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Parlament

Auswirkungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Rainer Arnold bei einer Sitzungder im SPD-Fraktionssaal..

Rainer Arnold bei einer Sitzungder im SPD-Fraktionssaal.. (© DBT/Thomas Koehler)

Kosten der Energiewende, Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts, Resultate der Kampagne „Lesen & Schreiben“–  nur drei von vielen unterschiedlichen Themen, zu denen die Abgeordneten insgesamt 64 Fragen für Fragestunde des Bundestages (17/12763) am Mittwoch, 20. März 2013, ab 13.35 Uhr eingereicht haben. Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, will sich dann nach den Auswirkungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf die zivil besetzten Schiffe der Bundeswehr erkundigen. Warum, erklärt der Abgeordnete aus dem Kreis Esslingen im Interview:


Herr Arnold, die europäische Arbeitszeitrichtlinie legt unter anderem fest, dass Arbeitnehmer pro Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten dürfen. Warum führt diese Regelung bei der Bundeswehr – und insbesondere bei der Marine – zu Problemen?

Die Arbeitszeitrichtlinie passt gerade im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit und die möglichen personellen Rochaden einfach nicht zu der Arbeitssituation auf den Schiffen. Hier gilt es die Einsatzfähigkeit zu bewahren. Bevor die Richtlinie in Kraft trat, hatten wir dort eingespielte und von allen Beteiligten und deren Interessenvertretern akzeptierte Verfahren, die die Einsatzfähigkeit gewährleistet haben. Mit den strikten Arbeitszeitregelungen wurde ein Problem in einem Bereich geschaffen, in dem es zuvor zur Zufriedenheit aller funktioniert hat.

Es gab Medienberichte, wonach die Marineschiffe mit ziviler Besatzung fast nur noch an der Pier lagen. Etwa 350 Besatzungsmitglieder waren quasi zur Untätigkeit gezwungen…

Ja, das ist richtig. Die Marine kann ihren Auftrag nicht mehr ohne Weiteres erfüllen. So müssen zum Beispiel aktuell aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie für einen Auftrag zwei Schiffe eingesetzt werden. Vorher reichte ein Schiff.

Die Probleme sind seit Langem bekannt. Die Richtlinie gilt in Deutschland bereits seit 2006. Weshalb haken Sie jetzt nach?

Weil die Marineführung jetzt stärker auf die Einhaltung der Richtlinie pocht und die Probleme deutlicher zu spüren sind. Vorher hat man die Augen zugedrückt und ist bei den alten Verfahren geblieben. Das war durchaus auch im Interesse der Arbeitnehmer, denn gerade für die mit einem kleinen Einkommen sind zusätzliche Stunden mit entsprechender Vergütung natürlich ein Argument!

Das Bundesverteidigungsministerium hat schon vor Monaten Ausnahmeregelungen angekündigt. Lässt sich die Richtlinie so einfach umgehen?

Wir hatten vor ein paar Jahren schon einmal eine ähnliche Situation, als die Feuerwehr auf den Militärflugplätzen von der Arbeitszeitrichtlinie besonders beeinträchtigt war. Damals hat man ein Stück weit Ausnahmeregelungen finden können. Allerdings war das unkomplizierter als es jetzt bei den zivilbesetzten Schiffen sein wird. Grundsätzlich kann man natürlich nicht so einfach europäisches Recht durch nationale Regelungen umgehen. Meine Frage zielt deshalb auch darauf,zu prüfen, wie die Streitkräfte anderer Nationen in Europa auf ihren Schiffen mit der Richtlinie umgehen. Die Bundesregierung kennt das Problem seit Langem und hat sich bislang nicht besonders bemüht, Lösungen zu finden.

Wie könnte denn eine gute Lösung aussehen?                              

Aus meiner Sicht müsste eine Regelung gefunden werden, die die Beschäftigten, den Arbeitgeber, die Gewerkschaften und die Belange der Marine berücksichtigt. Auf See ist man eben nicht auf Land, da gelten andere Voraussetzungen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. An Land könnte man beispielsweise mehr Leute einstellen, um die Aufgaben neu zu verteilen. Auf See sind aber die Übernachtungskapazitäten der Schiffe begrenzt. Da kann man nicht beliebig das Personal erweitern.

Sollte also die Richtlinie geändert werden?

Das kann ich nicht beurteilen. Deswegen frage ich bei der Bundesregierung nach. Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn wir wieder eine ähnliche Regelung wie früher hätten. Auf welcher Rechtsbasis das geschehen kann, muss die Regierung klären.   

(sas/19.03.2013)

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