+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Senioren

Private Altersvorsorge soll besser gefördert werden

Akteordner mit Beschriftung Rente

(dpa-Themendienst)

Sämtliche Altersvorsorgeprodukte sollen in Zukunft besser vergleichbar werden. Mit dieser Verbesserung des Verbraucherschutzes und einem Ausbau der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge beschäftigt sich der Bundestag am Donnerstag, 31. Januar 2013, in einer um 12.55 Uhr beginnenden und auf eineinhalb Stunden angesetzten Kernzeitdebatte. Grundlage ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818), über den das Parlament auch abstimmen wird.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Höhere Förderhöchstgrenze

Er sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro vor. Die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, schreiben die Fraktionen in dem Gesetzentwurf.

Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert. Im Bereich der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor.

Produktinformationsblätter sollen Verbrauchern helfen

Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor. Dies werde dazu führen, „das die staatlich geförderten Produkte vom Verbraucher als nicht mehr so komplex eingestuft werden“, schreiben die Fraktionen. Derzeit fühlten sich viele Verbraucher wegen der Unterschiedlichkeit der Produkte und Kostenmodelle überfordert.

So gebe es zum Beispiel bei der Riester-Rente klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen. „Die Vergleichbarkeit der Produkte kann erreicht werden, indem ein einheitliches Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte erreicht wird“, erwarten die Fraktionen.

Antrag der Linksfraktion

Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Linksfraktion (17/9194), in dem die jährliche Vorlage eines Berichts über Entwicklung, Verbreitung und Kosten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Renten und Rürup-Renten) gefordert wird. Die Fraktion weist darauf hin, dass Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland rund 750 Milliarden Euro angelegt hätten. Davon diene ein Großteil der Altersvorsorge.

Trotz Einlagensicherung müsse jedoch bezweifelt werden, „dass privat angelegte Ruhegelder auf Dauer gesichert werden können. Zumal ohne die staatliche Bankenrettung schon längst auch die private Alterssicherung in Schwierigkeiten geraten wäre“, schreibt die Linksfraktion. (hle/24.01.2013)

Marginalspalte