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Finanzen

Ja zur Einschränkung des Hochfrequenzhandels

Banken, Investmentgesellschaften und Finanzmarkt-Beobachter haben die Absicht der Bundesregierung begrüßt, den als risikoreich angesehenen Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren einzuschränken. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 16. Januar 2013, warnten andererseits Finanzmarktteilnehmer und Börsen vor einer zu starken Einschränkung der Liquidität durch den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631).

Mit den darin enthaltenen Maßnahmen sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem „Flash Crash“, wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden.

„Mindesthaltefristen einführen“

„Hochfrequenzhändler verhindern insbesondere im Aktienhandel einen für alle Marktteilnehmer fairen Handel“, kritisierte der Fondsverband BVI, der zudem wie schon der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Einführung von Mindesthaltefristen für eingestellte Aufträge verlangte.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Zugleich wiesen die Banken auf bevorstehende europäische Regelungen hin und stellten in ihrer Stellungnahme fest: „Idealerweise wäre ein Gleichlaut beider Regelungsvorhaben anzustreben.“

„Risikominderung durch Entschleunigung“

Prof. Dr. Rudolf Hickel (Universität Bremen) erklärte, der Turbohandel sei nicht die eigentliche Ursache der extrem gewachsenen Krisenanfälligkeit der Finanzmärkte. Im Mittelpunkt würden rein spekulative Finanzmarktprodukte stehen, die Objekte des Hochfrequenzhandels seien.

„Allerdings wird durch diesen Turbohandel die Krisenanfälligkeit der Finanzmärkte beschleunigt und vertieft“, stellte Hickel fest, der daher „dringenden Handlungsbedarf zur Risikominderung durch Entschleunigung des Hochfrequenzhandels“ diagnostizierte.

„Deutsche Vorreiterrolle“

Die Organisation „Finance Watch begrüßte, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Begrenzung des Hochfrequenzhandels übernehmen wolle.

Der Verein weed (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) wies Behauptungen zurück, die Liquidität steige mit der Geschwindigkeit und dem Handelsvolumen parallel an: „Doch hat spätestens die Finanzkrise deutlich gemacht, dass Handelsvolumen mitnichten gleich Liquidität ist.“

„Erlaubnispflicht streichen“

Die Gruppe Deutsche Börse begrüßte den Verzicht der Bundesregierung auf Einführung von Mindesthaltefristen. Zugleich verlangte sie in ihrer Stellungnahme, die Erlaubnispflicht für Händler nach dem Kreditwesengesetz zu streichen, weil diese „zu schwerwiegenden und unerwünschten Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland führt“.

Genauso wie die Gruppe Deutsche Börse sah auch die Stuttgarter Börse durch die Erlaubnispflicht „die Gefahr des Ausschlusses ausländischer Handelsteilnehmer“. Die Börse Berlin erkannte bei einer vorgezogenen Umsetzung der Regulierung allein in Deutschland „im gesamteuropäischen Kontext eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit“.

„Komplett verbieten“

Auch der Bundesverband der Wertpapierfirmen hielt einen nationalen Alleingang für sachlich und politisch verfehlt. Zudem warnte das Deutsche Aktieninstitut vor der Annahme, „kurzfristig orientierte Marktteilnehmer wie Hochfrequenzhändler grundsätzlich als schädlich anzusehen“.

Dagegen erklärte Dirk Müller (Finanzethos GmbH): „Ich würde den Hochfrequenzhandel komplett verbieten.“ Hochfrequenzhändler würden heutzutage alles das machen, was den Händlern früher verboten gewesen sei.

Strengere Anforderungen an Unternehmen

Wie aus dem Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes hervorgeht, sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören.

Zudem werden „bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen“, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.

Handel in Sekundenbruchteilen

Die Bundesregierung erläutert, dass bestimmte Handelsteilnehmer beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme einsetzen würden, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren. Zudem würden die erworbenen Wertpapiere auch nur für sehr kurze Zeiträume gehalten.

„Der Einsatz dieser algorithmischen Hochfrequenzhandelsstrategien hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht und birgt darüber hinaus eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen“, begründet die Regierung ihr Vorgehen. (hle/16.01.13)

Liste der geladenen Sachverständigen

Artur Fischer, Börse Berlin AG
Dr. Christoph Boschan, Börse Stuttgart AG
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e. V.
Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Deutsche Börse AG
Deutsche Bundesbank
Deutscher Derivate Verband e. V.
Deutsches Aktieninstitut e. V.
Die Deutsche Kreditwirtschaft
Benoît Lallemand, Finance Watch
Dirk Müller, Finanzethos GmbH
Prof. Dr. Rudolf Hickel, Universität Bremen
Verband der Europäischen Eigenhändler (FIA EPTA)
Markus Henn, Weed – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e. V.

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