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Familie

Contergangeschädigte sollen besser unterstützt werden

Der Bundestag debattiert über das Contergangstiftungsgesetz.

Der Bundestag debattiert über das Contergangstiftungsgesetz. (dpa)

Der Bund soll jährlich rund 120 Millionen Euro mehr für Zahlungen und Renten an contergangeschädigte Menschen aufbringen. Über den entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (17/12678) debattiert der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2013, in erster Lesung. Für die Aussprache, die voraussichtlich um 14 Uhr beginnen wird, sind 60 Minuten eingeplant.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Folge- und Spätschäden prägen die Lebenssituation

Die Fraktionen berufen sich auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen, das das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag des Deutschen Bundestages (16/11223) durchgeführt hat.

Die Studie habe gezeigt, dass sich der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der betroffenen Menschen in den letzten Jahren stark beschleunigt habe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern. Derzeit haben 2.700 Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Erhöhung der Conterganrenten auf maximal 6.912 Euro

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der betroffenen Menschen bereitgestellt werden.

Durch die Novellierung des Gesetzes wollen die Fraktionen zudem regeln, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung – mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen – angerechnet werden. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche contergeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen. (aw/13.03.2013)

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