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Soziales

Bundestag will Stärkung des Ehrenamtes beschließen

Akten und Stempel

(dpa-Report)

Um die Stärkung des Ehrenamtes geht es im Bundestag am Freitag, 1. Februar 2013. Grundlage der um 9 Uhr beginnenden 90-minütigen Debatte ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und gleichlautend von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11316, 17/11632), der nach zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung  ansteht. Der Entwurf sieht eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich vor. Zugleich sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, da diese Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Höhere Ehrenamtspauschale

Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Zu den weiteren Verbesserungen gehören eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

Vereine sollen leichter sparen können

Außerdem sollen Vereine leichter Geld ansparen können. Der Finanzausschuss des Bundestages hat bereits mehrere Änderungen vorgenommen. Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf erfolgten bei den Haftungsregelungen und bei der Behandlung von sogenannten Verbrauchsstiftungen, deren Kapital nicht dauerhaft erhalten, sondern aufgezehrt wird.

Außerdem wird der ursprüngliche Titel des Gesetzentwurfs von „Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ in „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ geändert.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Ebenfalls abgestimmt wird über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (17/5713), mit dem ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder besser gegen ungerechtfertigte Haftungsrisiken abgesichert werden sollen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (17/12125).

Außerdem wird über zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgestimmt. Die Fraktion will erreichen, dass Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandate und bürgerschaftliches Engagement nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden (17/7646, 17/7653, 17/11253 Buchstabe a und b). Den erste Engagementbericht der Bundesregierung „Für eine Kultur der Mitverantwortung“ (17/10580) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den Familienausschuss.

SPD (17/12189), Die Linke (17/12190) und Bündnis 90/Die Grünen (17/12191) haben zum Gesetzentwurf Entschließungsanträge vorgelegt, über die ebenfalls abgestimmt wird. (hle/29.01.2013)

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