+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Soziales

Bundestag will Arbeitnehmerdatenschutz novellieren

Videoueberwachung in Unternehmen

(dpa-Zentralbild)

Mehrere Gesetzentwürfe zum Beschäftigtendatenschutz stehen am kommenden Freitag, 1. Februar 2013, ab 9 Uhr zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages. Bei der auf anderthalb Stunden angesetzten Debatte geht es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4230) sowie je einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/69) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4853). 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.Bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Regierung: Beschäftigte vor Bespitzelungen schützen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4230) soll ihren Angaben zufolge die „seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht“ werden. Die Regelungen sollen laut Vorlage klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind.

„Mit den Neuregelungen werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zudem wirksam vor Bespitzelungen geschützt; gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Mehrere Änderungsanträge vorgebracht

Zu dieser Vorlage haben sowohl die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP als auch die SPD-Fraktion je einen Änderungsantrag eingebracht. Nach dem Änderungsantrag der Koalition soll unter anderem eine heimliche Videoüberwachung verboten werden, die offene Videoüberwachung hingegen zulässig sein „zum Zweck der Gewährleistung der Betriebs-, Arbeits- oder Produktsicherheit, zur Absicherung wesentlicher Betriebsabläufe oder zum Schutz bedeutender Rechtsgüter“.

Die SPD sieht in ihrem Antrag unter anderem Einschränkungen bei Videoüberwachungen vor. So soll etwa eine generelle Videoüberwachung von Beschäftigten zur Qualitätskontrolle nach dem Willen der Sozialdemokraten nicht erlaubt sein. 

SPD: Mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen

In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD-Fraktion strengere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Missbrauch persönlicher Daten. So „sollen Unternehmen stärker als bisher verpflichtet werden, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten“. Die SPD-Fraktion hält eine „Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten“ für erforderlich, ebenso die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer.

Ziel sei es, „mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“ zu schaffen. Dazu müsse klar geregelt werden, „welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen“. Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten „an konkrete Voraussetzungen“ geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf.

Grüne: Schutz vor optischen Geräten erweitern

Die Grünen-Fraktion will dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten ebenfalls „klare Grenzen“ setzen. Ihrem Gesetzentwurf zufolge sollen medizinische oder psychologische Untersuchungen künftig nur unter der Voraussetzung zulässig sein, „dass sie für die Sicherheit der Berufsausübung erforderlich sind“. Eine Überwachung durch optische und andere elektronische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur in „eng begrenzten“ Fällen erlaubt sein.

Zugleich will sie den Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten erweitern. Eine optische und akustische „Rundum-Überwachung der Beschäftigten“ durch Arbeitgeber oder in deren Auftrag sei „in jedem Fall ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. In jedem Fall unzulässig sei auch das heimliche Aufzeichnen oder das heimliche Mithören von Gesprächen. (sto/25.01.2013)

Marginalspalte