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Soziales

Bundestag erörtert das Verhältnis von Staat und Kirche

Kirchenbeitrag

(pa/chromorange)

Die Linksfraktion will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (17/8791) in den Bundestag eingebracht, mit dem sich das Plenum am Donnerstag, 28. Februar 2013, erstmals in einer 45-minütigen Debatte ab etwa 17.20 Uhr befassen wird. In dem Entwurf schreibt die Fraktion, die Bundesländer seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des Grundgesetzes (Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung) seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen erhielten nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke kritisiert „Bevorzugung der Kirchen“

Eine solche Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen verstoße grundsätzlich gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Ungeachtet dieser klaren und in der juristischen Fachwelt „unbestritten geltenden Regelung“ sei dieser bereits mehr als 90 Jahre gültige Verfassungsauftrag bis heute nicht umgesetzt worden.

Die Linke schlägt vor, zur Wahrung der Einheitlichkeit Grundsätze aufzustellen zu lassen. Diese müssten durch Landesgesetz verfügte Ablösungen der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften und deren Entschädigung regeln. Als Ausgleich für diesen Enteignungsvorgang setze dieses Gesetz eine Ablösungssumme in Höhe des zehnfachen Jahresbetrags der gezahlten Summe fest. Die Gesetzesinitiative der Linksfraktion soll nun in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (ver/26.02.2013)

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