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Finanzen

Lage der Kommunen beschäftigt den Bundestag

einsamer Baum auf dem Hinterhof einer Altbauruine

(picture alliance)

Die Lage der deutschen Städte und Gemeinden ist Thema einer Debatte des Bundestages am Donnerstag, 6. Juni 2013, ab 9 Uhr. Eineinhalb Stunden lang werden sich die Abgeordneten mit der Antwort der Bundesregierung (17/13343) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und FDP (17/11461) befassen. Darin heißt es, die Kommunen würden auf ein „erfreuliches Jahr 2012“ zurückblicken. Erstmals seit 2008 hätten Städte und Gemeinden wieder einen Finanzierungsüberschuss zu verzeichnen gehabt, erklärt die Regierung. Der Überschuss habe nach den hohen Finanzierungsdefiziten der Vorjahre jetzt 1,8 Milliarden Euro betragen.

Die Debatte wird ab 9 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Strukturelle Schwäche des kommunalen Steuersystems“

„Das vielfältige finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Kommunen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die kommunale Finanzsituation derzeit wieder günstiger darstellt und auch noch weiter verbessern wird“, schreibt die Bundesregierung.

Allerdings würden die weiterhin zu erwartenden starken Schwankungen des Finanzierungssaldos auf eine strukturelle Schwäche des kommunalen Steuersystems hinweisen.

Defizite durch Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen

So seien die Defizite früherer Jahre wesentlich auf Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Auch die aktuelle positive Entwicklung beruhe auf starken Zuwächsen bei der Gewerbesteuer. „Ein stetiges kommunales Steuersystem hätte den Kommunen dieses Auf und Ab erspart“, schreibt die Regierung.

In der zurückliegenden Wahlperiode habe die Entlastung der Kommunen bei den sozialen Leistungen im Mittelpunkt gestanden, argumentiert die Regierung. So sei den Kommunen seit 2011 bei der Beteiligung des Bundes an den im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von den Kommunen zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung mehr Planungssicherheit durch eine feste Beteiligungsquote des Bundes eingeräumt worden.

„Kommunen von Eisenbahnkreuzungskosten befreien“

Gegenstand der Debatte sind außerdem zwei Oppositionsanträge, über die auch abgestimmt wird. So verlangt die Fraktion Die Linke (17/10820, 17/12452) die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Kommunen von der Pflicht befreit, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen.

Die meisten Kommunen seien aufgrund ihrer hohen Haushaltsbelastungen nicht mehr in der Lage, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, begründet die Fraktion ihren Antrag.

„Wer bestellt, soll bezahlen“

Im zweiten, ebenfalls von der Linksfraktion eingebrachten Antrag (17/6491, 17/13301), wird die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes aufgefordert. Ziel ist die Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips zugunsten der Kommunen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass der bezahlt, der bestellt. Immer dann, wenn Kommunen durch Gesetze oder Verordnungen des Bundes zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet würden, müssten Regelungen über die Kostenfolgen getroffen werden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Entschließungsantrag der Grünen

Abgestimmt wird schließlich auch über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/13748), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Finanzkraft der Kommunen durch eine Reihe von Maßnahmen zu stärken.

Unter anderem wird ein Energiesparfonds mit jährlich drei Milliarden Euro vorgeschlagen, um die energetische Sanierung ausgewählter Stadtviertel zu unterstützen. (hle/06.06.2013)

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