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Arbeit

Missbrauch von Werkverträgen Thema im Bundestag

Leiharbeiter in einem Lager

(pa/Golden Pixels LLC)

Der Missbrauch von Werkverträgen in deutschen Unternehmen steht im Mittelpunkt einer 45-minütigen Debatte am Donnerstag, 21. Februar 2013, im Deutschen Bundestag. Dabei soll es vor allem um den Einsatz von Scheinwerkverträgen gehen, die zu einem Lohndumping in der Industrie führen. Die Debatte, in der ein Antrag der SPD (17/12378) und ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (17/12373) diskutiert werden, beginnt voraussichtlich um 15.45 Uhr.

SPD: Lohndumping auf Kosten der Belegschaft

Aus Sicht der SPD schließen immer mehr Unternehmen Werkverträge ab, die mit klassischer Leiharbeit vergleichbar sind. Fremdpersonal werde hierbei für ein „Werk“ bezahlt, beispielsweise für das Einräumen von Regalen in Supermärkten, das Schlachten von Tieren oder das Liefern von Paketen. 

Der Vorwurf lautet, dass dadurch Schein-Selbstständige die bisher von den Betrieben ausgeführte Arbeit zu einem weitaus niedrigeren Lohn übernehmen. Die SPD schreibt in ihrem Antrag: „Alles hat ein und denselben Zweck: Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Stammbelegschaft.“

Somit werde der jeweils geltende Tarifvertrag ausgehebelt und die Mindestlohnvereinbarung – beispielsweise bei Leiharbeit – umgangen. Diesem Lohndumping wollen SPD und Linke mit ihren Initiativen entgegentreten.

Linke: Gesetzliche Vermutungsregel einführen

Die Linke will eine „gesetzliche Vermutungsregel“ einführen. „Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers eingesetzt werden, hat die Möglichkeit darzulegen, dass er den Arbeitseinsatz nicht umfassend steuert“, heißt es im Gesetzentwurf der Fraktion.

Die SPD sieht eine mögliche Lösung, um gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen, in der stärkeren Mitbestimmung von Betriebsräten. Beide Initiativen sollen nach der ersten Beratung im Plenum in den Ausschüssen erörtert werden. (ldi/20.02.2013)

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