„Schwere Niederlage der Sicherheitsbehörden“
„Wir haben nicht tief genug gegraben“: Mit diesen Worten schrieb Joachim Tüshaus vor dem Untersuchungsausschuss, der Pannen und Fehlgriffe bei den Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie durchleuchten soll, auch dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Verantwortung für Versäumnisse bei der Suche nach dem im Januar 1998 abgetauchten Jenaer Trio zu, aus dem später der NSU wurde. Zum Auftakt der Zeugenvernehmungen am Donnerstag, 21. März 2013, sprach Tüshaus, bis 2004 beim Dresdner Geheimdienst für Extremismus zuständig, von einer „schweren Niederlage der Sicherheitsbehörden“. Es habe eine „Vielzahl von Bemühungen“ gegeben, der Gruppe habhaft zu werden, „aber es war nicht genug“. Bis zum Auffliegen des NSU im Herbst 2011 sei es nicht gelungen, eine Spur zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu finden, räumte Tüshaus ein, und man habe auch keinen Zusammenhang zwischen der Zelle und der Mordserie sowie mehreren Banküberfällen gesehen.
„Keine eigenen Informationen zum Aufenthaltsort“
Derzeit prüft der Ausschuss, wieso das Trio nach seinem Verschwinden in Jena Anfang 1998 bis zum November 2011 unerkannt in Chemnitz und Zwickau leben konnte. Tüshaus erklärte, das sächsische LfV habe über keine eigenen Informationen zum Aufenthaltsort der Untergetauchten verfügt. Federführend bei der Fahndung nach der Gruppe seien Verfassungsschutz und Landeskriminalamt in Thüringen gewesen, das Dresdner LfV habe die Behörden des Nachbarlands lediglich unterstützt.
Der Zeuge berichtete über diverse Meldungen von V-Leuten, einen öffentlichen Fahndungsaufruf, Observationen und Abhöraktionen in Sachsen, die aber letztlich keine Hinweise auf den Verbleib der Zelle geliefert hätten. Erfolglos sei auch der Betrieb einer konspirativen Wohnung in Chemnitz geblieben, wovon man sich Erkenntnisse über eine eventuelle Kontaktaufnahme des Trios mit einer Kontaktperson aus der rechtsextremistischen Szene erhofft habe.
„Relevante Informationen nicht übermittelt“
Tüshaus sagte, Erfurt habe seinerzeit dem Dresdner LfV mehrfach „relevante“ Informationen zu der abgetauchten Gruppe nicht übermittelt. Dies habe er nachträglich dem von Ex-Bundesrichter Gerhard Schäfer erstellten Bericht über die Arbeit der Thüringer Sicherheitsbehörden in der NSU-Affäre entnommen.
Deshalb habe man auch nichts von Meldungen erfahren, so der Zeuge, wonach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von einem bestimmten Zeitpunkt an keine Geldzuwendungen aus dem rechtsextremen Milieu mehr benötigten, weil sie inzwischen „jobben“ würden und „Aktionen“ planten. Diese Erkenntnisse hätten eine Verbindung zu Banküberfällen schlagen können.
„Bundesamt hätte Zuständigkeit erhalten sollen“
Unionsobmann Clemens Binninger fragte, wieso Thüringen für die Suche nach der Gruppe zuständig gewesen sei, wo sich nach deren Verschwinden das Geschehen doch nach Sachsen verlagert habe. Das sei damals so entschieden worden, meinte Tüshaus, das Ergebnis könne man aus heutiger Sicht „anzweifeln“. Seiner Auffassung nach hätte wegen der „gemischten sächsisch-thüringischen Lage“ das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Zuständigkeit erhalten sollen.
SPD-Sprecherin Dr. Eva Högl kritisierte, es habe beim sächsischen LfV „offenbar nicht viel ausgelöst“, dass gesuchte Bombenbauer in einem Bundesland mit einer hohen Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten untergetaucht seien.
„Dann hätte man anders denken müssen“
Der Zeuge entgegnete, nach einer Analyse des BfV habe damals in der rechtsextremen Szene keine Akzeptanz für Terrorismus existiert. Dies sei jedoch „zu kurz gedacht“ gewesen, man habe sich seinerzeit am Muster des Linksterrorismus mit festen Organisationsstrukturen orientiert. Tüshaus bezeichnete es als Fehler, dass man sich nach dem Verschwinden des Trios nur gefragt habe, „wo“ es verblieben sei, nicht jedoch, „was“ die Gruppe jetzt mache: „Dann hätte man anders denken müssen.“
Auf eine entsprechende Kritik des FDP-Parlamentariers Jimmy Schulz konzedierte der Ex-Geheimdienstler, damals sei beim Verfassungsschutz die Fähigkeit zur Einordnung und Analyse eingehender Informationen mangelhaft gewesen. Jens Petermann (Die Linke) sprach von einer unzureichenden Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und LKA. Tüshaus: „Die war ausbaufähig, aber nicht schlecht.“
„Diese Frage haben wir uns nicht gestellt“
Grünen-Obmann Wolfgang Wieland warf dem LfV vor, nach dem Hinweis auf die Beschaffung von Waffen durch die Zelle nicht überlegt zu haben, auf welche Weise dies bewerkstelligt werden sollte. Der Zeuge: „Diese Frage haben wir uns nicht gestellt.“
Nur hinter verschlossenen Türen wollte Tüshaus die Frage des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) beantworten, wieso man eine sächsische Rechtsextremistin nicht näher unter die Lupe genommen habe, die Beate Zschäpe ihren Pass habe überlassen wollen und in ihren Kreisen für Anschläge im Untergrund plädiert habe.
„Unzureichende Kommunikation“
Wie Tüshaus warf auch Olaf Vahrenhold, Vizepräsident des Dresdner LfV und dort seit 2004 zuständig für das Thema Extremismus, den Thüringer Behörden vor, Ende der neunziger Jahre wesentliche Erkenntnisse zu dem Jenaer Trio Sachsen nicht zur Verfügung gestellt zu haben. Erfurt sei für die Fahndung die „federführende Stelle“ gewesen, und dort habe auch die Verantwortung für eine „ordentliche Kommunikation“ gelegen.
Grundsätzlich sah Vahrenhold die Hauptursache für die Erfolglosigkeit der Suche nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der unzureichenden Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden. Kritisch merkte der Zeuge zudem an, dass damals sei kein umfassendes Lagebild erstellt worden sei. Auch der sächsische Verfassungsschutz müsse sich fragen, ob er in diesem Fall genug getan habe. Auf die Frage mehrerer Abgeordneter, warum die Zelle 13 Jahre lang in Chemnitz und Zwickau unerkannt habe leben können, antwortete Vahrenhold, das sei auch ihm „schleierhaft“. Die Gruppe habe sich bürgerlich getarnt und ein hohes Maß an Disziplin gezeigt. (kos/22.03.2013)
Liste der geladenen Zeugen
- Joachim Tüshaus, sächsisches Landesamt für Verfassungsschutz
- Olaf Varenhold, sächsisches Landesamt für Vefassungsschutz
- Reinhard Boos, Präsident des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz a.D.