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Befragung der Bundesregierung

„Das deutsche Kulturerbe im Osten erhalten“

Der von Bund und Ländern gemeinsam geförderte Kulturaustausch mit den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa sei „ein Beitrag zum Zusammenwachsen Europas“. Zu diesem Urteil kommt der Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012. „Dies bereichert den europäischen Kulturraum und dient der Entfaltung einer offenen Erinnerungskultur“, erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der den Bericht in der Regierungsbefragung am Mittwoch, 5. Juni 2013, im Bundestag vorstellte.

„Kultur und Geschichte dieser Regionen geprägt“

„Aufgrund von Paragraf 96 fördern wir vielfältige Institutionen und Projekte, die das Kulturerbe der früheren deutschen Ost- und Siedlungsgebiete erhalten, vermitteln und erforschen“, so Neumann. Deutsche Bewohner hätten jahrhundertelang die Kultur und Geschichte dieser Regionen geprägt.

„Es handelt sich also um ein großes Erbe deutscher und europäischer Geschichte und Kultur, das wir heute, mehr als 20 Jahre nach Ende der kommunistischen Herrschaft, gemeinsam mit unseren Partnern im östlichen Teil Europas erschließen können.“ Inzwischen habe auch das nachkommunistische östliche Europa dieses Erbe für sich entdeckt und begegne ihm mit Wertschätzung, so der Kulturstaatsminister weiter.

14 Einrichtungen gefördert

Vielfältige Anknüpfungspunkte für fruchtbare Kooperationen, aber auch für versöhnende Projekte im Umgang mit teils belasteten geschichtlichen Erfahrungen ergäben sich daraus, betonte der Staatsminister. Insgesamt 14 Einrichtungen fördere der Beauftragte für Kultur und Medien – zum Teil gemeinsam mit den Bundesländern.  Dabei handele es sich um sieben Museen, drei Wissenschaftseinrichtungen, drei Kultureinrichtungen, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung.

Besonders deren Arbeit hob der CDU-Politiker hervor: In den vergangenen zwei Jahren seien dort mit der einstimmigen Verabschiedung der Ausstellungskonzeption im Stiftungsrat und dem Abschluss des Architektenwettbewerbs für die Umgestaltung des historischen Deutschlandhauses wichtige Schritte vollzogen worden.

Mit der Realisierung eines Akademischen Förderprogrammes sei zudem ein neuer wissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt worden. Dieser ziele auf eine stärkere Verankerung der Thematik an den Universitäten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ab. Die im Bericht dargestellte Kulturarbeit sei ein „Beitrag zum Zusammenwachsen Europas“ und ein „Baustein für eine gemeinsame Erinnerungskultur“, so das Fazit des Staatsministers.

„Deutsch-jüdisches Kulturgut mehr beachten“

Agnes Krumwiede, kulturpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, wollte hingegen wissen, weshalb die jüdische Geschichte und Kultur in dieser Förderarbeit so wenig Beachtung finde. „Bei der Förderung für Substanzerhaltung ist keine einzige Synagoge dabei. Nach welchen Maßstäben werden hier Fördermittel vergeben?“, fragte die Abgeordnete und wies darauf hin, dass das Sudetendeutsche Museum in München mit zehn Millionen Euro unterstützt werde.

Neumann ging in seiner Antwort insbesondere auf diesen Hinweis ein und erklärte, dass es zwar viele Landesmuseen zur Vertreibung gebe, aber kein zentrales Sudetendeutsches Museum. „Der Haushaltsausschuss, der die Mittel bewilligt hat, wollte damit eine Lücke schließen“, sagte Neumann und setzte hinzu: „Ich unterstütze das.“ Zudem werde selbstverständlich auch das jüdisch-deutsche Kulturerbe gefördert, bekräftigte Neumann.

„Großer Erfolg für Deutschland und Europa“

Klaus Brähmig, Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zeigte sich erfreut über die Ergebnisse der Kulturarbeit. „Ich halte überhaupt das Vertriebenengesetz für einen großen Erfolg für Deutschland und Europa.“ Brähmig wollte von Neumann insbesondere wissen, wie sich die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern gestalte.

Der Kulturstaatsminister lobte diese als „ausgezeichnet“. Allerdings gestalte sie sich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Während manche sehr „innovative Projekte“ starteten, seien andere wie etwa das Land Berlin noch „zögerlich“. Derzeit würden zum Beispiel das Pommersche Landesmuseum in Greifswald, das Schlesische Museum zu Görlitz und das Herder-Institut in Marburg gemeinsam von Bund und Ländern gefördert.

30 Prozent mehr für Kultur- und Wissenschaftsförderung

Lars Lindemann (FDP), stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, erkundigte sich, wie die Förderung des kulturellen Erbes der Russlanddeutschen und Spätaussiedler aussehe. „Und wie wirkt sich das finanziell aus?“, fragte Lindemann, der auch Schatzmeister seiner Fraktion ist.

Neumann gab an, dass die Mittel für die Kulturarbeit nach Paragraf 96 seit seinem Amtsantritt 2005 bis heute dauerhaft um mehr als 30 Prozent erhöht werden konnten. Das Volumen der Kultur- und Wissenschaftsförderung des Bundes habe im Berichtszeitraum 2011 und 2012 insgesamt 32,4 Millionen Euro betragen.

Evaluierung der Förderung

Brigitte Zypries (SPD), Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, wollte wissen, ob die geförderten Einrichtungen evaluiert wurden und wie viele Besucher diese pro Jahr zu verzeichnen haben. Neumann bejahte dies: „Der Wissenschaftsrat hat sie evaluiert und das Ergebnis war exzellent.“

Besucherzahlen im Einzelnen enthalte der Bericht zwar nicht, sie könnten aber bei Bedarf zugestellt werden, versprach Neumann.

„Multinationale Stiftungen fördern“

Dr. Lukrezia Jochimsen, kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, fragte nach der Möglichkeit der Förderung multinationaler Stiftungen. „Können wir nicht von der Vertriebenen-Förderung weg und zu einer neuzeitlichen Normalität kommen?“, erkundigte sich die Abgeordnete.

Neumann stellte klar, dass er diese Ansicht nicht teile – zudem stehe schon jetzt die Kulturförderung nach Paragraf 96 auch „ausländischen Beteiligten offen“. Einzig die verfahrensrechtliche Struktur mache es notwendig, dass das Projekt im Inland angesiedelt sei. „Internationale Zusammenarbeit behindert das aber nicht“, betonte der Staatsminister und verwies als Beispiel auf die Vergabe von Stiftungsprofessuren an ausländische Wissenschaftler. (sas/05.06.2013)

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