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Recht

Fraktionen würdigen Rechtsform der Genossenschaft

Die Oppositionsfraktionen wollen die Unternehmensform der Genossenschaft stärken. Deshalb haben sie jeweils einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die drei Vorlagen waren am Freitag, 14. Dezember 2012, Thema im Bundestagsplenum. Während die Sozialdemokraten in ihrem Antrag „Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten“ (17/9976) fordern, Kleinstgenossenschaften von der Pflichtprüfung zu befreien, wollen Bündnis 90/Die Grünen Bürokratie für Genossenschaften abbauen. Die Linksfraktion hat ihren Antrag unter dem Titel „Genossenschaften aktiv fördern, Mitgliedschaften erleichter und unterstützen“ (17/11828) eingebracht.

CDU/CSU: Rechtliche Bedenken ausräumen

In der Debatte betonten auch die Redner der Koalitionsfraktionen die Bedeutung dieser speziellen Unternehmensform. Nach 150 Jahren, erklärte Detlef Seif (CDU/CSU), habe sie „einen festen Platz in unserer Gesellschaft“. Die Genossenschaft sei ein Erfolgsmodell, „insoweit ziehen wir an einem Strang“, sagte er an die Opposition gerichtet.

Allerdings gebe es noch „einige rechtliche Bedenken, die man ausräumen“ müsse. Mit Blick auf die anschließende Überweisung der drei Vorlagen zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse sagte Seif: „Wir werden diese gemeinsam beraten, damit die Genossenschaften weiterhin so erfolgreich sein können.“

Linke lobt Agrargenossenschaften

Johanna Voß (Die Linke) exponierte vor allem die Agrargenossenschaften, die ihrer Ansicht nach gestärkt werden müssen. Sie würden nachhaltig, „ökologisch und tiergerecht“ produzieren. Die Agrargenossenschaften betrieben „keinen Raubbau, produzieren gemeinschaftlich, sie erhalten und schaffen Arbeitsplätze im Dorf“, lobte Voß.

Sie seien deshalb das „Vorbild für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“. Vor diesem Hintergrund erklärte Voß, dass ihre Fraktion „eine stärkere Berücksichtigung der Genossenschaften in der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik“ fordere.

SPD: Kernstücke des sozialen Wohnungsmarkts

Ingo Egloff (SPD) stellte eingangs nochmal alle Vorteile einer Genossenschaft in den Vordergrund: sie sei „die einzige Rechtsform, die bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliches Interesse“ verbinde. Und da nicht die Rendite im Vordergrund stehe und es deshalb keine Heuschrecke auf sie absehe, seien Genossenschaften „unbeeindruckt durch die Krise“ gekommen.

Darüber hinaus seien Wohnungsbaugenossenschaften die „Kernstücke des sozialen Wohnungsmarkts“. Deshalb also fordere die sozialdemokratische Fraktion „eine gezielte Weiterentwicklung“. Im Internationalen Jahr der Genossenschaften wolle die SPD „der stolzen Geschichte ein paar Kapitel hinzufügen“. Der SPD-Antrag unterstütze die Genossenschaften „in ihren traditionellen Geschäftsfeldern“. Die SPD forder gezielte Maßnahmen zur Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Wirtschaftens.

FDP: Prüfungswesen nicht vereinfachen

Auch der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann lobte die Vorzüge dieser speziellen Unternehmensform. Die Anregungen aus den Reihen der Oppositionsfraktionen seien zu begrüßen. Aber, sagte der Liberale weiter, die Vorschläge gingen über das hinaus, „was ein kluger Gesetzgeber sehen sollte“. Er gab zu bedenken, dass im Unterschied zur Unternehmensform der GmbH beispielsweise die Genossenschafter bei einer möglichen Insolvenz tatsächlich mit ihrem Privatvermögen haften würden.

Ein Gesellschafter einer GmbH könne die private Haftung abwenden. Und da die Genossenschaft eine „Publikumsgesellschaft, auch für Unerfahrene“ sei, argumentierte Buschmann, sei es „zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber hier handelt“. Deshalb gebe es das Prüfungswesen, das nicht vereinfacht werden dürfe.

Grüne: Genossenschaftsgründungen erleichtern

Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen) ließ die Vorzüge der Genossenschaft – wie ihre Vorredner – nicht unerwähnt. Ihre Fraktion wolle deshalb die „gute Struktur noch weiter verbessern“, sagte sie. „Wir wollen, dass es leichter wird, Genossenschaften zu gründen“.

Kleinstgenossenschaften sollen künftig nach den Vorstellungen der Bündnisgrünen selbst entscheiden, „ob eine Pflichtprüfung durchgeführt wird“. Darüber hinaus wollen sie die Haftung ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder von Genossenschaften beschränken, denn nur so könne „die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement gefördert werden.“ (ver/14.12.2012)

 

 

 

 

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