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Gesundheit

Bundestag stärkt die Rechte von Patienten

In der Plenardebatte zum Thema Patientenrechte am Donnerstag, 29. November 2012, ging es vor allem um die Frage, ob die Koalition genug oder zu wenig für die Betroffenen getan habe. Während die Opposition der Koalition vorhielt, eine große Chance vertan zu haben, verbuchte die Koalition allein das Zustandekommen eines Gesetzes als Erfolg. Aus Sicht der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmansist die Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes alles andere als selbstverständlich. Die SPD habe ein solches Gesetz in den elf Jahren ihrer Regierungsbeteiligung jedenfalls nicht zustande gebracht. Obwohl in den Koalitionsverträgen aus den Jahren 1998 und 2002 ein entsprechendes Ziel formuliert worden sei, habe die rot-grüne Koalition sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Gutachten einzuholen und Arbeitsgruppen einzusetzen, sagte Dyckmans.

FDP: Koalition erfüllt eine SPD-Forderung

Mit dem vorliegenden Gesetz erfülle die Koalition somit auch eine Forderung aus den Wahlprogrammen der SPD. „Künftig können die Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf einen Blick sehen, welche Rechte sie haben“, unterstrich die FDP-Abgeordnete. Außerdem habe die Koalition vielfältige Konsequenzen aus der Anhörung des Gesundheitsausschusses gezogen. Als Beispiel verwies Dyckmans auf die erweiterten Informationsrechte für die Patienten. „Es beinhaltet eine wesentliche Verbesserung für den Patienten, dass ihm künftig die vollständige Einsicht in seine Akte gewährt werden muss“, betonte die Abgeordnete.

Die SPD-Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer stellte zunächst fest, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland bis heute nicht am Bedarf der Patienten orientiere. „Patienten fühlen sich hier oft noch als Bittsteller“, betonte Volkmer. Die Patienten seien den Leistungserbringern vor allem im Konfliktfall unterlegen, nicht zuletzt, weil ihre Mitwirkungsrechte auf individueller wie auf kollektiver Ebene unzureichend seien. „Es reicht daher nicht aus, die bestehenden Rechte in einem Gesetz zu bündeln“, stellte Volkmer fest.

SPD: Wie eine Seifenblase

Substanziell werde sich nämlich an der bestehenden Rechtslage für die Patienten nichts ändern. „Dieses Gesetz ist wie eine Seifenblase – wenn sie platzt, bleiben nur enttäuschte Patienten zurück“, kritisierte die Abgeordnete. Der größte Mangel des Gesetzes bestehe darin, dass auf die Einführung eines Härtefallfonds verzichtet worden sei.

Obwohl der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der CSU-Abgeordnete Wolgang Zöller, sich seit Jahren für die Einrichtung eines solchen Fonds stark mache und obwohl auch die Union insgesamt seit dem Frühjahr dieses Jahres ein Stiftungsmodell favorisiere, habe die Koalition sich am Ende dagegen entschieden. „Es fehlt ihnen die Courage, einen solchen neuen Weg zu gehen“, ist sich Volkmer sicher. Wahrscheinlich sei das Vorhaben am Willen der FDP gescheitert. „Sie handeln im Interesse der Versicherungswirtschaft und nicht im Interesse der Patienten“, warf Volkmer der FDP vor.

 Union: Neue Kultur im Gesundheitswesen

Wolfgang Zöller zählte eine Reihe typischer Beschwerden von Patienten über die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf, mit denen er als Patientenbeauftragter der Bundesregierung jeden Tag konfrontiert werde. Das Patientenrechtegesetz bringe für all diese Probleme eine Lösung. Die Patienten profitierten zudem von zahlreichen konkreten Verbesserungen. So müssten sie künftig umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden und erhielten ein Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte.

„Das verringert das Wissensungleichgewicht zwischen Patienten und Leistungserbringern und nimmt alle Beteiligten auf ausgewogene Weise in die Pflicht“, stellte Zöllner fest. Ferner gebe es künftig finanzielle Anreize zur Einrichtung von Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern, eine Begrenzung der Wartezeit für die Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen auf drei Wochen und außerdem mehr Rechte der Patientenvertretungen in der Selbstverwaltung.

