuversichtlich, dass es über die Konferenz hinaus weitere „Wege der interparlamentarischen Zusammenarbeit“ gebe.

„In der vorgeschlagenen Form nicht erforderlich“

Der Bundestag hatte auf Empfehlung des Rechtsausschusses bereits 2011 eine sogenannte begründete Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission abgegeben und damit eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gerügt, weil Artikel 114 der Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine tragfähige Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag darstelle und ein einheitliches europäisches Kaufrecht in der vorgeschlagenen Form nicht erforderlich sei.

Viele nationale Parlamente anderer EU-Mitgliedstaaten hatten sich ebenfalls kritisch zu diesem Vorhaben der Kommission geäußert.

„Noch verschiedene Probleme zu lösen“

bschließend dankte Patrick Sensburg den Teilnehmern der Konferenz und resümierte: „Verschiedene Probleme von Rechtsgrundlagen bis zur Geeignetheit“ müssten zunächst noch gelöst werden. Deshalb sei zweifelhaft, ob eine erste Lesung des inhaltlich veränderten bisherigen Entwurfs noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments erfolgen könne.

Sensburg betonte die große Einflussmöglichkeiten im Europäischen Parlament durch die nationalen Parlamente. Die Möglichkeit des Gestaltens „sollten wir uns nicht aus der Hand nehmen lassen“, appellierte er an die anwesenden Parlamentarier: „Sehen Sie den heutigen Tag als Startschuss.“ (ver/05.11.2012)

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