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Parlament

„Regierung muss strafrechtliche Konsequenzen ziehen“

Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion

Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion (DBT/Studio Kohlmeier)

Sicherheitslage in Afghanistan, Gefahr durch Fracking, Tour des „nanoTrucks“ – nur drei von vielen unterschiedlichen Themen, zu denen die Abgeordneten insgesamt 104 Fragen für die Fragestunde des Bundestages (17/13667) am Mittwoch, 5. Juni 2013, eingereicht haben. Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, möchte dann erfahren, weshalb die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Kenntnis davon hatte, dass offenbar Drohnenangriffe der US-Armee in Afrika zumindest teilweise von deren Militärbasen in Deutschland geplant und technisch unterstützt wurden. Dies hatten in der vergangenen Woche die Süddeutsche Zeitung und das ARD-Politmagazin „Panorama“ berichtet. Warum die Bundesregierung solche Angriffe von deutschem Boden aus nicht dulden darf, erklärt die Tübinger Abgeordnete im Interview:


Frau Hänsel, Sie scheinen der Bundesregierung nicht abzunehmen, dass sie keine Anhaltspunkte hatte. Fragen Sie deshalb nach?

Ja, es ist eine abenteuerliche Behauptung, man habe keinerlei Kenntnis, was auf den amerikanischen Militärbasen in Deutschland passiert. Das Ganze hat schließlich auch eine völkerrechtliche Dimension: Nach dem Nato-Truppenstatut müssen die Nationen, die Streitkräfte stationieren, das Recht des Gastlandes respektieren und einhalten. Laut unserem Grundgesetz sind nun aber völkerrechtswidrige militärische Aktionen, die von Deutschland ausgehen, verboten und strafbar. Deswegen muss die Bundesregierung, sobald sie Kenntnis von geplanten Drohnenangriffen hat, handeln.

Gerade der Einsatz von unbemannten, bewaffneten Flugkörpern ist völkerrechtlich höchst umstritten. Was wäre denn schlimmer: Dass die Bundesregierung nichts wusste – oder möglicherweise die Angriffe tolerierte?

Ich denke, die Antwort, man habe nichts gewusst, soll das Tolerieren ermöglichen. Solange die Bundesregierung sich für uninformiert ausgibt, muss sie nicht handeln. Ob sie tatsächlich nichts wusste, ist eine offene Frage – weshalb ich auch in der Fragestunde nachhaken will. Eins steht jedoch fest: Die Planung oder Steuerung von Drohnenangriffen von Deutschland aus ist keinesfalls haltbar.

Was fordern Sie von der Bundesregierung?

Sie muss rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen ziehen. Die Bundesregierung kann und wird sicherlich argumentieren, sie könne nicht jeden einzelnen Flug oder jede einzelne Aktion auf den US-Militärbasenkontrollieren. Doch ich bin der Meinung, dass allein bei dem Verdacht auf strafbares, völkerrechtswidriges Handeln die Militärbasen – und insbesondere Africom in Stuttgart als Kommandozentrale – aufzulösen sind. Auch die Verantwortlichen müssen zur Verantwortung gezogen werden. Das ist zwar schwierig, aber die Dinge einfach laufen zu lassen ist keine Alternative.

Was werden Sie als Abgeordnete Bundestages mit den Informationen anfangen?

Zunächst einmal sind wir dankbarfür die Recherchen der Journalisten. Ihre Arbeit ist für uns als Parlamentarier sehr wichtig, denn ohne sie kämen wir nicht an solche Informationen. Meine Fraktion wird die Bundesregierung nun auffordern, den Medienberichten nachzugehen und eigene Nachforschungen anzustellen. Unsere Haltung als Linke ist klar: Wir wollen in Deutschland keine Kommandozentralen, die Drohnenangriffe und gezielte Tötungen planen. Africom muss geschlossen werden.

Es ist schwer vorstellbar, dass sich die Bundesregierung offen gegen einen so wichtigen Verbündeten und Nato-Partner stellt. Wie wahrscheinlich ist, dass die Bundesregierung Ihren Forderungen Folge leistet?

Das ist auch eine Frage des politischen Drucks. Sehr viel hängt davon ab, wie die Öffentlichkeit reagiert, ob Journalisten und andere gesellschaftliche Gruppen an diesem Thema dranbleiben. Handelt die Bundesregierung gar nicht, ist zu überlegen, ob auch rechtlich der Druck durch die Erstattung einer Strafanzeige gegen sie erhöht werden muss, damit sie aktiv wird.

(sas/04.06.2013)

 

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