„Mit all diesen Maßnahmen ebnen wir den Patienten den Weg vom Bittsteller hin zum Partner im Gesundheitswesen“, betonte der CSU-Abgeordnete. Zudem sei das Gesetz das Ergebnis langer konsensorientierter Gespräche mit allen am Gesundheitswesen Beteiligten. „Wir legen damit den Grundstein für eine neue Kultur im Gesundheitswesen“, sagte Zöller.

 Linke: Ein Ärzteschutzprogramm

Nach Ansicht der AbgeordnetenKathrin Voglervon der Fraktion Die Linkehandelt es sich bei dem Gesetz der Koalition um nicht mehr als ein Placebo. Selbst dort, wo es den Krankenkassen die eine oder andere neue Pflicht auferlege, bleibe es letztlich vage. Anders als die Koalition behaupte, bestehe über den Inhalt des Gesetzes auch alles andere als ein Konsens zwischen den Beteiligten.

„Viele Patientenorganisationen sind mit dem Gesetz überhaupt nicht zufrieden“, erklärte Vogler. Ein Hauptmangel des Gesetzes bestehe darin, dass die Opfer von Behandlungsfehlern nach wie vor beweisen müssten, dass ihre Beschwerden ursächlich auf diesen Behandlungsfehler zurückzuführen seien. Der Patient sei aber als Laie gegenüber den Ärzten immer im Nachteil, sagte Vogler. „Ihnen hat wieder mal der Mut gefehlt, sich mit mächtigen Lobbygruppen anzulegen“, resümierte die Abgeordnete der Linken. Insofern schließe sie sich bei der Gesamtbeurteilung des Gesetzentwurfs durch die „Frankfurter Rundschau“ an: „Das ist keine Patientenrechtegesetz, sondern ein Ärzteschutzprogramm“, sagte Vogler.

 Grüne: Warten auf eine neue politische Mehrheit

Auch die AbgeordneteMaria Klein-Schmeinkvon der FraktionBündnis 90/Die Grünen hält den Gesetzentwurf im Ergebnis für enttäuschend. „Wenngleich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch einige Verbesserungen vorgenommen worden sind, haben Sie doch den Kern der Ihnen gestellten Aufgabe nicht bewältigt“, warf die Angeordnete der Koalition vor. Ein Mangel sei vor allem die unbefriedigende Regelung für die Opfer von Behandlungsfehlern.

„Es wird auch in Zukunft bei den langen Rechtsstreitigkeiten und hohen Prozessrisiken für die Patienten bleiben, weil die Anforderungen an die Beweislast zu hoch sind“, urteilte Klein-Schmeink. Aus diesem Grund habe die Union wohl auch zunehmend Sympathien für die Einrichtung eines Härtefallfonds entwickelt. Am Ende sei der Fonds an der FDP und letztlich am Widerstand der Haftpflichtversicher gescheitert, mutmaßte die Abgeordnete.

Aus diesem Grund könne die faktische Mehrheit im Bundestag für dieses Modell nicht dazu genutzt werden, um es auch politisch umzusetzen. „Hier müssen wir wohl auf eine neue politische Mehrheit warten“, bilanzierte die Abgeordnete.

Härtefallfonds in namentlicher Abstimmung abgelehnt

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10488) wurde mit der Mehrheit der Koalition angenommen. Die Anträge der Fraktionen der SPD (17/9061, 17/11008), Die Linke (17/6489) und Bündnis 90/Die Grünen (17/6348) wurden hingegen ebenso wie ein Entschließungsantrag der Linken von der Koalitionsmehrheit auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/11710) abgelehnt.

Die von der SPD verlangte namentliche Abstimmung über eine Passage in ihrem Antrag (17/11008) zum Thema „Härtefallfonds“ endete mit dem Ergebnis von 303 Nein-, 195 Ja-Stimmen und 60 Enthaltungen. Die beantragte Einrichtung eines Härtefallfonds war damit abgelehnt. (tvw/29.11.2012)

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