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Finanzen

Konzerne nutzen Unterschiede im Steuerrecht aus

Die grenzüberschreitende Steuergestaltung ist Thema einer Anhörung im Finanzausschuss.

Die grenzüberschreitende Steuergestaltung ist Thema einer Anhörung im Finanzausschuss. (pa/Bildagentur-online)

Durch das geschicktes Ausnutzen des unterschiedlichen Steuerrechts in verschiedenen Ländern und interne Verrechnungen gelingt es internationalen Konzernen, ihre Steuerlast erheblich zu senken. Dies bestätigten mehrere Sachverständige bei einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 20. März 2013.




Gestaltungsmöglichkeiten am Beispiel Googles

Prof. Dr. Hubertus Baumhoff von der Kanzlei Flick Glocke Schaumburg zeigte am Beispiel des amerikanischen Suchmaschinenbetreibers Google auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten verschachtelte Konzerne haben. So verfüge zum Beispiel Google über Niederlassungen in Irland, den Niederlanden und den Bermudas. In Irland seien etwa 2.000 Personen beschäftigt. Dort würden Lizenzgebühren aus Geschäften in Europa kassiert.

Lizenzausgaben in ähnlicher Höhe würden wiederum an die Niederlassung in den Niederlanden gezahlt, und von dort werde das Geld auf die Bermudas transferiert. Es gebe mehrere Gründe, warum das funktioniere: In den Niederlanden falle keine Steuer auf Lizenzgebühren an, und auch in Irland gebe es keine Steuerpflicht. Die USA wiederum könnten nichts gegen Googles Bermuda-Gesellschaft unternehmen, weil diese über ihre irische Tochter einen aktiven Geschäftsbetrieb vorweisen könne. Es werde geschätzt, dass der Konzern 33 Milliarden Dollar steuerfrei gebunkert habe. „In Deutschland wäre diese Gestaltung nicht möglich“, sagte Baumhoff.

Manipulationen interner Verrechnungspreise

Auch Nicola Liebert von Tax Justice Network sagte, die Gewinnverschiebung mit Lizenzgebühren scheine ziemlich verbreitet zu sein.

Zum System gehörten zudem Zinszahlungen sowie Finanzinstrumente wie Derivate und Swaps. Verbreitet seien aber auch Manipulationen interner Verrechnungspreise, auch wenn das verboten sei.

OECD-Aktionsplan gegen Steuergestaltungen

Dr. Achim Pross von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wies darauf hin, dass diese Gestaltungen besonders Finanzierungsfragen und immaterielle Güter beträfen. Auch bei den konzerninternen Verrechnungspreisen stellten sich viele Fragen.

Die OECD hoffe, im Juni mit den Beratungen über einen Aktionsplan gegen die Steuergestaltungen von internationalen Konzernen beginnen zu können. Man wolle etwas gegen die doppelte Nichtbesteuerung tun, aber keine doppelte Besteuerung herbeiführen.

„Ein Problem des amerikanischen Gesetzgebers“

Von der Deutschen Bank hieß es, bei den geschilderten Fällen handele es sich eher um ein Problem des amerikanischen Gesetzgebers. In Deutschland seien Modelle wie das von Google nicht möglich. Baumhoff bestätigte, wenn Staaten auf Besteuerung verzichten würden, sei das kein Betriebsunfall, sondern geschehe aus Wettbewerbsgründen. Es wäre für die USA leicht, an die auf die Bermudas gebrachten Gewinne heranzukommen.

Markus Henn (Tax Justice Network) sagte, aus seiner Sicht seien deutsche Konzerne sauber. Aber man müsse auch sehen, dass viele deutsche Konzerne Tochterfirmen in Steueroasen hätten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt der Deutschen Bank ein Zitat aus dem Geschäftsbericht vor, wonach es eine „vorteilhafte geografische Verteilung des Gewinns“ gebe. Die Bank wies dies unter Hinweis auf ihre hohe Steuerquote zurück. (hle/20.03.2013)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Kanzlei Flick Glocke Schaumburg
  • Deutsche Bank AG
  • Markus Henn, Tax Justice Network
  • Nicola Liebert, Tax Justice Network
  • Dr. Achim Pross, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Starbucks Coffee Deutschland GmbH
  • Heinz Zourek, Europäische Kommission


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