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Europäische Union

Gemeinsame Erklärung von Deutschem Bundestag und Assemblée nationale aus Anlass des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages

Flaggen Deutschlands, Frankreichs und Europas

(dpa)

50 Jahre nach Unterzeichnung des Élysée-Vertrages steht Europa vor großen ökonomischen und politischen Herausforderungen. Für deren Bewältigung sind eine handlungsfähige Europäische Union und die enge Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich, unverzichtbar.

Die Geschichte unserer Länder und des europäischen Kontinents ist über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg keine Geschichte des Friedens, der Freundschaft und der Zusammenarbeit gewesen, sondern eine von Rivalitäten und Kriegen, die Millionen von Menschen Leben, Gesundheit, Heimat und Vermögen gekostet hat. Trotz des mit den Verbrechen der Nationalsozialisten von Deutschen über Europa gebrachten Leids war Frankreich in den 1950er und 1960er Jahren bereit zur Versöhnung und zur Integration Deutschlands in ein gemeinsames Europäisches Haus. Der dadurch gelungene Aufbruch in eine neue, gemeinsame Zukunft gilt heute weltweit als Beispiel für Versöhnung und Partnerschaft.

Die deutsch-französische Zusammenarbeit ist heute zu einer selbstverständlichen und verlässlichen Grundlage des europäischen Integrationsprozesses geworden. Die Aussöhnung, Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern ist damit zugleich ein Beispiel dafür, nationale Egoismen zu überwinden und sich auch und gerade in schwierigen Zeiten zu partnerschaftlichen, konstruktiven Beziehungen zu den Nachbarstaaten zu bemühen. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale wenden sich mit einem Appell an die Jugend Europas, das Vermächtnis der deutsch-französischen Freundschaft zu bewahren, zu pflegen und fortzuentwickeln.

Mittlerweile haben wir zwischen den Parlamenten, den Regierungen, öffentlichen Einrichtungen, den Armeen, den Städten und der Jugend ein dichtes Netzwerk der Kooperation etabliert:

  • halbjährige deutsch-französische Gipfeltreffen,
  • regelmäßige Ministertreffen,
  • gemeinsame Sitzungen der Präsidien und der Fachausschüsse beider Parlamente,
  • Personalaustausch von Mitarbeitern aus Ministerien und Parlamenten,
  • gemeinsame diplomatische Vertretungen und Kulturbüros im Ausland,
  • mehrere hundert Partnerschaften zwischen unseren Städten und Regionen,
  • über acht Millionen Jugendliche aus beiden Ländern in Austauschprogrammen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes,
  • die deutsch-französische Hochschule mit 5000 Studierenden und 142 Studiengängen,
  • die Deutsch-Französische Brigade als integrierte militärische Einheit.

Deutschland und Frankreich haben als starke Wirtschaftsnationen in Europa, die zusammen über mehr als ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union verfügen und im Binnenmarkt eng verflochten sind, ein besonderes Interesse, aber auch besondere Möglichkeiten, die weitere Gestaltung der EU voranzubringen und Wohlstand, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union zu erhalten. Der Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion bilden damit die unverzichtbare wirtschaftliche Grundlage für ein starkes und politisch handlungsfähiges Europa.

Wir müssen Lehren aus der schweren Finanzkrise ziehen und gemeinsam Verantwortung übernehmen für den Erfolg des europäischen Modells im globalen Wettbewerb. Ein gemeinsamer Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung brauchen eine gemeinsame Wirtschafts- sowie eine eng abgestimmte Finanz-, Sozial- und Umweltpolitik. Die Europäische Union muss außerdem ihre Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel und im Hinblick auf die Gewährleistung hoher Umweltschutzstandards fortführen.

I. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale rufen dazu auf, die deutsch-französische Zusammenarbeit auch und gerade in Zeiten politischer und ökonomischer Krisen für ein weiteres und tieferes Zusammenwachsen der Europäischen Union sowie ihre stärkere demokratische Verankerung zu nutzen. Dieses Zusammenwachsen darf nicht auf Wirtschafts- und Währungsfragen reduziert werden, sondern muss vor allem der Jugend in Europa eine neue Perspektive für Bildung, Beschäftigung und Wachstum geben.

II. Die Parlamente haben einen wesentlichen Anteil am Gelingen dieses Vorhabens und bekräftigen den Willen, in eine neue Etappe der Zusammenarbeit beider Parlamente einzutreten. Wir beabsichtigen, die Kooperation beider Parlamente weiter zu vertiefen:

  1. Wir werden in regelmäßig stattfindenden Treffen der Präsidien, der Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschüsse für europäische Angelegenheiten, anderer Fachausschüsse und der Parlamentariergruppen der beiden Parlamente Fragen gemeinsamen Interesses, insbesondere die wichtigsten Themen der europäischen Agenda, behandeln.
  2. Wir werden zu besonders wichtigen Themen, wie der Energiewende, Arbeitsgruppen mit Abgeordneten beider Parlamente bilden, wie in der Vergangenheit zu den Themen Jugend, kulturelle Vielfalt und Wirtschafts- und Finanzkrise.
  3. Wir beauftragen die zuständigen Ausschüsse unserer Parlamente hinsichtlich des Beitritts von Kandidatenländern zur Europäischen Union insbesondere vor dem Beginn und zum Abschluss von Beitrittsverhandlungen gemeinsame Stellungnahmen zu erarbeiten.
  4. Wir werden unseren Einsatz bei der Begleitung von im demokratischen Wandel befindlichen Ländern verstärken, gegebenenfalls auch durch gemeinsame Delegationsreisen unserer beiden Parlamente, und parlamentarische Zusammenarbeit mit den Ländern entwickeln, die dies wünschen.
  5. Wir ermutigen zum Zwecke der Vertiefung der interparlamentarischen Arbeit und der Stärkung eines demokratischen Raumes auf der Ebene der Union die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen der beiden Parlamente.
  6. Wir werden die Zusammenarbeit auch auf der Ebene der Parlamentsverwaltungen stärken. Insbesondere werden wir den regelmäßigen, auch längerfristigen Austausch von Mitarbeitern beider Parlamente fortführen.
  7. Wir ergänzen in enger Abstimmung mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk die in beiden Parlamenten bestehenden Jugendprogramme durch regelmäßige Treffen von jungen Menschen aus Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Ländern. Diese Initiativen können auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament durchgeführt werden.
  8. Wir setzen uns ein für die Weiterentwicklung von Schulaustauschprogrammen, die intensive Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs ab dem Kindergarten/der école maternelle, sowie für die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der integrierten Studiengänge und zwischen den Universitäten. Wir fördern den Einsatz ehrgeiziger europäischer Politiken zugunsten der Beschäftigung junger Menschen und für den Studierendenaustausch im Hochschulbereich, insbesondere durch Stärkung der Erasmus- und Sokrates-Programme.
  9. Wir setzen uns für die Verabschiedung von Maßnahmen ein, die den Austausch zwischen unseren beiden Völkern sowie das Leben unserer im jeweiligen Nachbarland ansässigen Mitbürger erleichtern, insbesondere im Bereich des Familienrechts, der Anerkennung der Abschlüsse und der beruflichen Qualifikationen sowie der schulischen und universitären Mobilität.
  10. Wir fördern den Ausbau gemeinsamer Kulturinstitute sowie europäischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen außerhalb der Europäischen Union.

(22. Januar 2013)

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