Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten
Der Bundestag debattiert einen Antrag (17/11880) zur unentgeltlichen Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten am Donnerstag, 16. Mai 2013. Die von der Fraktion Die Linke dem Plenum zur Abstimmung gestellte Vorlage fordert, dass der Bund die Finanzierung der Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet übernimmt. Dafür sollen pauschal mindestens vier Euro je Kind und Tag zur Verfügung gestellt werden.
Die Debatte beginnt voraussichtlich um 14.40 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
Um das zu erreichen, soll die Bundesregierung mit den Bundesländern einen Vertrag schließen, der Qualitätsstandards für die Verpflegung in den Schulgesetzen verankert und der das Thema Ernährung durch praktische Aktivitäten wie das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten und Getränken in Lernküchen einbezieht.
Außerdem soll die Zubereitung der Mahlzeiten einrichtungsnah durch betriebseigene oder kommunale Küchen ermöglicht werden. Festschreiben will Die Linke unter anderem die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern- und Schülervertretungen bei der Auswahl der Verpflegung.
Heftige Kritik in der ersten Lesung
Zwar waren sich bereits in der der ersten Lesung des Antrags am Donnerstag, 17. Januar 2013, alle Fraktionen einig darin, dass ein qualitativ hochwertiges Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten wichtig ist. Dennoch war teils heftige Kritik an den Forderungen der Linksfraktion geübt worden.
Seitens der CDU/CSU wurde der Vorschlag abgelehnt, weil das nicht in die Zuständigkeit des Bundes falle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah die für die kostenfreie Verpflegung der Schulkinder veranschlagten 8,3 Milliarden Euro in neuen Ganztagsschulprogrammen besser angelegt.
Linke sieht gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Linke unterstrich die „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, die allen Kindern die Chance auf eine positive Entwicklung und einen guten Schulabschluss geben soll und deshalb kein Kind hungrig in der Schule gehen dürfe.
Auch nach Ansicht der SPD steht einer direkten Finanzierung des Schulessens das Grundgesetz im Wege. Die Sozialdemokraten forderten deshalb die Abschaffung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Die SPD zeigte sich aber bereit, einen Einstieg des Bundes in die Schulverpflegung zu prüfen.
Die FDP lehnte ein vom Bund finanziertes Schulessen ab, denn es sei der falsche Weg, alles „planwirtschaftlich von oben herab zu finanzieren“. Die Liberalen betonten zudem, dass das ein „Länderauftrag“ sei. (eis/13.05.2013)