Bundestag will Änderungen im Mietrecht beschließen
„Sie jagen Phantome“, hatte die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak der Bundesregierung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) kürzlich vorgeworfen. Gemeint waren die sogenannten Mietnomaden. Sie werden – neben den Schwerpunkten Gentrifizierung und Umlagen für energetische Sanierungsmaßnahmen – auch am Donnerstag, 13. Dezember 2012, wieder im Zentrum einer Plenardebatte stehen. Ab etwa 17 Uhr wird der Bundestag 45 Minuten lang über die Gesetzesinitiative in zweiter und dritter Lesung beraten sowie jeweils einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diskutieren. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (17/11894).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mietminderungen drei Monate lang ausgeschlossen
Der Regierungsentwurf soll der Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung im Zuge der Energiewende dienen. Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen sind Lärmbelästigungen und Schmutz unumgänglich.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in solchen Fällen Minderungen der Miete durch den Mieter für drei Monate ausgeschlossen sind. Nur wenn eine Wohnung durch die Bauarbeiten zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben.
Koalition will Anreiz zur Sanierung schaffen
Vermieter müssten so im Regelfall keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Das schaffe einen Anreiz zur Sanierung, argumentierte die Ministerin. Im Gegenzug profitierten Mieter anschließend von geringeren Nebenkosten – etwa wenn dank energetischer Gebäudesanierung die Wohnung anschließend besser isoliert sei und der Mieter deshalb weniger heizen müsse. Die Sanierungskosten sollen nach dem bereits bestehenden Grundsatz für die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können.
Das führte bereits in der ersten Lesung zu heftigen Protesten bei den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen: Die geplante Neuregelung führe zu einer Bevorteilung der Vermieter bei gleichzeitiger Übervorteilung der Mieter unter dem Deckmantel der Energiewende.
Grüne: Belastung von Mietern begrenzen
Ihre Gegenentwürfe hatten SPD und Grüne bereits vor der ersten Lesung des Regierungsentwurfs vorgelegt: „Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen“ (17/10120), lautet der Titel des Antrags der Grünen. Die Linksfraktion brachte einen Antrag mit dem Titel „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ (17/10776) in den Bundestag ein.
Die Grünen-Fraktion will, dass die Kosten für die energetische Gebäudesanierung gerecht zwischen der Allgemeinheit, Eigentümern und Mietern verteilt werden. Die Fraktion will dabei mittels mietrechtlicher Änderungen die finanzielle Belastung von Mietern begrenzen.
SPD will Interventionsrecht der Kommunen
Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Bundesregierung solle eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.
Ferner sei die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf Prozent auf neun Prozent zu senken, schreiben die sozialdemokratischen Abgeordneten weiter. Auch müsse sichergestellt werden, dass durch energetische Modernisierungen keine zusätzlichen Kosten für Wohngeldempfänger entstehen. (ver/11.12.2012)