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Medien

Filmförderung soll bis 2016 verlängert werden

Kinosaal

(picture-alliance/chromorange)

Das Filmförderungsgesetz wird zum siebten Mal novelliert. Am Mitwoch, 12. Juni 2013, wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12370) und die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/13689) abschließend beraten und abstimmen. Mit Ausnahme der Linksfraktion werden voraussichtlich alle Fraktionen der Gesetzesnovelle zustimmen. Für die Aussprache, die voraussichtlich um 16.50 Uhr beginnen wird, sind 45 Minuten eingeplant.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Klage in Karlsruhe anhängig

Zudem berät das Parlament abschließend über den von Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes (17/12952) sowie über einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Stärkung des deutschen Kinderfilms (17/12381). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (17/13690).

Mit der Novelle wird die Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt bis 2016 verlängert. Eine umfassender Novellierung des Gesetzes soll erst in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, da gegen die Filmabgabe derzeit eine Klage verschiedener großer Kinoketten vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, über die Karlsruhe noch entscheiden muss.

Signal für Filmförderung und Filmabgabe

Bis zur letzten Minute hatten die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion im Kulturausschuss über einen Kompromiss in strittigen Fragen der Filmförderung gerungen, um die Gesetzesnovelle mit möglichst breiter Zustimmung im Bundestag verabschieden zu können. Damit wollen die Fraktionen angesichts der Verfassungsklage ein „starkes Signal“ für die Filmförderung und die Filmabgabe geben.

Gemäß eines im Kulturausschuss verabschiedeten Änderungsantrags zum Gesetzentwurf sollen Dokumentar- und Kinderfilme, Erstlingswerke und Filme mit Herstellungskosten von unter 100.000 Euro bei der Anrechnung von Referenzpunkten besser gestellt werden als dies im Regierungsentwurf vorgesehen ist. Diese Referenzpunkte sind entscheidend für die Höhe der Förderung.

Förderkriterium Barrierefreiheit

Erstmals soll auch die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien der Filmförderungsanstalt aufgenommen werden. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass künftig von jedem geförderten Film eine Version mit Untertiteln für Hörgeschädigte und eine Fassung mit Audiodeskription für Sehbehinderte produziert werden. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linksfraktion haben deutlich gemacht, dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen zu wollen. Die Linke wird sich voraussichtlich der Stimme enthalten.

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes vom 8. November 2001, das mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12952) ratifiziert werden soll, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Systeme zur Hinterlegung von Kino- und Fernsehfilmen einzuführen, die zu ihrem audiovisuellen Erbe gehören. Darüber hinaus müssen die hinterlegten Filme für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Quote für Kinderfilme

Im Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des deutschen Kinderfilms (17/12381) wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Quote für Kinderfilme in der Filmförderung und eine Sendequote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu prüfen. Zudem soll die Regierung bei den zuständigen Bundesländern für eine Selbstverpflichtung der Fernsehsender werben, um den Anteil deutscher Kinderfilme in den Programmen zu erhöhen.

Gefördert werden nach dem Willen von Union und Liberalen vor allem solche Filme, die die unmittelbare Lebenswirklichkeit von Kindern thematisieren. (aw/10.06.2013)

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