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1. Untersuchungsausschuss

Debatte über die Verfassungswidrigkeit der NPD

Klingelschild der NPD-Parteizentrale

(dpa - Report)

Der Bundesrat fungierte als Vorreiter. Am 14. Dezember des vergangenen Jahres beschloss die Länderkammer mit großer Mehrheit, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD einzureichen. Nun soll sich auch der Bundestag mit dem Für und Wider eines Verbotsantrages beschäftigen, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12168), der am Freitag, 1. Februar 2013, ab 10.40 eine Stunde lang beraten wird.

Innen- und Rechtsausschuss sollen prüfen

Die Sozialdemokraten verweisen in der Vorlage darauf, dass dem Bundestag der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens vom 9. November 2012 sowie die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren vom 25. Oktober 2012 vorlägen.

Innenausschuss und Rechtsausschuss sollten nun nach den Vorstellungen der Fraktion „die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorlegen“.

„Geschlossen gegen die NPD vorgehen“

Es sei an der Zeit, eine Debatte über ein NPD-Verbotsverfahren auch im Bundestag zu führen, findet Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. „Es ist unerträglich, dass die Bundesregierung noch nicht einmal Zuständigkeiten und Verfahren für das NPD-Verbot geklärt hat. Das NPD-Verbot darf nicht daran scheitern, dass die beiden zuständigen Minister nicht zusammenarbeiten wollen“, sagt er und fordert: „Der Bundestag sollte genauso geschlossen wie der Bundesrat gegen die NPD vorgehen und einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.“

Die NPD sei „organisierter und staatlich finanzierter Rassismus“ und müsse deshalb jetzt verboten werden. Die Chancen für ein solches Verbot seien derzeit „besser, als jemals zuvor“, schätzt Oppermann.

„Erstes Verbotsverfahren 2003 wurde eingestellt“

Das sah auch Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) so, als sie während der Bundesratssitzung im Dezember 2012 daran erinnerte, dass das erste Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 „ohne Entscheidung in der Sache“ eingestellt worden sei.

Das Gericht habe seinerzeit nicht entscheiden können, ob das vorgelegte Material von der NPD oder von V-Leuten stammte, sagte die Ministerpräsidentin.

„Beweislage ist erdrückend“

„Daraus haben wir unsere Lehren gezogen“, betonte sie und machte zugleich deutlich: „Wir sind überzeugt davon, dass die NPD verfassungswidrig ist.“ Von einem „gründlich vorbereiteten Antrag“ sprach auch der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD). „Die Beweislage ist erdrückend“, lautete seine Einschätzung. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) verwies dagegen vor allem auf die Gefahren eines Verbotsantrags: „Ein gescheitertes Verfahren könnte zur Aufwertung der NPD führen“, warnte er.

Auch die Bundesregierung steht einem erneuten Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. Nach Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich nun auch Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) gegen einen erneuten Gang nach Karlsruhe ausgesprochen. (hau/25.01.2013)

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