Fondsbranche warnt vor Wünschen des Bundesrates
Die deutsche Investmentfondsbranche hat den Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Investmentsteuergesetz als „ausgewogene Regelung“ begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 17. April 2013, zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603) sprach sich der Fondsverband BVI zwar für eine Reihe von Änderungen aus, warnte aber zugleich vor den Änderungsvorschlägen des Bundesrates (17/13006), „die geeignet sind, den Sparern, der Altersvorsorge und dem Finanzplatz Deutschland zu schaden“.
„Vorsorgevermögen in Deutschland verwalten lassen“
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen.
Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt, und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.
Bundesrat gegen Investment-Kommanditgesellschaft
Der Bundesrat fordert die Streichung dieser Investment-Kommanditgesellschaft aus dem Entwurf. „Insbesondere die Streichung der steuerlichen Begleitregelungen zum Pension-Pooling würde die aufsichtsrechtliche Förderung dieses Produkts, das der Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge dienen soll, konterkarieren“, warnte der BVI.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche lobte die Investment-Kommanditgesellschaft: „Dadurch wird ein nationales im Inland wie Ausland voll transparentes Vehikel für Pension Pooling geschaffen, wodurch der Finanzplatz Deutschland gestärkt wird.“
Pensionsvolumen von rund 350 Milliarden Euro
Auch Dr. Edgar Wallach (Kanzlei Hengeler Müller) erklärte, die Regelungen würden im Wesentlichen die steuerlichen Anforderungen berücksichtigen, die an ein effizientes Pension Asset Pooling im Inland zu stellen seien: „Sie sind daher uneingeschränkt zu begrüßen.“
Deutsche international tätige Unternehmen würden ein Pensionsvolumen von rund 350 Milliarden Euro verwalten. Damit es nicht zu Verlagerungen dieser Gelder ins Ausland komme, wo entsprechende Vehikel für Pension Pooling existierten, werde die Investment-Kommanditgesellschaft gebraucht.
Steuergewerkschaft fürchtet Steuergestaltungsmöglichkeiten
Dagegen warnte die Deutsche Steuergewerkschaft vor der Einführung der Investment-Kommanditgesellschaft: „Neben einer weiteren Verkomplizierung dieses bereits heute sehr komplexen und schwierig zu handhabbaren Rechtsgebietes kann die Einführung der neuen Rechtsform zu Steuergestaltungsmöglichkeiten führen, die in ihren Auswirkungen nicht abzuschätzen sind“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.
Die Gründung der neuen Investment-Kommanditgesellschaft müsse nicht auf Pension Asset Pooling beschränkt sein. „Nutzungen zu anderen Zwecken sind möglich“, stellte die Steuergewerkschaft fest.
„Beschränkung auf das Pension-Asset-Pooling“
Differenziert äußerte sich Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages: „Der Umstand, dass bereits in anderen EU-Staaten der Investment-Kommanditgesellschaft vergleichbare Vehikel wie zum Beispiel Fonds commun de placement (FCP) geschaffen wurden und damit bereits auf dem europäischen Markt als Konkurrenten auftreten, könnte für die Übernahme dieses Instruments auch in das deutsche Investmentsteuerrecht sprechen.“
Dies schließe indessen aus der Sicht des Finanzgerichtstages nicht aus, den Bedenken des Bundesrates wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltungen hinreichend durch eine ausdrückliche Beschränkung des Vehikels auf das Pension-Asset-Pooling Rechnung zu tragen.
Wirtschaft begrüßt Gesetzentwurf
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Sie warnten aber vor zu negativen Auswirkungen für Anleger. So sei geplant, dass es bei Publikumsfonds und bei Spezialfonds bei einem Verstoß gegen Anlagevorschriften nicht mehr wie bisher zu einem Bußgeld, sondern zu einem Verlust der transparenten Besteuerung kommen könne. Dies könne ganz erhebliche negative Folgen für Anleger haben, warnten die Spitzenverbände.
Der Luxemburger Investmentverband ALFI warnte vor dem Vorschlag des Bundesrates, den Bestandsschutz für bereits bestehende Investmentvermögen zu befristen. Eine Vielzahl bestehender Luxemburger Fonds habe keine Möglichkeit, die Erfordernisse für eine Qualifikation als Investmentfonds nach künftigem Recht zu erfüllen. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). (hle/17.04.2013)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Luxemburger Investmentverband (ALFI)
- Prof. Dr. Swen Bäuml, Fachhochschule Mainz
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
- Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof
- Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e. V.
- Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
- Die Deutsche Kreditwirtschaft
- Thomas Eigenthaler, Deutsche Steuer-Gewerkschaft
- Jürgen Wagner, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- Prof. Dr. Friedrich Harenberg, Leibniz-Universität Hannover
- Dr. Joachim Kayser, PricewaterhouseCoopers AG
- Arnold Ramackers
- Andreas Schulz, Deloitte München
- Dr. Edgar Wallach, Hengeler Müller
- Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.