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Familie

Bundestag will das Betreuungsgeld beschließen

Mutter mit kleinen Kindern auf Spielplatz

(dpa)

Der Bundestag will am Freitag, 9. November 2012, nach der um 9 Uhr beginnenden 90-minütigen abschließenden Beratung das umstrittene Betreuungsgeld beschließen. Über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/9917) soll in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und und Jugend geänderten Fassung (17/11404) namentlich abgestimmt werden. Das ursprünglich zum 1. Januar 2013 geplante Betreuungsgeld soll nun erst ab 1. August 2013 ausgezahlt werden. Vorgesehen ist, dass Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nahmen, im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 1. August 2014 dann 150 Euro monatlich gezahlt werden.

Wahlfreiheit für Eltern

Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Es soll als vorrangige Leistung ausgezahlt und mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden.

Union und FDP begründen ihr Gesetzesvorhaben mit der fehlenden „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihr vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im privaten Umfeld erfüllen“. Es sei die Aufgabe staatlicher Familienförderung, Eltern eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Änderungen am Gesetzentwurf

Die Koalition hat ihren eigenen Gesetzentwurf mit einer Reihe von Änderungen versehen. Klargestellt wird, dass kein Anspruch auf Betreuungsgeld besteht, wenn für das Kind frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch genommen werden. In bestimmten Härtefällen sollen Bezieher von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Betreuungsgeld bekommen können.

Betreuungsgeld kann grundsätzlich nur vom ersten Tag des 15. Lebensmonats für 22 Monate bezogen werden. Damit wird ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ausgeschlossen. Auch wird Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

Bonus für Altersvorsorge und Bildungssparen

Der Bundestag wird in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (17/11315) beraten. Danach sollen Betreuungsgeldberechtigte, die das Betreuungsgeld für eine zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen einsetzen, einen Bonus von 15 Euro pro Monat erhalten.

Schließlich stimmt der Bundestag auch über Anträge der SPD mit dem Titel „Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld“ (17/9572), der Linken mit dem Titel „Betreuungsgeld nicht einführen – Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen“ (17/9582) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kein Betreuungsgeld einführen – Kinder und Familie durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung fördern“ (17/9165) auf der Basis einer Empfehlung des Familienausschusses (17/11404) ab. (vom/07.11.2012)

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