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Recht

Experten kritisieren geplante Sechs-Wochen-Frist

Vater und Mutter mit Kind

(pa/chromorange)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) ist im Detail verbesserungswürdig. Das ist die Mehrheitsmeinung der acht geladenen Experten, die sich in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 28. November 2012, zu der angestrebten Sorgerechtsreform geäußert haben.

Auch die drei Oppositionsfraktionen sehen Reformbedarf. Deshalb haben sie eigene Anträge zur Neuregelung der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern (SPD: 17/8601, Linke: 17/9402, Bündnis 90/Die Grünen: 17/3219) in den Bundestag eingebracht.

Mehr Rechte für unverheiratete Väter geplant

Im Zentrum der Anhörung stand die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Sie will den Zugang zum Sorgerecht für nicht verheiratete Väter erweitern. Wenn der andere Elternteil schweige oder keine potenziell für das Kindeswohl relevanten Gründe vortrage und diese auch nicht ersichtlich seien, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Diesem Zugang zum Sorgerecht soll „in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden“, heißt es in der Vorlage.

Die Gruppe der Experten bestand überwiegend aus Juristen und Vertretern von Interessensverbänden. Zwar begrüßten sie mehrheitlich den Regierungsentwurf. Allerdings kritisierten sie auch überwiegend die Sechs-Wochen-Frist. Diese soll nach Regierungsmeinung als sogenannte Widerspruchsfrist für die Mutter gelten: Wenn sie das väterliche Sorgerecht ablehnt, muss sie binnen sechs Wochen nach der Geburt widersprechen.

„Regierungsentwurf entspricht dem Kindeswohl“

Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. aus Nürnberg erklärte, der Gesetzentwurf habe „gute Chancen, dass er funktioniert“. Er lasse aus Sicht des Kindeswohls keine Fragen offen und enthalte das Potenzial zur Konfliktminderung. Anstelle der Sechs-Wochen-Frist, die mit der Geburt des Kindes beginne, forderte Meysen eine Frist, die überhaupt erst acht Wochen nach der Geburt einsetzt.

Für eine Zwölf-Wochen-Frist sprach sich Sabine Schutter vom Deutschen Jugendinstitut aus München aus. Eine nur halb so lange Frist sei viel zu kurz gehalten. Schutter gab zu bedenken, dass sich die Mutter sowohl aus soziologischer als auch aus psychologischer Sicht in den ersten Wochen nach der Geburt in einer Stressphase befinde.

Wichtige Entscheidungen innerhalb von sechs Wochen

Die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V., Edith Schwab aus Berlin, erklärte, dass die Sechs-Wochen-Frist sogar der jetzigen Rechtssystematik widerspreche. Ihr Verband weise diese Frist ebenfalls zurück, denn in dieser Zeit seien Konflikte aus gegebenem Anlass zu vermeiden.

Weitere Argumente gegen die Sechs-Wochen-Frist führte Josef Linsler, Bundesvorsitzender des Interessensverbandes Unterhalt und Familienrecht aus Nürnberg an. In diese Zeit fielen viele Entscheidungen, die nach der Geburt eines Kindes zu treffen seien, wie beispielsweise die Namensgebung und die Religionszugehörigkeit. Deshalb sei die Frist „schwer vermittelbar“. (ver/28.11.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Carmen Hensgen, Richterin am Amtsgericht Alzey
  • Mareike Hoese, Diplom-Psychologin, Bochum
  • Jörg Kleinwegener, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Detmold
  • Josef Linsler, Bundesvorsitzender Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e. V., Nürnberg
  • Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V., Heidelberg
  • Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. (VAMV), Berlin
  • Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Deutscher Anwaltverein DAV, Berlin
  • Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D.

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