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Familie

Schröder verteidigt demonstrativ das Elterngeld

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) und Vertreter der Unionsfraktion haben sich am Donnerstag, 22. November 2012, in der abschließenden Debatte über den Etat 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend demonstrativ hinter die Elternzeit und das Elterngeld gestellt. „Eine Verkürzung der Elternzeit wird es mit mir nicht geben“, sagte Schröder mit Blick auf Äußerungen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der in der vergangenen Woche eine Beschränkung der Elternzeit auf ein Jahr gefordert hatte. Familien seien „nicht der Steinbruch der Wirtschaft zur Fachkräftesicherung“, argumentierte Schröder. Dieser Kritik schlossen sich auch der CDU-Haushaltsexperte Andreas Mattfeldt und die CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär an.

„Wahlfreiheit für Eltern“

Das Plädoyer für das Elterngeld kommt nicht von ungefähr, schließlich bildet es mit 4,9 Milliarden Euro auch im kommenden Jahr bereits mehr als zwei Drittel aller Ausgaben im 6,88 Milliarden Euro umfassenden Familienetat. Im Jahr 2012 hatten er noch 7,37 Milliarden Euro umfasst. Schröder lobte das Elterngeld als familienpolitischen und gleichstellungspolitischen Erfolg. Inzwischen würden 27,3 Prozent aller Väter das Elterngeld in Anspruch nehmen würden, sagte die Ministerin unter Berufung auf aktuelle Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Das Elterngeld schaffe zusammen mit dem Ausbau der Kita-Plätze und dem beschlossenen Betreuungsgeld Wahlfreiheit für Eltern, wie und wo sie ihre Kinder in den ersten Jahren nach der Geburt betreuen beziehungsweise betreuen lassen. Schröder verwies in diesem Zusammenhang auf die 580,5 Millionen Euro, die der Bund im Nachtragshaushalt 2012 rückwirkend für den Ausbau von Kita-Plätzen bereitgestellt hat.

Betreuungsgeld kommt am 1. August 2013

Das Betreuungsgeld wird am 1. August 2013 als zusätzliche familienpolitische Leistung eingeführt. Diese werden Eltern erhalten, die für ihre ein- bis dreijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Im kommenden Jahr wird die monatliche Zahlung 100 Euro pro Kind und ab dem Jahr 2014 dann 150 Euro betragen.

Dafür sind im Familienhaushalt 55 Millionen Euro eingeplant. Ursprünglich waren 300 Millionen Euro für das Betreuungsgeld vorgesehen, doch wegen der Verschiebung des Betreuungsgeldes vom 1. Januar auf den 1. August wurde der Ansatz entsprechend gekürzt. Ab dem Jahr 2014 sind für das Betreuungsgeld 1,1 Milliarden Euro und ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro jährlich vorgesehen.

Opposition rügt „verfehlte Politik“

Am Betreuungsgeld entzündete sich wie in den Wochen und Monaten zuvor erneut die Kritik der Opposition. Es sei ein „familien- und gleichstellungspolitischer Rückschritt“, der mittelfristig Milliarden verschlinge, bemängelte Caren Marks, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie kündigte die Abschaffung des Betreuungsgeldes im Fall eines rot-grünen Wahlsiegs bei der kommenden Bundestagswahl an.

Auch die Haushaltspolitiker Steffen Bockhahn (Die Linke) und Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) erneuerten die Kritik ihrer Fraktionen am Betreuungsgeld. Marks, Bockhahn und Kindler bezeichneten die Politik von Ministerin Schröder insgesamt als verfehlt. Sie habe in ihrer Amtszeit nichts für die Frauen und die Kinder in Deutschland getan.

Koalition:  Verbesserungen bei der Familienpflegezeit

Die Unionsabgeordneten Mattfeldt und Bär und die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, verteidigten die Ministerin und die Familienpolitik der Koalition. Keine Regierung habe so viel für den Ausbau von Kita-Plätzen getan wie die schwarz-gelbe, sagte Gruß. Die Koalitionsabgeordneten verwiesen zudem auf die Verbesserungen durch das Familienpflegzeitgesetz, das Programm für die Familienhebammen, das Kinderschutzgesetz und die finanziellen Zuschüsse des Bundes für künstlichen Befruchtungen bei Eltern, die sonst keine Kinder bekommen könnten.

Heftige Kritik übten die Oppositionsfraktionen zudem an der ihrer Ansicht nach unzureichenden Unterstützung für Programme gegen Rechtsextremismus durch das Familienministerium. Sie bemängelten die inhaltliche Vermischung der Bundesprogramme gegen Rechts- und Linksextremismus sowie islamistischen Extremismus, die durch Ministerin Schröder eingeleitet worden sei.

„Verharmlosung des Rechtsextremismus“

Dies sei eine „Verharmlosung des Rechtsextremismus“, schimpfte Bockhahn. Die SPD kritisierte, dass für die Förderung der Programme keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen worden seien, um die Finanzierung auch im Jahr 2014 rechtzeitig abzusichern.

Wegen der Bundestagswahl im kommenden Jahr sei jedoch erst im Frühjahr 2014 mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2014 zu rechnen. Dies sei zu spät. Einhellig forderten die Oppositionsfraktionen zudem, die sogenannte Demokratieerklärung bei den Förderprogrammen zurückzuziehen. Mit ihr würden zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Extremismus engagieren, unter einen Generalverdacht gestellt.

„Bekenntnis zum Grundgesetz eine Selbstverständlichkeit“

Diese Kritik wiesen Ministerin Schröder und der CDU-Parlamentarier Mattfeldt zurück. Es sei eine Selbstverständlichkeit, wenn der Staat ein Bekenntnis zum Grundgesetz einfordere, bevor er Fördergelder für Projekte gegen Extremismus bewillige, argumentierte Mattfeldt.

Schröder verwies darauf, dass der Bund im kommenden Jahr 24 Millionen Euro für Programme gegen Rechtsextremismus bereitstelle und fünf Millionen Euro für die Programme gegen Linksextremismus und Islamismus. (aw/22.11.2012)

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